Von: mk
Bozen – Zu Beginn der Landtagssitzung erinnerte Präsident Roberto Bizzo an den kürzlich verstorbenen ehemaligen Abgeordneten Herbert Denicolò. Bizzo hob vor allem dessen soziales Engagement hervor, im Landtag und auch außerhalb, und bezeichnete ihn als stillen, aber beharrlichen Zeitgenossen, dessen Engagement von Einsatz, Glaube und Respekt vor der Menschenwürde geprägt war.
Das Plenum einigte sich anschließend darauf, die Behandlung der zwei Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie – Volksbegehren – Landesgesetzentwurf Nr. 140/17: „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ (vorgelegt von Erwin Demichiel, Roberto Pompermaier, Maria Larcher, Franzjosef Roner, Andreas Riedl und Werner Steiner) und Volksbegehren – Landesgesetzentwurf Nr. 141/17: „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung – verbesserte Version“ (vorgelegt von Maria Larcher, Erwin Demichiel, Pompermaier Roberto, Franzjosef Roner, Andreas Riedl und Werner Steiner) auf die Juni-Sitzung zu vertagen.
Anschließend wurde mit der Aktuellen Fragestunde begonnen.
Paul Köllensperger bemerkte, dass das Land zwar einen Gewässernutzungsplan habe aber keinen Gewässerschutzplan, der laut Landesgesetz schon Ende 2003 fällig gewesen wäre. Der Nutzungsplan verweise zudem öfters auf den Schutzplan, den es aber noch nicht gebe. Köllensperger fragte daher die Landesregierung: Warum ist der Gewässerschutzplan immer noch nicht, auch in dieser Legislatur, erarbeitet worden? Wann gedenkt die Landesregierung, den Gewässerschutzplan zu erarbeiten? Ein Teil des Gewässerschutzplans sei bereits 2004 von der Landesregierung genehmigt worden, erklärte LR Richard Theiner. Damit sei der Schutz der Fließgewässer abgedeckt. Im Wassernutzungsplan von 2010 seien außerdem die wesentlichen Schutzmaßnahmen festgeschrieben. 2015 seien die besonders sensiblen Gewässerabschnitte ausgewiesen worden. Derzeit würden die Ämter die Schutzbestimmungen überarbeiten. Ende des Jahres werde der Schutzplan der Landesregierung vorliegen.
Die im März dieses Jahres vom Sanitätsbetrieb verschickten Einladungen zur Impfung für Kinder unter einem Jahr enthalten neben den Pflichtimpfungen auch Impfungen, für welche es keine gesetzliche Pflicht gibt, ohne dass darauf hingewiesen würde, kritisierte Andreas Pöder und fragte: Aus welchem Grund werden Eltern mit ihren Kindern unter dem Deckmantel der Impfpflicht zu Impfungen eingeladen, für die keine Pflicht besteht? Wer hat diese Entscheidung getroffen? Warum wird in den Vormerkungs-/Einladungsschreiben nicht angemerkt, für welche Impfungen eine Pflicht und für welche keine Pflicht besteht? Wie wird die Landesregierung auf diese moralisch bedenkliche Vorgehensweise reagieren? Das Schreiben lade zu den Impfungen ein, die allesamt nicht als verpflichtend oder nicht verpflichtend ausgewiesen würden, antwortete LR Martha Stocker. Sie habe nun aber veranlasst, dass bei den künftigen Schreiben diese Unterscheidung getroffen werde.
Der Sohn eines Schützen aus Reba in Buchenstein wollte sich für das Euregio Summer Camp anmelden, berichtete Bernhard Zimmerhofer. Die Sekretärin des EVTZ “Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino” hat dem Bewerber mitgeteilt, dass es keine freien Plätze mehr gebe und dass darüber hinaus am Camp nur Jugendliche teilnehmen dürften, die in der Europaregion ansässig seien. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die drei Gemeinden von Souramont eine Vertretung für kulturelle Anliegen im EVTZ haben und dass von offizieller Seite immer wieder die Überwindung der Teilung Ladiniens, Tirols und Europas beschworen wird. Zimmerhofers Fragen an die Landesregierung: Entspricht es der Wahrheit, dass am Euregio Summer Camp keine Jugendlichen aus dem Souramont teilnehmen dürfen? Falls ja, wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass – im Sinne des Zusammenwachsens des geteilten Ladiniens – diese “Regel” geändert wird? Falls nein, gedenkt die Landesregierung, den EVTZ “Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino” auf die Nicht-Existenz besagter Bestimmung hinzuweisen? LR Florian Mussner bedauerte den Vorfall. Um dies in Zukunft zu vermeiden, werde für die nächste EVTZ-Sitzung am 23. Mai ein entsprechender Beschluss vorbereitet. Die kulturellen Projekte seines Ressorts stünden übrigens auch den Ladinern aus Souramont offen.
