Von: mk
Bozen – Die Gehälter der öffentlich Bediensteten in Südtirol werden aus dem Landeshaushalt beglichen. Dieser wird von der Landesregierung in voller Autonomie und gemäß ihrer politischen Zielsetzungen verteilt. Laut Autonomiestatut, Personalordnung des Landes, Mailänder Abkommen und Stabilitätspakt begleicht die Landesregierung in eigener Verantwortung die Ausgaben für das Personal der Landesverwaltung, der Kindergärten und Schulen, Gemeinden, Sanitätsbetrieb und Seniorenwohnheime. „Wer was anderes behauptet, soll bitte Ross und Reiter nennen!“, sagt Hanspeter Staffler, Landtagsabgeordneter von den Grünen.
Die öffentlich Bediensteten hätten seit dem Jahr 2011 – trotz einer Aufbesserung durch den Kollektivvertrag im Jahr 2016 – einen Verlust der Kaufkraft von über zehn Prozent erlitten. „Diese Menschen sind durch ihre tagtägliche Arbeit das Rückgrat unserer Autonomie, somit ist ein fairer Ausgleich des erlittenen Kaufkraftverlustes eine Notwendigkeit, um das Gemeinwohl im Lande zu sichern“, so die Grünen.
Zudem sei die überfällige Lohnerhöhung eine Frage der korrekten Beziehung zwischen der Landesregierung und den öffentlich Bediensteten, weil sich die erbrachten Leistungen im nationalen und im internationalen Vergleich bezüglich Qualität und Quantität mehr als sehen lassen könnten. „Unsere öffentliche Verwaltung gehörte in einer Studie des Jahres 2013, in der 238 europäische Regionen verglichen wurden, zu den besten Verwaltungen überhaupt“, erklären die Grünen.