"Die Politik muss die Unabhängigkeit der FachexpertInnen anerkennen"

Grüne: Langtaufers als Testfall für das neue UVP-Gesetz

Mittwoch, 04. Oktober 2017 | 15:20 Uhr

Von: luk

 

Bozen – Ab morgen wird im Landtag das neue Gesetz “Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“ diskutiert.

In einer Pressekonferenz haben die Grünen Änderungsanträge vorgestellt, “die zu mehr Transparenz und einer klaren Trennung zwischen Politik und technischen Beiräten führen könnten.” Sie sagen, Langtaufers wird ein Testfall für das neue UVP-Gesetz.

grüne

“Der Landesgesetzentwurf Nr. 135/17 “Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte” eröffnet die Chance, endlich klar zwischen Fachexpertise und Politik zu trennen. Bisher nämlich hielt sich letztere immer noch die Möglichkeit offen, gegen die Gutachten von ExpertInnen in der sensiblen Frage von Natur und Umweltschutz zu entscheiden. Die Verwischung der Rollen führte zu einer unklaren Rechtssituation und in Folge zu ständigen Rekursen. Dies hat schlussendlich oft auch den ProjektbetreiberInnen selbst geschadet”, so die Grünen.

“An eklatanten Beispielen mangelt es nicht. Der Bau der Windkraftanlage am Brenner etwa wurde zuerst aufgrund einer negativen UVP verwehrt, dann durch die Landesregierung dennoch genehmigt und schließlich, mittels Gerichtsbeschluss erneut abgelehnt. Der Umweltbeirat besteht aus acht vom Land ernannten ExpertInnen, und in der Dienststellenkonferenz sind alle betroffenen Landesämter vertreten. Wenn diese Beiräte zum Schluss kommen, dass eine Unternehmung nicht umweltverträglich sei, so gilt es diese Entscheidung zu respektieren”, erklären die Grünen.

“Die strategische Umweltprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie die integrierte Umweltermächtigung sehen im Vorfeld einen Austausch mit den AntragstellerInnen vor, die die Möglichkeit erhalten, die problematischsten Aspekte ihres Projektes zu korrigieren. Überdies kann der Umweltbeirat das Projekt, unter bestimmten Auflagen, gutheißen. Es ist somit garantiert, dass AntragstellerInnen angehört werden und ein positives Gutachten erhalten können, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.

In Anbetracht dieser Tatsachen ergibt es schlichtweg keinen Sinn, dass die Politik am Ende dieses Prozesses das Urteil der FachexpertInnen in Frage stellen, ignorieren oder gar aufheben kann. Ein Projekt, das mit Umweltschutz unvereinbar ist, bleibt unvereinbar, auch wenn die Landesregierung gegenteilig entscheidet. Wenn die Landesregierung dennoch eine Umsetzung der UVP-negativ bewerteten Projekte anstrebt (etwa aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen), dann muss diese Entscheidung gerechtfertigt und klar argumentiert werden. Es geht nicht an, dass nicht-umweltverträgliche Projekte nachträglich zu verträglichen Projekten werden”, heißt es weiter.

 

Die Grüne Fraktion schlägt u.a. folgende Änderungen für den Gesetzentwurf Nr. 135 vor:

 

Der Umweltbeirat soll alle drei Jahre und nicht zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode ernannt werden. (Art. 2, Absatz 6). Auf diese Weise bleibt die Unabhängigkeit des Ausschusses gesichert, da nicht jede neue Regierung „ihren eigenen“ Ausschuss zusammenstellen kann. (In allen anderen Regionen Italiens, ist diese dreijährige Dienstdauer bereits durch den „Testo Unico Ambiente“ festgelegt.)
Die Bewertung des Umweltbeirates soll für die Landesregierung bindend sein (Art. 20, 23 und 24). Die Landesregierung ist kein technisches Organ und soll keine eigenständige Umweltbewertung vornehmen dürfen.
Alternativ dazu soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, die Entscheidung zu rechtfertigen, falls sie den ökonomischen oder gesellschaftlichen Aspekten Vorrang vor Umweltargumenten einräumen will (Art. 20, 23 e 24). Dies würde willkürliche Entscheidungen eingrenzen und Argumente für eine eventuelle Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht liefern.
Die öffentliche Debatte, die von der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, soll auch auf die integrierte Umweltermächtigung  (die die Boden-, Wasser-, Luftemissionen bewertet) ausgedehnt werden. Somit könnten alle Interessierten, inklusive der Projektbetreiber, ihre Überlegungen vorbringen. (Art. 28).
Die bestehende Möglichkeit, bei der Landesregierung gegen die Entscheidung des technischen Beirates Beschwerde zu erheben, soll abgeschafft werden (Art 43). Gegen eine Entscheidung der Dienststellenkonferenz kann auf jeden Fall beim Verwaltungsgericht rekurriert werden.

Bezirk: Bozen, Vinschgau