Laut Staatsbürgerschaftsgesetz hätten Ausländer, die hier geboren und aufgewachsen sind, bei Erreichung der Volljährigkeit nur ein Jahr Zeit, um um die italienische Staatsbürgerschaft anzusuchen, bemerkte Riccardo Dello Sbarba und fragte: Werden jene Person, die in Italien von ausländischen Eltern geboren wurden und in Südtirol wohnhaft sind, beim Erreichen der Volljährigkeit über ihr Recht, bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen, informiert? Wenn ja, wie und durch wen erfolgt die Information? LR Arnold Schuler antwortete, dass die Standesbeamten zur entsprechenden Auskunft lau Staatsgesetz verpflichtet seien. Werde diese nicht gegeben, so bestehe für das Ansuchen eine verlängerte Frist. Der Gemeindeaufsicht lägen keine Informationen vor, dass diese Informationspflicht nicht eingehalten würde.
Die Mitnahme eines Fahrrads im Zug schlage mit rund 80 Euro monatlich zu Buche, berechnete Elena Artioli, ein zusammenklappbares Fahrrad könne hingegen auf der ganzen Welt gratis mitfahren. Sie fragte daher, ob die Landesregierung weiterhin gegen Beiträge für den Kauf von Klapprädern sei. Das Land habe keine Absicht, solche Beiträge zu vergeben, antwortete LR Florian Mussner. Der derzeitige Tarif für Fahrräder sei verkraftbar. Die klappbaren Fahrräder dürften laut Beschluss der Landesregierung kostenlos mitgenommen werden, sie zählten als Gepäck. Die Landesregierung werde dies noch besser bekannt machen.
Walter Blaas bezeichnete es als Missstand sondergleichen, dass die im April vorgestellte Studie „Landmonitoring“ nur in italienischer Sprache verfügbar sei. Er fragte die Landesregierung: Aus welchen Gründen liegt die genannte Studie „Landmonitoring“ nur in einer italienischsprachigen Fassung vor, obwohl die Autonome Provinz Bozen, die Stadt Bozen und die Eco-Center für die Realisierung verantwortlich zeichnen und damit die Pflicht hätten, der Zweisprachigkeitspflicht nachzukommen? Fehlte die Zeit für eine Übersetzung? Wenn Ja, aus welchen Gründen wurde nicht auf eine entsprechende Übersetzung gewartet? Bis wann soll eine deutsche Fassung der Studie vorliegen? LR Richard Theiner berichtete vom zweijährigen Aufwand zur Erstellung der Studie. Die Uni Trient habe ihren Teil der Studie nur in Italienisch vorgelegt, aus Zeitgründen habe man sich entschieden, sie in der einsprachigen Fassung vorzustellen, mittlerweile liege sie auch in Übersetzung vor.
Zum wiederholten Male habe die Gewerkschaft der italienischen Krankenpflegerinnen und -pfleger “Nursing up” für 12. und 13. April zum Streik aufgerufen, bemerkte Magdalena Amhof. Als Grund für den Streik nannte “Nursing up” schlechte Arbeitsverhältnisse in den oben genannten Sparten und daraus folgenden chronischen Personalmangel. Ebenso die fehlende Anerkennung von Weiterbildungen und erworbener Fachkompetenz, sowie die teilweise veralteten Verträge. In einem offenen Brief spricht “Nursing up” nun von einer massiven Streikbeteiligung. Die Rückmeldungen der Koordinierten Pflegedienstleister sprechen hingegen von geringer Beteiligung. Amhof fragte daher die zuständige Landesrätin: Wie viele Krankenpflegerinnen und -pfleger arbeiten derzeit im Südtiroler Gesundheitswesen bzw. wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zum Streik aufgerufen und wie viele davon haben sich dann effektiv am jüngsten Streik (12. und 13. April) beteiligt? Der Aufruf habe sich an 8.374 Mitarbeiter gerichtet, berichtete LR Martha Stocker, rund 900 seien abwesend gewesen, 142 hätten sich am Streik beteiligt, also 1,91 Prozent.
