Von: luk
Bozen – Die Grüne Landtagsfraktion setzt diese Woche ein Zeichen für Menschen, die unter Bedingungen begrenzter persönlicher Freiheit leben. “Mit dem Beschlussantrag: „Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist“ fordern wir eine Anwaltschaft für Häftlinge, wie sie das Trentino bereits umgesetzt hat, um die Strafvollstreckung auf lokaler Ebene zu beaufsichtigen. Es geht aber auch um Menschen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen für alte oder beeinträchtigte Menschen. Für sie soll das „präventive Menschenrechtsmandat“ nach österreichischem Vorbild eingeführt werden.”
“Mehr Raum für neue Therapieformen soll durch unseren Beschlussantrag: ‘Nutz- und Ziergärten in Krankenhäusern, Pflege- und Altersheimen’ geschaffen werden. Wir fordern in den Baurichtlinien für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflege- und Altersheime eine Mindestfläche im Freien für PatientInnen vorzusehen und Projekte, die bereits Gartenbau als therapeutisches Instrument nutzen, zu fördern. Einige Südtiroler Einrichtungen (z.B. Klinik Martinsbrunn) nutzen bereits bewusst den Garten als Therapieform. Gerade Menschen in schwierigen Situationen sollten bestmöglich und auch innovativ unterstützt werden”, so die Grünen.
“Dank des direkten Kontakts seitens junger Betroffener und der Hinweise der Volksanwältin, haben wir den Beschlussantrag: „Erste Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung: ernstzunehmender Hinweis der Volksanwältin“ verfasst. Wir fordern eine Abänderung des entsprechenden Artikels, damit jeder und jede den Zeitpunkt der Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung frei wählen kann. Es kann nicht sein, dass junge Menschen mit anderthalb Jahren Sperrfrist “bestraft” werden, wenn sie ihre Erklärung nicht fristgerecht abgegeben haben”, heißt es abschließend.