Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 740/17: „Tourismusentwicklung: Der tatsächliche Bettenbestand sollte erhoben, die Ausrichtung des Sektors grundlegend neu definiert, neue TEK gestrichen werden. (eingebracht von den Abg. Heiss, Foppa und Dello Sbarba am 14.2.2017)“ befasst. Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, • anhand einer Rundfrage bei den Tourismusvereinen und mittels weiterer Erhebungen den aktuellen und realitätsnahen Stand der Bettenzahlen im gastgewerblichen und nicht gastgewerblichen Bereich in Südtirol erheben zu lassen; • aufgrund der erhobenen Werte eine Korrektur der Bettenzahlen in den genehmigten TEK zu überprüfen und gegebenenfalls eine angemessene Streichung vorzunehmen; • nach Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen keine weiteren TEK mehr zu genehmigen.
Das System der Tourismusentwicklungskonzepte und die erleichterten Rahmenbedingungen hätten auch negative Folgen wie Überkapazitäten, Verdrängung kleiner Betriebe und Orte sowie erhöhten Landschaftsverbrauch, bemerkte Hans Heiss (Grüne). Die Summe der gemeldeten Betten würde zum Teil erheblich von jener laut Entwicklungskonzepten abweichen, daher bräuchte das Land eine Erhebung der exakten Zahlen.
Der Antrag habe einiges für sich, befand Pius Leitner (F). Die Entwicklungskonzepte seien ursprünglich für die strukturschwachen Gemeinden gedacht gewesen, seien aber auf andere ausgedehnt worden. Konzepte, die nicht innerhalb einiger Jahre umgesetzt wurden, sollten gestrichen werden. Oft seien Konzepte nicht Ausdruck realer Bedürfnisse, sie würden einfach kopiert, um mit den anderen mithalten zu können, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Es sei vielfach die Suche nach einer Generalvollmacht, die bei Bedarf dann genutzt werden könne.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) plädierte ebenfalls für eine Überprüfung der Konzepte, zu viele Neubauten verminderten auch die Qualität der anderen. Es bräuchte mehr Qualitätskriterien. LR Richard Theiner räumte ein, dass in den letzten Jahren die Nachfrage nach Bettengenehmigungen zugenommen habe. Von den Dunkelziffern könne man nur munkeln. Ein genereller Stopp wäre zu diesem Zeitpunkt nicht gerechtfertigt, aber im Zuge der Raumordnungsreform werde man sich eine Neuausrichtung überlegen. Der wurde in drei Teilabstimmungen mehrheitlich abgelehnt.
Begehrensantrag Nr. 34/14: Gewalt gegen Frauen – Maßnahmenkatalog (eingebracht von den Abg. Mair, Leitner, Tinkhauser, S. Stocker, Blaas und Oberhofer am 25.11.2014). Der Landtag möge sich für ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aussprechen. Gewalt in der Partnerschaft soll als gesellschaftliches und nicht als privates Problem anerkannt werden. Schulungen bei der Polizei und anderen relevanten Einrichtungen sollen sicherstellen, dass die Personen, die mit Gewaltopfern in Berührung kommen, die Auswirkungen psychischen Missbrauchs erkennen und verstehen. Jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in verschiedenen Umfeldern sollte aufgedeckt, gemeldet und geahndet werden können. Außerdem möge er Parlament und Regierung in Rom auffordern, dass 1. Der Anwendungsbereich ihrer rechtlichen und politischen Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung überprüft und eventuell erweitert wird. 2. Die Polizei, medizinisches Fachpersonal, Arbeitgeber sowie Mitarbeiter von Opferhilfe-Einrichtungen zu schulen und mit den notwendigen Mitteln und Befugnissen auszustatten sind, damit sie die Gewaltopfer unterstützen können. 3. Die Polizei dazu angehalten wird, routinemäßig Fälle aufzugreifen und zu untersuchen, bei denen Online-Stalking und Online-Belästigung eine Rolle spielen. 4. Internet-Provider und Plattformen für soziale Medien Opfer von Online-Belästigung aktiv bei der Meldung von Missbrauchsfällen unterstützen sollen. 5. Mittel bereitgestellt werden, um spezielle Opferhilfe zu garantieren (z. Bsp. andauernde Schuld- und Schamgefühle) 6. Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sich sowohl an Männer als auch an Frauen richten müssen. Männer sollten konstruktiv in Initiativen eingebunden werden. 7. Die Datenerhebung zu Gewalt gegen Frauen in Italien sowie in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern und zwischen den Mitgliedstaaten zu harmonisieren ist.
“Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die in allen EU-Mitgliedstaaten anzutreffen ist”, erklärte Ulli Mair (Freiheitliche). “Auch die Zahlen in Italien belegen dies eindrucksvoll. Das enorme Ausmaß des Problems verdeutlicht, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur einige wenige Frauen betrifft, sondern sich tagtäglich auf die gesamte Gesellschaft auswirkt. Politiker, Interessensvertreter der Zivilgesellschaft sowie Hilfseinrichtungen müssen deshalb gemeinsam ihre bisherigen Maßnahmen einer kritischen Prüfung unterziehen, um das Problem der Gewalt gegen Frauen in jedem Bereich der Gesellschaft anzugehen. Die Zeit ist reif, eine breit angelegte Null-Toleranz-Strategie zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf den Weg zu bringen.” In gewissen Kulturkreisen, die durch die Einwanderung nach Europa gebracht würden, gehörten Gewalt gegen Frauen und ihre Unterdrückung zur Tradition. Manche Frauen dürften das Haus gar nicht verlassen, von ihrem Schicksal erfahre man nichts. Auch Flüchtlingsfrauen seien oft der Gefahr ausgesetzt.
1990 sei in Italien noch darüber diskutiert worden, ob häusliche Gewalt an Frauen ein Verstoß gegen die öffentliche Moral oder eine Straftat sei, bemerkte Brigitte Foppa (Grüne). Viele Frauen würden Gewaltakte nicht zur Anzeige bringen, weil sie sich damit der Gewalt der öffentlichen Debatte aussetzen würden. Migration bringe auch neue Beziehungen nach Europa, sie wünsche sich, dass man dabei immer zuerst an die Situation der Frauen denke.
Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) dankte für den Antrag, den sie voll unterstützte. Die Einwanderung stelle uns auch unter diesem Aspekt vor neue Herausforderungen. Die verborgene Gewalt gebe es immer noch, aber wer sie anzeige, werde nicht mehr ausgegrenzt.
Auch Magdalena Amhof (SVP) dankte Mair für den sehr aktuellen Antrag. Besonderes Augenmerk brauche die Gewalt im Internet, aber auch die häusliche Gewalt, deren Dunkelziffer man nicht kenne. Vor allem mit der Integration werde das Thema eine große Herausforderung. Amhof erinnerte an die jungen Mädchen, die hier aufwachsen und dann in ihrem Heimatland zwangsverheiratet würden.
Elena Artioli (Team Autonomie) betonte, dass die Gewalt gegen Frauen nicht abgenommen habe, wem die Argumente ausgingen, der setze sich mit Fäusten durch. Es sei nach wie vor nicht leicht für Frauen, Gewalt zur Anzeige zu bringen, daher seien die Opfer besonders zu unterstützen.
Andreas Pöder (BürgerUnion) wies auf neue Formen der Gewalt hin, etwa das Stalking oder Cybergewalt. Vor wenigen Tagen sei Italien vom EuGH verurteilt worden, weil es einen Stalkingfall nicht ausreichend verfolgt habe, der schließlich mit dem Tod des Opfers geendet habe. Oft würden sich auch junge Mädchen das Leben nehmen, weil sie keinen Ausweg aus der Gewalt sähen. Myriam Atz Tammerle (STF) wies auf die “Gewalt nach der Gewalt” hin, die Suche nach jenen, die den Fall zur Anzeige gebracht hätten. Daher sei auf die Anonymität mehr zu achten.
Gewalt gegen Frauen gehe oft von Männern aus ihrer Umgebung aus, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Das Phänomen werde noch immer unterschätzt, die Tat gerechtfertigt. Deswegen sei vor allem die Solidarität unter Männern in diesem Zusammenhang zu durchbrechen. Noch 1982 habe das Bozner Landesgericht erklärt, dass manche anfänglichen Gewaltakte des Mannes nicht als wirkliche Gewalt, sondern als Eroberungsversuch zu werten seien.
Gewalt habe viele Gesichter und sei manchmal auch unsichtbar, erklärte LR Martha Stocker. Es gebe bereits viele Aktionen und Veranstaltungen dazu, und trotzdem sei das nicht genug. Es gebe heute auch neue Formen der Gewalt, und es gebe die Gewalt im Bereich der Migration, die aus anderen Kulturkreisen zu uns käme. Die betroffenen Frauen hätten noch weniger Schutz, umso mehr müsse man sich um sie kümmern. Ulli Mair dankte für die breite Zustimmung und erkannte an, dass vieles bereits getan werde. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Beschlussantrag Nr. 244/14: Ein Managementplan für Großraubtiere (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa, Heiss am 27.10.2014). Die Landesregierung solle verpflichtet werden, binnen sechs Monaten ab Genehmigung dieses Beschlussantrags in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Südtiroler Naturparks, des Naturparks Stilfser Joch und den Bezugspersonen der anderen alpinen Regionen einen Managementplan für Groß- raubtiere auszuarbeiten. Dabei sind auch die Stellungnahmen der Südtiroler Umweltverbände und von mindestens einer wissenschaftlichen Fachperson, wie zum Beispiel einer Teriologin/einem Teriologen, die/der auf Großraubtier spezialisiert ist, einzuholen. Dieser Managementplan ist sodann in einer für alle interessierten Abgeordneten offenen Anhörung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtags vorzustellen. Dieser Managementplan soll die Rückkehr der Großraubtiere unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung im Rahmen eines abgestimmten Projekts und von gemeinsamen Aktionen angemessen vorbereiten.