Hans Heiss erinnerte an den Diebstahl von 10.000 Euro im November 2017 in den Büros des genossenschaftlichen Stadtmarketings Bruneck. Einbruch und Diebstahl seien jedoch vom darüber informierten Präsidenten Christian Tschurtschenthaler über Monate hinweg geheim gehalten worden, sodass nicht einmal die Mitglieder des Verwaltungsrates darüber ins Bild gesetzt wurden. Drei von diesen hätten aus Protest über die lange Verheimlichung ihre Ämter niedergelegt. Der Einbruch und die anschließende Desinformation seien umso bedenklicher, als das Stadtmarketing Bruneck in erheblichem Ausmaß öffentliche Mittel verwalte, deren Verwendung absoluter Transparenz unterliegen müsse. Dies gelte besonders für die Position des Präsidenten ob seiner Rolle in der Genossenschaft wie aufgrund seiner vielfältigen öffentlichen Funktionen. Heiss richtete daher folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung: Ist ihr der Einbruch im Büro des Stadtmarketing Bruneck bekannt? Hat das Land aufgrund seiner Aufsichtsfunktion entsprechende Untersuchungen auch in der Buchhaltung des Stadtmarketing verlangt? Welche Landesbeiträge hat das Stadtmarketing Bruneck 2015, 2016 und 2017 erhalten? Das Land sei nicht für die Ermittlung zu Straftaten zuständig, antwortete LR Christian Tommasini. Zurzeit laufe eine Revision durch den dafür zuständigen Raiffeisenverband, deren Ergebnisse man erwarte. Die Beiträge im vergangenen Jahr beliefen sich auf 2.500 Euro plus 7.000 Euro für Investitionen. Hans Heiss stellte klar, dass die Anfrage nicht als Misstrauensantrag gegen Tschurtschenthaler gedacht sei. Die Schweigepflicht auch gegenüber dem Verwaltungsrat, scheine aber nicht angemessen. LH Arno Kompatscher ergänzte, dass es auch einen Beitrag aus der Wirtschaftsförderung von 20.000 Euro gegeben habe. Die Ordnungskräfte hätten übrigens zum Stillschweigen gemahnt, weil der Dieb vermutlich auch Schlüsselinhaber war.
Elena Artioli fragte, warum die Stiftung Museion auf ihre Anfrage um die Besucherzahlen nicht antworte. Die Stiftung lebe immerhin von öffentlicher Finanzierung, und der der Verwaltungsrat sei zum Großteil vom Land ernannt worden. Der Grund für die ausstehende Antwort liege darin, dass die Anfrage an LR Mussner gerichtet war, während aber das Bildungsressort für das Museion zuständig sei, antwortete LR Philipp Achammer. Das Museion zähle jährlich knapp 50.000 Besucher und unternehme vieles, um neue zu gewinnen, etwa durch freien Eintritt am Donnerstagabend.
Der Süd-Tiroler Freiheit sei gemeldet worden, dass eine im Postamt Bruneck am Schalter angestellte Person (weiblich) weder über den Zweisprachigkeitsnachweis verfügen soll noch angeblich der deutschen Sprache mächtig ist, berichtete Sven Knoll. Dieser Zustand soll seit mittlerweile mehr als zehn Jahren von der Post einfach so hingenommen worden sein. Er stellte dazu folgende Fragen: Entspricht die gegenständliche Meldung der Wahrheit? Falls ja, warum ist diese Person bei der Post überhaupt angestellt? Sollte die Angestellte den Zweisprachigkeitsnachweis zwischenzeitlich erworben haben, stimmt es, dass sie dennoch außer Stande bzw. nicht willens ist, mit den Kunden auf Deutsch zu kommunizieren? Welche konkreten Maßnahmen ist die Landesregierung geneigt zu treffen, damit der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit der Postangestellten in der Kommunikation mit den Kunden ausnahmslos nachgekommen wird? In den letzten Jahren sei es schwierig gewesen, Mitarbeiter für die Post zu gewinnen, auch wegen der Vollbeschäftigung im Lande, antwortete LH Arno Kompatscher. Andererseits sei die Zweisprachigkeit ein Muss. Vor kurzem sei eine eigene Südtiroler Personaldirektion eingesetzt worden, die auch solche Fälle überprüfen werde. In Zukunft würden die Aufnahmewettbewerbe ausschließlich in Südtirol abgewickelt, von dieser Personaldirektion. In den nächsten Monaten werde ein Stabilisierungsprogramm für das bestehende Personal durchgeführt, dann sei die Einstellung von 60 neuen Mitarbeitern geplant. Man werde jedenfalls zum genannten Fall Auskunft fordern. Knoll forderte ein härteres Durchgreifen, zum Beispiel mit Pflichtkursen und Gehaltsabzug. Ohne Zweisprachigkeitsnachweis werde niemand aufgenommen, antwortete Kompatscher, Kurse würden bereits angeboten.
