Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute zwei Gesetzentwürfe der Grünen (einer davon auch von BürgerUnion und 5 Sterne Bewegung mitunterzeichnet) zum Tierschutz begutachtet und einen weiteren vertagt. Sowohl der Landesgesetzentwurf Nr. 113/2017 – Verbot der Verwendung von Giftködern (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba, Heiss, Pöder und Köllensperger) – als auch der Landesgesetzentwurf Nr. 116/17 – Beiträge für den Tierschutz: Abänderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9 (eingereicht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba, Heiss) – wurden mit einem Ja (Riccardo Dello Sbarba), vier Nein (Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer, Josef Noggler und Oswald Schiefer) und zwei Enthaltungen (Bernhard Zimmerhofer, Hannes Zingerle) abgelehnt. Der Gesetzentwurf Nr. 120/17 – Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen: Abänderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6 (eingereicht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba, Heiss) – wurde hingegen auf Antrag der Einbringer vertagt.
Wie Ausschussvorsitzender Albert Wurzer berichtet, hat der Ausschuss – nach der Stellungnahme von LR Arnold Schuler und den Erläuterungen seiner Mitarbeiter – den Gesetzentwurf zu den Giftködern mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, dass die Materie bereits mit Staatsgesetz von 2016 ausreichend geregelt ist. „Wie wir heute gehört haben, gibt es nur sehr wenige Meldungen über ausgelegte Giftköder, und auch bei diesen ist es fast unmöglich, die Täter ausfindig zu machen. Der vorgelegte Gesetzentwurf wäre in dieser Hinsicht keine Hilfestellung.“ Ebenso gebe es zu den Beiträgen für die Tierschutzvereine eine neue Regelung durch die Landesregierung, deren Auswirkungen man erst abwarten wolle.