Von: mk
Bozen – Die GIS-Befreiung schafft erneut ungleiche Maßstäbe. Davon sind zumindest die Freiheitlichen überzeugt. Wie berichtet, hat die Landesregierung Südtiroler Tourismusbetriebe von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) im laufenden Jahr völlig befreit, anderen Betrieben bleibt die Hälfte der GIS erspart.
„Abgesehen davon, dass die Gemeindeimmobiliensteuer GIS grundsätzlich auf den Prüfstand gehört, muss eine Befreiung allen von der Corona-Krise geschädigten Branchen gleichermaßen zu Gute kommen“, hält der freiheitliche Landesparteiobmann Andreas Leiter Reber in einer Aussendung fest.
„Italien befreit alle Tourismusbetriebe von 50 Prozent der GIS-Abgaben, die restliche Hälfte erlässt nun das Land Südtirol. Alle anderen Südtiroler Unternehmen, welche ebenso hart von der Corona-Krise getroffen wurden, können von einer völligen Befreiung nur träumen, denn ihnen werden vom Land maximal 50 Prozent der GIS-Gebühren erlassen. Die Entlastung unserer Unternehmen muss richtigerweise über das Steuersystem erfolgen, doch die Corona-Hilfen müssen für alle geschädigten Branchen gleich gewährt werden und vor allem bei jenen ankommen, die sie am dringendsten benötigen“, so Leiter Reber.
Bereits bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen habe es die Landesregierung nicht geschafft, differenzierte Hilfen zu gewährleisten und Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Viele Jungunternehmer, Saisonarbeiter und Familien seien auf der Strecke geblieben. „Eine allgemeine Befreiung der GIS für geschädigte Unternehmen und Arbeitnehmer wäre richtig, doch die jüngste Maßnahme der Landesregierung schafft erneut ungleiche und einseitige Maßstäbe: Alle Tourismusbetriebe, ganz unabhängig davon, ob sie von der Wintersaison leben und keine massiven Verluste im März und April gehabt haben oder nicht, werden völlig von der GIS befreit. Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mitunter sehr stark getroffen wurden, haben weiterhin 50 Prozent der Gebühren zu bezahlen. Anscheinend hat die Landesregierung aus den Fehlern und Unzulänglichkeiten ihrer bisherigen Hilfsmaßnahmen nichts gelernt, und anstatt wenigstens jetzt umzudenken und die Voraussetzungen für eine treffsichere und gerechte Entlastung der Unternehmen zu schaffen, werden neue einseitige Maßnahmen erlassen“, ärgert sich Leiter Reber.
Steuererleichterungen seien ein probates Mittel, um die negativen Auswirkungen der Krise zu mildern und die Konjunktur anzukurbeln. „Aufgrund der fehlenden Steuerhoheit sind unsere Möglichkeiten äußerst eingeschränkt, gerade dieser enge Handlungsspielraum verpflichtet die Landesregierung Südtirols Bürger und geschädigte Unternehmen so gewissenhaft und gerecht wie möglich zu entlasten“, unterstreicht der freiheitliche Landtagsabgeordnete.
lvh: „Auch andere Betriebe benötigen die GIS-Befreiung!“
Der lvh fordert, dass auch Härtefälle aus dem Handwerk, die Chance zur gänzlichen Befreiung der GIS haben sollten. Die gestrige Entscheidung der Landesregierung bezüglich der Senkung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) lässt zahlreiche Südtiroler Wirtschaftsbetriebe aufatmen. Im laufenden Jahr 2020 werden Tourismusbetriebe von der GIS befreit und andere Wirtschaftszweige, die aufgrund der Covid-19-Krise mindestens 20 Prozent Einbußen nachweisen können, zahlen nur die Hälfte, so die Entscheidung der Landesregierung. „Die Südtiroler Landesregierung will damit die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abfedern. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Härtefälle gibt es allerdings auch im Handwerk. Besonders die Mietwagenunternehmer, welche zum Großteil vom Tourismus abhängig sind, sollten berücksichtig werden. Für diese Härtefälle im Handwerk fordert der lvh eine völlige Befreiung der GIS. Es wäre nur gerecht, wenn diese und andere Betriebe auch die Chance hätten, eine komplette Befreiung der GIS zu beantragen.“
Es gibt zahlreiche Südtiroler Handwerkstriebe, die mit den Auswirkungen der Krise schwer zu kämpfen haben und die zurzeit mit allen Kräften versuchen, wieder neu zu starten. „Für diese Betriebe geht es um jeden noch so kleinen Geldbetrag. Deshalb ist es wichtig, dass die Entscheidung der Landesregierung nochmals überdacht und eine Möglichkeit für diese Betriebe eingeräumt wird“, fordert Martin Haller.