Fahrgäste eines ÖBB-Zuges berichteten Walter Blaas von zu kurzen Ausstiegszeiten in Franzensfeste: Es handelt sich dabei um einen ÖBB-Zug von Innsbruck nach Verona mit Start in Innsbruck um 17.24 Uhr. Am Brenner hält der Zug um 18.00 Uhr mit 15 Minuten Aufenthalt mit Personalwechsel. Um 18.15 Uhr gibt es die Weiterfahrt nach Franzensfeste mit Ankunft um 18.44 Uhr. Der Preis pro Person für den Zug betrug 14.90 Euro von Innsbruck nach Franzensfeste. Der Zug hielt zwar am 22. April 2018 in Franzensfeste und öffnete kurz die Türen, drei Personen konnten aussteigen, dann wurden die Türen automatisch verriegelt und selbst das Klopfen und das Drücken der Schalter half nichts. Der Rest der Passagiere, welche in Franzensfeste aussteigen wollte, musste bis Brixen weiterfahren. Laut Schilderung mancher Fahrgäste war dies leider kein Einzelfall. Blaas fragte dazu die Landesregierung: Ist die oben geschilderte Problematik der Landesregierung bekannt? Bitte um die Angabe der Häufigkeit des geschilderten Phänomens. Was sind die Ursachen für die oben geschilderte Problematik? Welche Verbesserungen in Franzensfeste sind angedacht, damit die Fahrgäste des besagten ÖBB-Zuges ordnungsgemäß ein- und aussteigen können? LR Florian Mussner nannte es einen Einzelfall. Normalerweise würden die Züge 2 Minuten halten oder auch mehr bei erhöhtem Fahrgastaufkommen. Personen mit viel Gepäck sollten den Schaffner rechtzeitig informieren.
Andreas Pöder berichtete von einem skurrilen Disput in Südtirols Medien, der die Schwierigkeiten der Südtiroler Politik, das Autonomiestatut zu interpretieren, offenlegte: So forderte der Abg. der SVP, Helmut Renzler, den Steuerfreibetrag für zu Lasten lebende Familienmitglieder von 2.841 auf 5.000 Euro anzuheben. Eine Forderung, die der Unterfertigte vollends unterstützt. Unterstützung kam auch vom Landeshauptmann, welcher, immer laut Medienbericht, dem Abg. Renzler versichert hat, dass dies Kompetenz des Landes sei und er demnächst (die Geschichte spielte im November 2017) die Forderung prüfen lassen wolle. Umgehend kam die Reaktion des damaligen Senators der SVP, Karl Zeller, welcher dem obgenannten Protagonisten wörtlich vorwarf, das Autonomiestatut nicht zu kennen, da dieses Anliegen in die Zuständigkeit des Staates falle. Pöder fragte nun: Welche Seite lag mit ihrer Behauptung falsch und kennt demnach das Autonomiestatut nicht? Welche Schritte für die Erhöhung des Freibetrages wurden in der Folge gesetzt? Mit welchem Ergebnis? Wie viele Südtiroler fallen aufgrund des geringen Freibetrages durch das Raster und würden durch dessen Erhöhung auf 5.000,00 € in den Genuss desselben kommen? Es sei ein simples Missverständnis gewesen, antwortete LH Arno Kompatscher. Er habe die Frage Renzlers damals auf die Studienstipendien bezogen. Das Land sei selbstverständlich zuständig für den Irpef-Zuschlag, nicht für die eigentliche Irpef. Die betroffenen Südtiroler wären 13.600. Das Land habe den Freibetrag auf 28.000 Euro angehoben.
