Online oder in Gesundheitssprengeln

Gesundheitsakte: Bis 17.12. kann Dateneinspeisung widersprochen werden

Freitag, 15. November 2024 | 15:17 Uhr

Von: mk

Bozen – Ab kommendem Montag, 18. November besteht erneut die Möglichkeit, gegen die Speisung von medizinischen Dokumenten, die vor dem 19. Mai 2020 digital vom öffentlichen Gesundheitsdienst erstellt wurden, Widerspruch gegen das Vorige einzulegen. Man kann in dieser Zeit auch den vorher geäußerten Widerspruch zum Vorherigen widerrufen. Diese Möglichkeit hatte bereits bis 30. Juni bestanden. Nun wurde diese Frist bzw. der entsprechende Dienst nochmals auf gesamtstaatlicher Ebene für dreißig Tage, sprich bis 17. Dezember, geöffnet.

Den Widerspruch kann man online über das Portal “System Gesundheitskarte” des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Webseite ist nur in italienischer Sprache verfügbar) mitteilen. Zudem ist es möglich, den Widerspruch (oder den Widerruf) bei den Schalterdiensten der Gesundheitssprengel Gries-Quirein, Überetsch, Unterland, Leifers-Branzoll-Pfatten, Eggental-Schlern, Grödental, Meran-Umgebung, Lana-Umgebung, Mittelvinschgau, Mals, Naturns Umgebung, Passeiertal, Brixen-Umgebung, Klausen-Umgebung, Wipptal, und Bruneck-Umgebung, Gadertal, Tauferer Ahrntal und Hochpustertal zu äußern.

Persönlich, in den Gesundheitssprengeln, können alle Widerspruch einlegen, die ab dem 18. November volljährig werden. Sie haben ab ihrem 18. Geburtstag 30 Tage Zeit, diesen Widerspruch oder den Widerruf des Widerspruchs, der vorher von ihren Eltern für sie geäußert wurde, zu machen. Selbes gilt für alle Personen mit einer Steuernummer (oder einem STP-Kodex), die um die Reaktivierung der Betreuung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst ansuchen. Auch sie können innerhalb 30 Tagen ab Reaktivierung den Widerspruch in den Gesundheitssprengeln äußern. Dies betrifft vor allem Bürgerinnen und Bürger, die bisher im Auslandsregister AIRE (Anagrafe Italiani residenti all’estero) eingetragen sind/waren.

Allgemeine Informationen dazu werden auch unter der Grünen Nummer 840 002 211 (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag am Nachmittag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) erteilt.

Bezirk: Bozen

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