Aufenthaltsübersicht, Beratung, Beihilfen

Großraubtiere in Südtirol: Wie gehen wir damit um?

Mittwoch, 31. Mai 2017 | 11:13 Uhr

Von: mk

Bozen – Als Aufgabe aller bezeichnet Landesrat Schuler den Umgang mit Großraubtieren. Die Abteilung Forstwirtschaft beobachtet die Tierbewegungen und bietet Beratung.

“Der Umgang mit den Großraubtieren in unserem Land”, unterstreicht Landesrat Schuler, “bleibt eine Herausforderung, und das Management ist Aufgabe aller.” Das Thema Bären und Wölfe ist spannend und spannungsgeladen: “Die Präsenz des Wolfes in Südtirol wird zunehmen”, weist Landesrat Arnold Schuler hin, “deshalb gilt es, die Möglichkeiten des Herdenschutzes zu bewerten und ein Konzept für das ganze Land zu erstellen”. Deshalb wurde nun eine Herdenschutzberatung im Amt für Bergwirtschaft in der Abteilung Forstwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen eingerichtet, wo der stellvertretende Amtsdirektor Emilio Dallagiacoma und Konrad Pfattner für Auskünfte und Hilfestellungen, etwa im Hinblick auf Herdenschutzhunde oder Koppeln, zur Verfügung stehen.

Braunbär

Ende Februar bis Mitte März konnten im Gebiet von Fennberg regelmäßig Nachweise eines Bären bestätigt werden, berichtet das Amt für Jagd und Fischerei in der Abteilung Forstwirtschaft: Die Größe der Abdrücke ließ darauf schließen, dass es sich um einen größeren Bären handeln musste. Anhand des gesammelten genetischen Materials konnte die Identität des Bären festgestellt werden: Es ist das sechsährige Männchen M22. Dieser Bär ist für Südtirol kein Unbekannter, da er bereits seit dem Jahr 2013 jährlich im Frühjahr und Herbst im Gebiet von Fennberg nachgewiesen werden konnte.

Weiters wurden Mitte März im Gemeindegebiet von Proveis Spuren eines Braunbären vom dort zuständigen Jagdaufseher bestätigt.

Der erste Übergriff eines Bären auf einen Bienenstand erfolgte Mitte April im Gebiet von Laas; dabei wurde ein Bienenhaus aufgebrochen und ein Bienenvolk zerstört.

Ein weitere Übergriff wurde in der Fraktion Altenburg in der Gemeinde Kaltern Mitte Mai festgestellt; auch hier wurde ein Bienenvolk zerstört. In beiden Fälle konnten einige Bärenhaare gesammelt werden.

Bezüglich Beihilfen bei Wildschäden oder deren Vorsorge mussten die bestehenden Beitragsrichtlinien an die Vorgaben der EU-Rahmenregelung angepasst werden. Die EU räumt Vorbeugemaßnahmen nicht nur den Vorrang ein, sondern gibt auch vor, dass die öffentliche Verwaltung keine Entschädigungen zahlen darf, wenn keine nachweisbaren Vorbeugemaßnahmen ergriffen worden sind.

Der Schaden muss von Mitarbeitern des Amtes für Jagd und Fischerei bestätigt werden, dann wird er zu 100 Prozent vergütet. Der Beitragssatz für eine bärensichere Umzäunung von Bienenständen wird von 50 auf 70 Prozent erhöht. Kein Anrecht auf Entschädigung haben Imker im Gebiet südlich von Meran und westlich der Etsch (Ulten, Deutschnonsberg, Mendelkamm sind Gebiete mit jährlicher Bärenpräsenz), die ihren Bienenstand nicht oder mangelhaft vor Bärenübergriffen geschützt haben.

Nicht vergütet werden Schäden an Bienenständen, wenn ein Beitrag für Verhütungsmaßnahmen gewährt wurde, diese aber nicht fachgerecht errichtet bzw. instand gehalten wurden; dies gilt nur bei groben Mängeln.

Wolf

Im Gadertal wurde Anfang Februar die Präsenz von zwei Wölfen nach einem Rehriss und durch das Foto einer Fotofalle nachgewiesen.

In Toblach wurden Mitte Februar Spuren gesichtet.

Am Deutschnonsberg hielt die Fotofalle von Jänner bis Mitte März Spuren von zwei Tieren, einem Paar, fest. Die Risse von vier Schafen und einem Lamm wurden Anfang April festgestellt; Anfang Mai erfolgte ein Riss eines Rotwildes.

In Ulten wurden Mitte Februar und Anfang März Spuren nachgewiesen.

lpa

Bezirk: Bozen