Der Gesundheitsbezirk Bruneck hat kürzlich ein Abkommen mit dem privaten Helikopterdienst “Heli Tirol” aus Österreich beschlossen, berichtete Paul Köllensperger. Dieser Beschluss überrascht in mehrerer Hinsicht. In erster Linie stellt sich die Frage wie es sich der SABES leisten kann, beim aktuellen Ärztemangel einem privaten österreichischen Unternehmen Ärzte zur Verfügung zu stellen. Bei 5 Notarztdiensten pro Monat, unter Anbetracht der anschließenden Ruhezeit, dürften diese Ärzte unterm Strich 10 Tage pro Monat ausfallen. Schwer nachzuvollziehen ist auch der Tarif, der unter den üblichen Tarifen liegt, und die effektiven Kosten für SABES. Es geht aus dem Beschluss nicht hervor wo und wie diese Ärzte ihren Dienst verrichten werden. Köllensperger fragte dazu: Wieso werden angesichts des Ärztemangels einem privaten österreichischen Dienst Ärzte zur Verfügung gestellt? Gelten die vom Arzt verrichteten Stunden für die Heli Tirol als Intramoenia oder Extramoenia? Gängiger Satz für Notärzte auf Helikopter liegt bei über 800 Euro. Wieso wurden 545 Euro gewährt? Welche sind die effektiven Kosten für den SABES, angesichts der Tatsache dass die Ärzte ihr volles Gehalt ausbezahlt bekommen, und angesichts der Ruhepausen d.h. des effektiven Arbeitsausfalls? Wo werden die abgestellten Ärzte Dienst leisten? Bei einem neuen Dienst in Südtirol? Wenn ja, hat dieser eine Autorisierung und Konvention? Wenn nein, leisten sie ihren Dienst im Ausland? Ein Helikopterdienst sei bei den Ärzten sehr gefragt, erklärte LR Martha Stocker. Dafür würden vor allem Anästhesisten eingesetzt, aber ohne Überstunden, sondern in der Freizeit. Der genannte Dienst werde vor allem in Osttirol geleistet. Der genannte Betrag von 545 Euro sei von den Interessierten akzeptiert worden, davon würden die Verwaltungskosten abgezogen.
Zum Asylverfahren richtete Andreas Pöder folgende Fragen an die Landesregierung: Wurden in Südtirol Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern mit verschiedenen Identitäten festgestellt? Wenn ja, wie viele? Welche Mechanismen gibt es, um Mehrfachregistrierungen unter verschiedenen Namen auszuschließen? Diese Frage könne sie nicht beantworten, meinte LR Martha Stocker. Das Asylverfahren falle in die Zuständigkeit des Staates. Es gebe ein europäisches Register, um Mehrfachregistrierungen zu vermeiden.
Fragen zu Museen, konventionierten Wohnungen, Landeshaushalt und Rentenrückzahlungen
Die Museumcard Family koste 70 Euro für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 15, bemerkte Elena Artioli, Alleinerzieher würden hingegen nicht berücksichtigt, ebenso wenig der Umstand, dass oft nur ein Elternteil die Kinder begleite. Die Museummobil Card sei für SüdtirolPass-Besitzer wenig attraktiv, feste Tage mit ermäßigtem oder freiem Eintritt fehlten. Daher fragte Artioli die Landesregierung, ob man den Familien nicht weiter entgegenkommen wolle, etwa mit dem halben Preis für Kinder in Begleitung eines Elternteils, mit freiem Eintritt für Jugendliche bis 19 Jahren oder regelmäßigen Tagen mit freiem Eintritt.
Kinder und Jugendliche seien die wichtigste Zielgruppe, erklärte LR Florian Mussner, es gebe auch zahlreiche Gelegenheiten zum ermäßigten Eintritt, vor allem für die Familien. Das Land könne nur auf die Landesmuseen einwirken, die anderen seien auf die Eintritte angewiesen. Der freie Eintritt bis 19 in Österreich sei staatlich gefördert, mit staatlicher Unterstützung könnte man das auch in Südtirol bieten.
Riccardo Dello Sbarba fragte, ob auf der Grundlage des geltenden Wohnbaugesetzes ein Hotelbesitzer sein Personal in konventionierten Wohnungen unterbringen darf, welche Voraussetzungen das Personal in diesem Fall haben muss, ob die Unterbringung kostenlos oder nach einem festgelegten Preis erfolgen muss, ob ein Lohnabzug als Miete gilt, ob diese Art von Unterbringung kontrolliert wird und wie viele Wohnungen zu diesem Zweck benutzt werden. LR Richard Theiner bestätigte, dass das Gesetz diese Möglichkeit einräume, und zwar für die Dauer des Arbeitsverhältnisses für Mitarbeiter, auch aus dem Ausland, mit regulärem Arbeitsvertrag. Die Unterbringung könne kostenlos oder gegen Miete erfolgen, erklärte LR Christian Tommasini. Die zuständige Agentur nehme Kontrollen vor. Jedenfalls seien es sehr wenige konventionierte Wohnungen, die für diesen Zweck verwendet würden.
