Von: mk
Bozen – Die Landesregierung verteidigt ihre Sichtweise in Sachen Glücksspiel und zieht gegen das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts vor den Staatsrat.
Ende Oktober vergangenen Jahres hatte die Autonome Sektion Bozen des Verwaltungsgerichts den Rekurs eines privaten Barbetreibers angenommen, der gegen den Verfall der Betriebsgenehmigung für Video Lotterie Terminals gerichtet war. Grundlage für die Maßnahme des Landes waren Beschlüsse aus dem Jahr 2012 zur Bekämpfung der Spielsucht und zur Vorbeugung deren negativer Auswirkungen.
Im Wesentlichen handelt es sich um den Beschluss, mit dem die Landesregierung sensible Zonen ausgewiesen hatte, in deren Umkreis von 300 Metern der Betrieb von Spielhallen und ähnlichem nicht gestattet ist. Das Verwaltungsgericht vertrat den Standpunkt, dass die Vorgaben des Landes zu rigide seien, da damit fast die gesamte Fläche der Stadt Bozen dem Verbot unterliege.
Heute nun hat die Landesregierung entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vor dem Staatsrat Rekurs einzureichen. Das Urteil, so steht es im Beschluss der Landesregierung, “ist in mehreren Punkten nicht zu teilen” und “steht zudem im Widerspruch zu mehreren nachfolgenden Urteilen desselben Verwaltungsgerichts”. Vor dem Staatsrat in Rom werden die Anwaltschaft des Landes und der römische Verwaltungsrechtsexperte Michele Costa das Land vertreten.