Von: ka
Bozen/Rom – Das Großraubwild-Gesetz wird nicht angefochten. Das Land hat sich dafür verpflichtet, der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung 15 statt 10 Tage für das vorgesehen Gutachten einzuräumen.
Das Landesgesetz zum Großraubwild geht nun, wo es keine Anfechtung aus Rom gibt, in die Umsetzungsphase: Die Durchführungsbestimmungen sollen bald von der Landesregierung erlassen werden, dann hat Landeshauptmann Arno Kompatscher die Möglichkeit, nach eingehender Prüfung der Fälle und einer Bewertung der Gefährlichkeit der Tiere ein Abschussdekret zu erlassen.
Der Ministerrat in Rom hat von einer Anfechtung des Südtiroler Großraubwild-Gesetzes abgesehen. Dieser Entscheidung sind hartnäckige Verhandlungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler mit Vertretern der Regierung in Rom vorausgegangen. “Unsere Interventionen in Rom sowie die Vorarbeit unserer Ämter, Parlamentarier und Berater hat Früchte getragen: Wir konnten die Regierung in Rom davon überzeugen, dass unser Landesgesetz zu Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen von Großraubwild sinnvoll und notwendig ist”, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Nach dem Treffen am Dienstag (1. August) im Umweltministerium und im Vorfeld der Sitzung des Ministerrats heute (3. August) Abend hat es verschiedene Aussprachen auf technischer wie politischer Ebene gegeben.
Die Grundsätze des Gesetzes stehen nicht zur Debatte, aber das Land musste sich – in einer schriftlichen Note an Rom – dazu verpflichten, der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) 15 und nicht nur 10 Tage für ein Gutachten im Falle einer Entnahmeverordnung einzuräumen. Äußert sich die Ispra innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes als Voraussetzung für den Erlass der Maßnahmen.
“Unsere Überzeugungsarbeit in den verschiedenen Ministerien hat zwar einige Zeit in Anspruch genommen, aber letztlich können wir nun mit einem Gesetz arbeiten, das einige Probleme in Angriff nimmt“, sagt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Die Durchführungsverordnungen zum Gesetz sind bereits in Vorbereitung und sollen so schnell wie möglich in die Landesregierung gebracht werden, damit bei Bedarf noch in diesem Almsommer Problemtiere entnommen werden können. Formalrechtlich obliegt eine Abschussverfügung dem Landeshauptmann, welcher aufgrund der vorliegenden Meldungen über Risse, gefährliches Verhalten der Tiere und damit Gefahr für die Menschen eine Entnahme anordnen kann.