Von einer versuchten Vergewaltigung berichtete Sven Knoll: Im August 2017 hat ein Nigerianer versucht, zwei Frauen in Bozen zu vergewaltigen. Eines der Opfer, das er in ein Gebüsch zerrte und mit einem Messer bedrohte, war sogar noch minderjährig. Nachdem die Polizei den Täter ergreifen konnte, gab dieser an, selbst noch minderjährig zu sein. Eine Analyse seiner Knochen ergab jedoch, dass er zum Zeitpunkt der Tat bereits volljährig war. Knoll stellte dazu folgende Fragen: Welchen Aufenthaltstitel hatte der Nigerianer? Ist der Täter als vermeintlicher “Flüchtling” nach Südtirol gekommen? Wann? Welches Geburtsdatum hat der Täter angegeben? LR Martha Stocker verwies auf die Antwort des Regierungskommissariats. Demnach sei der Asylwerber 2017 nach Südtirol gekommen. Er sei umgehend nach der Tat verhaftet und ins Gefängnis von Trient überstellt worden. Die Auskunft zur Knochenanalyse stehe noch aus, bemerkte Stocker.
Maria Hochgruber Kuenzer bemängelte, dass die Zweisprachigkeitsprüfung besonders für die Bewohner des ländlichen Raums umständlich sei: Wer weit entfernt von der Landeshauptstadt lebt, muss zusätzlich zur Vorbereitung einen weiteren Aufwand betreiben: Die Prüfungen finden nur in Bozen statt und auch das Resultat kann ein Prüfling nur in Bozen abholen. Arbeitnehmerinnen müssen dafür häufig eigens Urlaubstage beantragen. Hochgruber Kuenzer richtete daher folgende Fragen an die Landesregierung: Warum werden die Zweisprachigkeitsprüfungen nicht in den Hauptorten der Bezirke abgehalten? Ist die Landesregierung gewillt, die Anzahl der Prüfungskommission samt der entsprechenden Verwaltung und einem Prüfungskalender einzurichten, damit die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen regelmäßig in den Hauptorten der Bezirke und in den ladinischen Tälern stattfinden können? Ist die Landesregierung gewillt, Maßnahmen in der Verwaltung zu ergreifen, aber auch durch gezielte Ausbildungsangebote genügend qualifizierte Prüferinnen für die Kommissionen der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen im Sinne einer größeren Bürgernähe zu beauftragen? Alle Informationen würden auf Wunsch per E-Mail direkt ins Wohnzimmer zugestellt, antwortete LH Arno Kompatscher. Nur für die Prüfung sei eine Reise nötig. Aus technischen Gründen seien nach den heutigen Prüfungsmodalitäten nicht alle Lokale dafür geeignet. Wichtiger erscheine es ihm, wenn man für die Sprachgruppenerklärungen nicht mehr nach Bozen müsste, sondern sie in der Gemeinde abholen könnte. Derzeit gebe es dazu noch Bedenken der Datenschutzbehörde, man verhandle derzeit mit dem Ministerium.
Josef Noggler erinnerte an den Fall der Rentner, von denen das Land aufgrund eines Verwaltungsfehlers die Inflationsanpassung zurückfordert. Da es sich um Personen handelt, die über eine sehr geringe Pension verfügen, verursacht ihnen diese Forderung erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Bereits 2017 hat die zuständige Landesrätin in den Medien eine mögliche gesetzliche Lösung der Frage angesprochen. In der Antwort auf eine Anfrage Nogglers hat die Landesrätin wiederholt, dass „man per Gesetz vorsehen müsste, dass man auf die Rückforderung dieser Zahlungen verzichtet” und man dazu „in Diskussion” sei. Im kürzlich von der Landesregierung eingereichten Omnibus-Gesetzentwurf scheint aber keine diesbezügliche Bestimmung enthalten zu sein, bemerkte Noggler und fragte: Beabsichtigt die Landesregierung weiterhin, das genannte Problem mit Gesetz zu lösen, oder hat sie davon Abstand genommen? Die Landesregierung habe das Problem auch vor Erstellung des Omnibusentwurfs geprüft, berichtete LR Waltraud Deeg. Es gehe insgesamt um 41.000 Euro. Die Landesregierung habe beschlossen, das Problem nicht per Gesetz zu lösen, wolle die Frist aber strecken, damit kleinere Raten möglich seien. Es tue ihr für jeden Einzelfall leid, aber es gebe einschlägige Gerichtsurteile, laut denen das Geld zurückgefordert werden müsse. Bis auf zwei hätten alle die Beträge bereits zurückerstattet.