Der Antrag war bereits im Jänner ausführlich behandelt worden. Riccardo Dello Sbarba (Grüne) erinnerte an die Anhörung im Landtag mit LR Schuler und dem zuständigen Amtsdirektor Spagnolli, die gezeigt habe, dass es einen solchen Plan dringend brauche. LR Arnold Schuler sah einen eigenen Managementplan für wenig sinnvoll, da das Land wenig Spielraum in dieser Frage habe. Südtirol sei allein für die Prävention zuständig, und zu diesem Thema müsste man auch alle Betroffenen mit einbeziehen. Jedenfalls sei man in dieser Richtung bereits tätig. Der Antrag wurde mit vier Ja, 13 Nein bei einer Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 233/14: Einrichtung eines Softair-Spielfeldes auf dem Gelände des ehemaligen NATO-Stützpunktes Site Rigel (eingebracht vom Abg. Urzì am 8.10.2014). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, sich im Rahmen der Umgestaltung des Geländes des ehemaligen NATO-Stützpunktes “Site Rigel” für die Errichtung eines sicheren Softairspielfeldes einzusetzen.
“Die riesige Fläche und die suggestive Umgebung legen aber auch die Einrichtung eines Softair Spielfeldes zum spielen nahe, denn dieser Geländesport erfreut sich unter jungen Menschen gerade großer Beliebtheit”, erklärte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). “Softair ist nicht nur in Italien, sondern auch in anderen europäischen Ländern wie Österreich sehr verbreitet. Bei einem Softairspiel bzw. einer Softairsimulation treffen die Spieler, die in zwei oder mehrere Teams aufgeteilt sind, aufeinander und simulieren einen militärischen Konflikt, um ein vorgegebenes Ziel zu erreichen.” Das Areal sei jetzt Zuständigkeit der Gemeinde Natz-Schabs, meinte Pius Leitner (F), diese sollte auch über dessen Verwendung entscheiden.
Hans Heiss (Grüne) erinnerte daran, dass das Gelände nun auch mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds für den BBT umgestaltet werden könne. Für Softair sei es nicht besonders geeignet.
Die Gemeinde habe bereits ihre Pläne für das Areal, erklärte LR Christian Tommasini, das Land habe sie gutgeheißen. Vorgesehen sei ein Dokumentationszentrum, eine Erholungszone und Platz für Konzerte. Die Entscheidung sei also bereits gefallen. Es liege an der Gemeinde, ob sie dort auch einen Platz für Softair vorsehe. Alessandro Urzì zog den Antrag zurück.
Begehrensantrag Nr. 32/14: Einführung in Südtirol des Rechtsmittels des außerordentlichen Rekurses an den Präsidenten der Republik (eingebracht von den Abg. Leitner, Mair, S. Stocker, Blaas, Tinkhauser und Oberhofer am 17.11.2014). Der Landtag möge a.) die italienische Regierung auffordern, die Durchführungsbestimmungen zum Bozner Verwaltungsgericht im Sinne von Art. 107 des Autonomiestatutes für das Trentino-Südtirol so abzuändern, dass zukünftig auch die Südtiroler Bürger das Rechtsmittel des außerordentlichen Rekurses an den Präsidenten der Republik für die in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes Bozen fallende Sachgebiete in Anspruch nehmen können; b.) das italienische Parlament auffordern, das Autonomiestatut für das Trentino-Südtirol in Anlehnung an das Autonomiestatut für die Autonome Region Sizilien so abzuändern, dass auch für die Südtiroler Bürger die Möglichkeit eingeführt wird, den außerordentlichen Rekurs gegen Verwaltungsmaßnahmen im Bereich der Zuständigkeiten der Autonomen Region Trentino/Südtirol sowie des Landes Südtirol an den Landeshauptmann von Südtirol zu richten.
Diese kostenfreie Rekursform sei den Südtirolern verwehrt, weil sie angeblich nicht autonomiekonform sei, erklärte Pius Leitner (Freiheitliche). Allerdings könnten Südtiroler dieses Mittel in Anspruch nehmen, wenn es um Angelegenheiten gehe, die nicht in die Zuständigkeit des Bozner Verwaltungsgerichts fallen. Der Rekurs an das Verwaltungsgericht sei teuer, und die Verweigerung der kostenlosen Rekursmöglichkeit an den Präsidenten sei eine Ungleichbehandlung.
Andreas Pöder (BU) unterstützte den Antrag. Beim Verwaltungsgericht zahle man immer, auch indirekt über die Steuern. Der Rekurs an den Staatspräsidenten werde in Italien rege in Anspruch genommen, die Verfahrenszeiten seien relativ kurz. Solange die Südtiroler italienische Staatsbürger seien, sollten auch sie dieses Recht haben.
Die Gedanken hinter dem Antrag seien korrekt, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). In diesem Fall habe Südtirol den eigenen Bürgern das Leben erschwert. Die Anpassung der Durchführungsbestimmung im Sinne des Antrags sei sinnvoll, die Änderung des Statuts aber gefährlich. Die Sitzung wird morgen wieder aufgenommen.