Von: mk
Bozen – Die Vorschläge der Grünen wollen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Gesundheit garantieren. Sie wurden am Montag auf einer Pressekonferenz präsentiert.
„Es ist nicht die ‚große Reform‘, die versprochen wurde; vielmehr wird der Bereich mit zwei Gesetzen ziemlich mühsam geregelt. Ein Finanzierungsplan fehlt; die erhoffte Abstimmung von Gesundheit und Territorium wurde nicht in Angriff genommen“, erklärten die Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba.
Das Gesetz konzentriere sich auf die Regelung der „internen Kommandostrukturen“. Nach mehr als zwei Jahren Kräftemessen sei das Ergebnis ein schwacher Kompromiss. „Ein allmächtiger Generaldirektor trifft die Entscheidungen und nimmt alle Ernennungen vor. Die Macht des Generaldirektors wird von den Bezirksdirektoren ein wenig in Zaum gehalten, mit einem Recht auf ‚Begutachtung‘. Der Sanitätsdirektor hingegen wird hingegen von einer ‚Organisationseinheit für die klinische Führung‘ unter Kontrolle gehalten“, betonen die Grünen.
Das Ergebnis sei laut den Grünen ein konfuses, auch widersprüchliches System, mit „wechselseitigen Hindernissen“ anstelle von Formen systematischer Zusammenarbeit. Die politischen Reibungen zwischen Zentrum und Peripherie würden andauern.
Die Vorschläge der Grünen
„Die Arbeit der Gesetzgebungskommission war nicht nur von Obstruktion begleitet, sondern stand auch im Zeichen einer intensiven Auseinandersetzung mit Landesrätin Martha Stocker über unsere Vorschläge, mit einigen guten Ergebnissen“, stellen die Grünen fest.
Sie schlagen vor, dass verpflichtend Fachpläne ausgearbeitet werden, die Lösungen über die wichtigsten Themen der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern beinhalten, und zwar zu folgenden Fragen und Bereichen: Dringlichkeit, Notfall und Erste Hilfe; Begrenzung der Wartezeiten für fachärztliche Leistungen; chronische Krankheiten; der Bereich Mutter und Kind; Frauengesundheit, mit allen Zugängen, die die jüngste Forschung ermöglicht – und nicht zuletzt die physische Rehabilitation.
In Zusammenhang mit der Sicherung der sozio-sanitären Betreuung auf dem Territorium liegt ein Änderungsantrag der Grünen vor, der Art. 24 vollkommen neu schreibt: Er legt eingehend fest, was unter Betreuung auf dem Territorium verstanden wird und beschreibt die Dienste, um sie zu gewährleisten.
„Der Änderungsantrag ist von uns und Landesrätin Stocker gemeinsam unterzeichnet, eine absolute Neuheit, die klar bekundet, dass eine Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition möglich ist“, erklären die Grünen.
Die Grünen schlagen zudem vor, die Organisationsstruktur zu vereinfachen und sie kohärenter zu gestalten. Dazu soll der Sanitätsbetrieb entlang dreier Säulen organisiert werden, die den jeweiligen funktionalen Aufgabenbereichen entsprechen: Die Grünen schlagen vor, die Autonomie und die Verantwortlichkeit der drei Zuständigkeitsbereiche zu garantieren: des Bereichs Sanität, Pflege und Verwaltung.
Der Generaldirektor solle die Vollmacht erhalten, nur den Direktor oder die Direktorin jeder dieser Sektoren zu ernennen, diese Personen sollten dann aber auch den eigenen Sektor leiten und über die jeweiligen Ernennungen entscheiden.
Die Grünen schlagen weiter vor, die Figur des Sanitätsdirektors zu „rehabilitieren“, wobei das „Kollegium für die klinische Führung“ in ein Beratungsgremium in seinem Einzugsbereich umgewandelt werden sollte. Außerdem schlagen die Grünen vor, dass den Bezirksdirektorinnen und -direktoren die Hauptaufgabe zugeteilt wird, Gesundheit und Territorium zu koordinieren.
„Eine Garantie für Qualität und Entwicklung der kleineren Krankenhäuser“
Die Lösung „Ein Krankenhaus an zwei Standorten“ sei nur dann gangbar, wenn verhindert werde, dass der kleinere Standort nach und nach an Bedeutung verliert und schrumpft. Daher schlagen die Grünen eine „Garantieklausel“ vor, um Ansehen und die Mitentscheidung zwischen den zwei Standorten eines Krankenhauses auf gleicher Ebene zu gewährleisten.
„Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen im Gesundheitsbereich“
„Das Gesetz spricht vom ethnischen Proporz, vergisst aber darauf, dass in einem Betrieb, wo zahlreiche Frauen arbeiten und behandelt werden, fast ausschließlich Männer die Führungspositionen behaupten. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um auch im Gesundheitsbereich die Bestimmungen über die Geschlechterparität anzuwenden, wie vom Landesgesetz Nr. 5/2010 vorgesehen“, erklären die Landtagsabgeordneten der Grünen.