Dem Drei-Jahres-Haushalt kann man entnehmen, dass in den nächsten Jahren ein erheblicher Rückgang bei den Einnahmen zu verzeichnen sein wird, v.a. wegen des Wegfalls der Rückzahlungen von Rückständen seitens des Staates, bemerkte Paul Köllensperger. So kontrahiert sich die Bilanzsumme von 2018: 5485 Mrd. im Jahr 2019 auf 5176 Mrd. und 2020 auf 5063 Mrd., ca. 400 Mio. weniger als heuer. Schon 2018 wurde nur ob des Alperia-Selfin-Deals die Haushaltssumme des Vorjahres gehalten. In den nächsten Jahren wird ein Rückgang der liquiden Mittel aber wohl unausweichlich sein, und dieser könnte auf einige Bereiche dramatischer Auswirkungen haben. Auch der Anteil an Investitionen wird gegenüber den laufenden Kosten wohl weiterhin sinken. Die steigenden laufenden Kosten, bisher von wachsenden Bilanzsummen gut kaschiert, werden nun in diesem Szenario des Einnahmenrückgangs zu einer Gefahr. Köllensperger richtete dazu folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung: Effektives Ausmaß der Investitionsausgaben in Prozent des Gesamtvolumens – Angesichts der Diskrepanz zwischen den Daten des Drei-Jahres-Haushaltes und der Rechnungslegung: wie hoch war der Anteil effektiv im Jahr 2017? Wie hoch wird er 2018 sein, und was wird für 2019 geschätzt? Verwendung des Haushaltsüberschusses von 370 Mi. bzw. 240 Mio.: Hat die Landesregierung das Risiko eines Streitverfahrens mit Rom bewertet? Mit welchem Ergebnis? Neben dem Rückgang der liquiden Mittel steigen außerdem gewisse Spesen unaufhaltsam an (v.a. im Sozialen und Sanität): Angesichts der erfolgten Bilanzänderungen 2018 und der noch ausstehenden, wie hoch werden insgesamt die fehlenden Ressourcen 2019 sein? Welche Gegenmaßnahmen sind derzeit im Gange?
Die Beträge seien durch die neuen Buchhaltungsvorgaben schwer vergleichbar, gab LH Arno Kompatscher zu bedenken. Außerdem seien wegen der üblichen vorsichtigen Schätzung die Beträge für die Folgejahre geringer angesetzt. Die staatlichen Einschränkungen zur Verwendung von verfügbaren Mitteln seien laut jüngstem Urteil verfassungswidrig, daher werde das Land sich an geeigneter Stelle wehren. Für heuer könne man jedenfalls von einer linearen Entwicklung bei den Ausgaben ausgehen, für die Folgejahre könne man keine sicheren Prognosen anstellen. Die 476 Mio. die laut Mailänder Abkommen vom Staat zurückbehalten werden, würden 2022 auslaufen, danach werde neu verhandelt, wobei eine geringere Summe zu erwarten sei.
Riccardo Dello Sbarba fragte nach der Anwendung der GIS im Falle einer Zwangsänderung der Zweckbestimmung. Wenn die Gemeinde zum Beispiel die Zweckbestimmung eines Grundstücks von landwirtschaftlichem Grün zu Auffüllzone ändert, der Eigentümer die zusätzliche Kubatur, die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, nicht nutzen will: Darf er diese Kubatur in eine andere Zone verlegen und, falls ja, in welche? Kann er diese Kubatur an Dritte veräußern? Wenn Ja, unter welchen Voraussetzungen? Die zusätzliche Baumasse kann in diesem Fall nur innerhalb derselben Zone errichtet werden, antwortete LR Richard Theiner. Der Verkauf von Baumasse sei vom Gesetz nicht ausgeschlossen.