Von: mk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 102/16 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018, vorgelegt von LH Arno Kompatscher – mit mit fünf Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Magdalena Amhof, Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer und Helmuth Renzler) und einer Enthaltung (Roland Tinkhauser) gebilligt.
„Es handelt sich dabei um die sechste Änderung am aktuellen Landeshaushalt, die wegen der Bestimmungen zur Harmonisierung der Haushalte nötig wurde“, erklärt Ausschussvorsitzender Christian Tschurtschenthaler, „es handelt sich dabei um rein technische Anpassungen, die für eine korrekte Verwaltung aber nötig sind.“
Ebenfalls aufgrund der Harmonisierungsbestimmungen wurde von der Landesregierung der Gesetzentwurf Nr. 103/16 – Außeretatmäßige Verbindlichkeit – vorgelegt, der vom Ausschuss mit fünf Jastimmen (Tschurtschenthaler, Amhof, Wurzer, Hochgruber Kuenzer und Renzler) und einer Enthaltung (Hans Heiss) gutgeheißen wurde. In diesem Entwurf geht es um die Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Liegenschaften und Diensten.