Von: mk
Glurns – „Bestehendes hat Vorrang vor Neuem“, betont Landesrat Richard Theiner. „Das ist eine Notwendigkeit, die sich aus der knappen Verfügbarkeit von Grund und Boden in Südtirol ergibt.“ Das neue Landesgesetz Raum und Landschaft sei ein Instrument, sagt Theiner, um Wohnraum wieder leistbar zu machen: „Wenn im Siedlungsgebiet gebaut wird, senkt das die Kosten, zudem können mit dem neuen Landesgesetz auch Gelder aus dem Wertausgleich in die Wiedergewinnung bestehender Bausubstanz fließen.“
Darüber hinaus sehe das Gesetz eine Preisdeckelung vor, die Einheimischen Wohnraum zu im Vorhinein definierten Preisen anbiete. „Das neue Gesetz Raum und Landschaft wird also jenes für die Wohnbauförderung flankieren und dafür sorgen, dass Quadratmeterpreise von 2300 Euro realistisch werden“, sagt Theiner.
Für die Wiedergewinnung stellt das Land bereits jetzt den Gemeinden Beiträge zur Verfügung, damit ungenutzte Bausubstanz in den historischen Ortskernen saniert und von der einheimischen Bevölkerung als geförderter Wohnraum erworben und genutzt werden kann – eine Möglichkeit, die von Gemeinden genutzt wird. Zu diesen gehört auch die Stadtgemeinde Glurns. Sie hat zwei größere Gebäude mit insgesamt 7.500 Kubikmeter erworben, anschließend saniert und darin sieben Wohnungen und Gewerberäume untergebracht. Bei einem dritten Gebäude mit 4.500 Kubikmetern wird die Gemeinde demnächst mit den Arbeiten beginnen und darin sechs Wohnungen unterbringen, wie Bürgermeister Alois Frank stolz berichtet: “Am Anfang war es etwas zäh, aber dann haben die Glurnser gesehen, dass wir aus den alten Bauten hochwertige Wohnungen zu einem günstigen Preis machen, und inzwischen haben wir mehr Interessenten als Wohnungen.”
Der Beitrag des Landes darf allerdings nicht höher liegen als 50 Prozent der gesetzlichen Baukosten (derzeit 359,00 Euro) pro Kubikmeter. Außerdem darf der Betrag nicht höher sein als die Summe, die das Schätzamt für “angemessen” erklärt hat. „Eine allfällige Differenz müsste die Gemeinde rückerstatten“, erklärt der Direktor des Amtes für geförderten Wohnbau, Martin Zelger, „aber in den meisten Fällen entsteht den Gemeinden keine finanzielle Belastung, es sei denn, es wurde ein höherer Kaufpreis als die 50 Prozent der gesetzlichen Baukosten vereinbart.“
Nachdem die Gemeinde Eigentümerin der Immobilie geworden ist, kann sie ein Maximalprojekt erstellen, in dem festgelegt wird, wie viele Wohnungen errichtet werden, was abgebrochen und was erneut aufgebaut werden muss. Im Idealfall werden die Bauwilligen, denen die geförderten Immobilien aufgrund bestimmter Kriterien (Ansässigkeit, Einkommen, keine geeignete Wohnung usw.) zugewiesen werden, miteinbezogen. Denn: Je früher sie in die Planungsphase eingebunden werden, desto eher kann der Bau ihren Wünschen entsprechend realisiert werden.
Anschließend führt die Gemeinde einen Teil der Arbeiten aus (eventuell bis zum Rohbau) und weist die Anteile den Berechtigten zu. Oder sie überlässt alles den Bauwilligen und weist ihnen das Areal zu, sobald diese einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. An diesem Punkt angelangt, können die Bauwilligen um Wohnbauförderung ansuchen.
Mit dem Zuweisungsbeschluss wird die Sozialbindung für den geförderten Wohnbau im Grundbuch eingetragen. Da die Wohnungen auf “gefördertem Grund” entstehen, ist die maximale Nettowohnfläche von 110 Quadratmeter einzuhalten. Mittlerweile wird dieses Konzept nicht nur in Glurns, sondern auch in anderen Gemeinden wie Mals, Prad, Stilfs, Schluderns, Schlanders, Naturns, Kurtatsch (in Planung) und Karneid erfolgreich umgesetzt.