Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute dem von Landesrat Arnold Schuler eingebrachten Gesetzentwurf bezüglich Großer Beutegreifer zum Schutz der Bergwirtschaft zugestimmt.
Der von Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler eingebrachte Gesetzentwurf “Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild” sieht vor, dass der Landeshauptmann Maßnahmen im Management von Bär und Wolf in Südtirol umsetzen kann. Dies, unterstrich heute Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung, sei notwendig zum Schutz der Berglandwirtschaft, wo die primäre Zuständigkeit beim Land liegt.
Eine Entnahme, den Fang oder Abschuss einzelner Bären oder Wölfe in bestimmten Ausnahmesituationen kann demnach autonom das Land verfügen – stets im Sinne der staatlichen und europäischen Vorgaben und nach Einholen eines Gutachtens des staatlichen Instituts für Umweltschutz und Umweltforschung ISPRA (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca ambientale).
Mit diesem Gesetz setzt Südtirol EU-Richtlinie und staatliche Bestimmungen direkt um. Entnahmen dürfen die Population der Großen Beutegreifer in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigen. Es muss also gewährleistet bleiben, dass Braunbär und Wolf den günstigen Erhaltungszustand gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU erreichen können oder dort verbleiben.
Spannungsfeld Natur – Landwirtschaft
“Südtirol ist extrem anthropisiert”, unterstrich Landeshauptmann Kompatscher und verwies auf die beiden Karten (im Anhang): “Es ist, wie aus diesen Karten hervorgeht, schwierig, Rückzugsräume zu finden, in denen sich Wölfe und Bären ungestört aufhalten können – deshalb sind Konflikte vorprogrammiert.”
Land Tirol hat bereits Regelung zur Entnahme von „Problemwölfen“
Die Südtiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, dem Gesetzesentwurf zur „Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ zugestimmt. „In Tirol ist es bereits jetzt möglich ‚Problemwölfe‘ zu entnehmen. Ein Gesetz wie in Südtirol brauchen wir in Tirol deshalb nicht. Zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft werden wir aber auch in Tirol noch weitere Maßnahmen setzen müssen“, erklärt LHStv Josef Geislerund kündigt an, eine Steuerungsgruppe zur Sammlung von Erfahrungswerten und zur selbständigen Erprobung eigenständiger Herdenschutzmaßnahmen einzurichten. „Wir wollen uns nicht von anderen sagen lassen, was wir zu tun haben, sondern einen ‚Tiroler Weg‘ für den Herdenschutz entwickeln.“
Anders als in Italien gibt es in Österreich bereits seit 2012 einen Wolfsmanagementplan. Dort wird auch der Umgang mit Wölfen „in besonderen Situationen“ behandelt. Für den Fall, dass ein Wolf ohne ersichtlichen Grund aggressiv auf Menschen reagiert oder wenn wiederholt sachgerecht geschützte Nutz- und Haustiere getötet werden, empfiehlt der Österreichische Wolfmanagementplan eine Entnahme. Gedeckt durch das Tiroler Jagdgesetz kann die Behörde nach Anhörung geeigneter Sachverständiger mit Verordnung feststellen, dass von einem bestimmten Wolf, Bär oder Luchs eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder eine unmittelbare erhebliche Gefahr für Weidetiere ausgeht.
„Wenn wir in die Situation kommen, werden wir von unseren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“, versichert Geisler. Voraussetzung für eine auch mit den EU-Bestimmungen konforme Entnahme schadensauffälliger Tiere ist allerdings, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Tieren ausgereizt sein müssen. Diese Präventionsmaßnahmen sind jedoch nicht nur eine Frage der Finanzierbarkeit, sondern gerade im alpinen Gebiet eine Frage der Umsetzbarkeit. „Erfahrungen mit Herdenschutzmaßnahmen aus anderer Regionen können nicht so ohne Weiteres auf die Alpen übertragen werden“, verweist LHStv Josef Geisler auf die besondere Situation der Berglandwirtschaft. Denn im Gebirge gibt es völlig andere Bedingungen. Großflächige Almgebiete, inhomogene Tierherden und auch die verstärkte Nutzung der Almen durch Wanderer machen die Umsetzung von Herdenschutz im alpinen ungleich schwieriger.