Von: mk
Schlanders – Die Umweltschutzgruppe Vinschgau hat kürzlich zum Gewässerschutzplan Stellung bezogen. Um die Qualitätsziele des Gewässerschutzplanes zu erreichen, braucht es den Umweltschützern zufolge vielmehr als bisher vorgesehen.
Dazu zählen die Einhaltung der Restwassermengen (digitalisierte Messungen – regelmäßige Überprüfungen außerhalb der Überwachungspunkte), Messungen und Konsequenzen (auch Sanktionen) bei Minderungen der Gewässerqualität durch Gülle und Pestizide sowie konkretere Maßnahmen, wie z.B. Uferschutzstreifen.
Diese Forderungen stellen die Umweltschützer „aufgrund ihrer jahrelangen Beobachtungen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Nichteinhaltung der Restwassermengen
Trockene Bachbetten, wie z.B. im Arunda-, Saldur- und Metzbach sowie an der Puni beobachtet, würden darauf hinweisen, dass die Restwassermengen nicht eingehalten werden. Dies geschieht häufig bei kleinen und mittleren Ableitungen (E-Werke). Es brauche Messungen – auch im Winter – durch digitale Messgeräte und Vor-Ort Kontrollen – nicht nur an den Überwachungspunkten.
„Absichtliche und unabsichtliche“ Gülleeinträge aus der Landwirtschaft
Gebirgsbäche sind durch Misthaufen, die zu nahe an den Gewässern liegen oder gar Jaucheeinleitungen, beeinträchtigt. „Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft haben in Zerzer- und Metzbach, sowie in der Puni und anderen Gewässern nichts verloren; sie verringern ihre Qualität massiv. Wir fordern, dass die gesetzlichen Abstände von Misthaufen zu Gewässern eingehalten und Wasserproben entlang des Gewässerverlaufs regelmäßig entnommen und analysiert werden“, so die Umweltschutzgruppe.
Radikale Entfernung von Ufervegetation – fehlende Schutzstreifen
Die Ufervegetation entlang der Bäche, Seen und Entwässerungsgräben sei für die Biodiversität von zentraler Bedeutung. Anstatt die gesamte Ufervegetation radikal zu entfernen, gelte es die Böschungen mit einheimischen Heckenpflanzen zu bepflanzen und diese zu angemessen zu pflegen. Bereits seit 2008 gebe es ein Landesgesetz, welches sogenannte „Uferschutzstreifen“ und eine „Revitalisierung mit standorttypischer Vegetation“ vorsieht. „Den invasiven Pflanzenarten, wie z.B. dem drüsigen Springkraut und dem Riesenbärenklau muss hingegen Einhalt geboten werden“, erklären die Umweltschützer.
Geringe Überprüfung von Pestizideinträgen
Der ISPRA-bericht („Rapporto nazionale pesticidi nelle acque“) von 2018 zeigt auf, dass von 14 Oberflächengewässern fünf mit mehreren Pestiziden belastet sind. „Daher fordern wir, dass genauere Messungen zu Pestizideinträgen in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie in Entwässerungsgräben durchgeführt werden – und dies zu Zeitpunkten, in denen Pestizide eingesetzt werden“, verlangen die Umweltschützer.
Ungenaue „Maßnahmen zur Erreichung und zur Erhaltung der Umweltziele“
Damit die für den Gewässerschutzplan vorgesehenen „Gewässerformulare“ eine Zielorientierung geben können, fordern die Umweltschützer transparente, konkret und klar ausformulierte Maßnah-men zur Erreichung und zur Erhaltung der Umweltziele. „Was die Finanzierung dieser Gewässer-schutzmaßnahmen anbelangt, sehen wir in einer Zweckbindung von Ausgleichsgel-dern/Umweltgeldern die richtige Quelle. Abschließend halten wir fest, dass die im Gewässerschutzplan häufig genannten ‚Untersuchungen und Erhebungen‘ keine Maßnahmen sind. Es gilt umgehend konkrete Schritte zur Verbesserung der Gewässer zu planen und umzusetzen“, so die Umweltschützer.