Von: luk
Bozen – Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, hält die jüngste Ernennung des bisherigen Vize-Direktors Im Rechtsamt der Landesregierung zum Bozner Verwaltungsrichter durch die Mehrheit des Landtages für EU-Rechtswidrig und als Verstoß gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Februar dieses Jahres. „Diese Ernennung durch die Mehrheit des Landtages ist ein Anschlag auf die Unabhängigkeit des Bozner Verwaltungsgerichtes“, so Pöder.
“Die Mehrheit des Landtages hat am 27. Juli 2018 den bisherigen Vize-Amtsdirektor der Anwaltschaft der Landesregierung zum Verwaltungsrichter gewählt.
Jenseits der sicherlich vorhandenen fachlichen Kompetenz des Gewählten, ist die Ernennung nach Ansicht des Landtagsabgeordneten kein gutes Signal an die Bürger.
Der bisherige Vize-Chef der Anwaltschaft des Landes, Stephan Beikircher, ist sozusagen der amtliche Anwalt des Landeshauptmannes bzw. der Landesregierung, auch bei Verfahren von Bürgern gegen die Landesverwaltung. Zudem werden die Prinzipien der Richterunabhängigkeit, der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit verletzt. Auch die EU-Grundrechtecharta und die EU-Verträge und vor allem ein vor wenigen Monaten erfolgter Richterspruch des Europäischen Gerichtshofes zur Unabhängigkeit der Richter im Allgemeinen und der Verwaltungsgerichte im Besonderen werden verletzt und ignoriert“, so Pöder.
“Der neue Bozner Verwaltungsrichter war zum Zeitpunkt seiner Wahl durch den Landtag noch hoher Beamter der Landesverwaltung und somit Teil der Landesverwaltungshierarchie”, erklärt Pöder.
Der Europäische Gerichtshof in einem Urteil zur portugiesischen Verwaltungsgerichtsbarkeit – Urteilsspruch der richtungsweisend für alle EU-Staaten ist. (Urteil EuGH. vom 27.02.2018, Rechtssache C-64/16)
„Im Urteil des EuGH vom 27.02.2018 steht unter anderem:
Wie sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergebe, werde der wirksame Schutz der sich aus der Unionsrechtsordnung ergebenden Rechte nämlich in erster Linie durch die nationalen Gerichte gewährleistet, die dabei die in Art. 47 der Charta niedergelegten Grundsätze der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit beachten müssten.“
Und zusammenfassend ermahnt der EuGH alle Mitgliedsstaaten:
Richter müssen ihre Funktionen “in völliger Autonomie” ausüben können, “ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten”. Das soll schützen “vor Interventionen oder Druck von außen”, die die Unabhängigkeit eines Urteils gefährden und die Entscheidungen beeinflussen könnten.
Andreas Pöder: „Die Qualifikation des Gewählten und sowohl seine persönliche und fachliche Eignung für das Amt des Verwaltungsrichters wird nicht in Zweifel gezogen.
Dass aber die Landesregierung und die Mehrheitskoalition im Landtag unter all den geeigneten Bewerbern für das Verwaltungsgericht in Bozen ausgerechnet den auswählt, der ihr am nächsten ist, ist politisch kein glückliches Signal. Die Objektivität und Unparteilichkeit sowie Unabhängigkeit des neu ernannten Richters ist nicht im notwendigen Maße gegeben. Der Abgeordnete unterstreicht, dass er diese Bedenken auch im Rahmen der Sitzung der Abgeordneten der deutschen Volksgruppe, welche der Wahl im Landtag vorschriftsmäßig vorausgegangen war, geäußert hat.“
„Das Verwaltungsgericht hat in Fällen zu urteilen, in denen in der Regel Private bzw. Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung klagen, weil sie sich von der öffentlichen Verwaltung nicht rechtmäßig behandelt fühlen. Wenn dann Landeshauptmann und Mehrheitskoalition ausgerechnet einen Bewerber zum Verwaltungsrichter wählen, der quasi sein Büro bislang neben dem des Landeshauptmannes hatte und diesem auch unterstand, dann wird die Optik zwangsläufig schwierig“, so Pöder.