Von: mk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel (1-6) des Sammelgesetzentwurfs der Landesregierung – Landesgesetzentwurf Nr. 85/21: Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, Kultur, örtliche Körperschaften, Landesämter und Personal, Gewässernutzung, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Raum und Landschaft, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Bodenschutz und Wasserbauten, Forstwirtschaft, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Berg- und Skiführer, Hygiene und Gesundheit, Breitband, Transportwesen – begutachtet und mit vier Ja (Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Gerhard Lanz und Carlo Vettori) und vier Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Alex Ploner und Alessandro Urzí) gutgeheißen.
Die Artikel 1 bis 6 betreffen das Verwaltungsverfahren, die Kultur, die örtlichen Körperschaften, die Landesämter und das Personal. Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof berichtet, gab es zu den einzelnen Punkten keine größeren Diskussionen.
Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 82/21 – Änderungen zum Landesgesetz vom 8. März 2010, Nr. 5, „Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen“, eingebracht von den Abg. Maria Elisabeth Rieder, Paul Köllensperger, Peter Faistnauer, Alex Ploner und Franz Ploner – wurde nach Erläuterung und Debatte vertagt, um das Thema bei einer Anhörung zu vertiefen. „Wir teilen alle das Ziel, dass Maßnahmen nötig sind, um die Angleichung der Löhne von Frauen und Männern zu erreichen“, erklärt Amhof, „wir finden es aber wichtig, dass die Sozialpartner wie auch der Rat der Gemeinden und der Landesbeirat für Chancengleichheit eingebunden werden.“