Von: mk
Bozen – Die Grünen im Südtiroler Landtag setzen sich für ein Verbot von Giftködern ein. Am heutigen Freitag hat der Landtag den Gesetzesvorschlag behandelt. Gleichzeitig stellten ihn die Grünen im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor. Auch die BürgerUnion und der M5S unterstützen den Vorstoß.
Letzthin wurden in Südtirol immer mehr Fälle vergifteter Tiere oder von Fraßködern mit giftigen oder toxischen Wirkstoffen gemeldet, die in Parkanlagen, Gärten und anderen öffentlichen Orten gefunden wurden.
Einige Wirkstoffe, die problemlos im Handel erhältlich sind, werden mit für die Tiere schmackhafte Lebensmitteln vermischt und können bei Aufnahme zum Tod führen oder im Falle eines Kontakts durch den Menschen dessen Gesundheit gefährden. Es werden auch andere tödliche Mittel verwendet, bei denen gefährliche Inhaltsstoffe in den Ködern versteckt werden.
Um auf die Gefährlichkeit dieses Phänomens hinzuweisen, hat das Gesundheitsministerium die Verordnung “Norme sul divieto di utilizzo e detenzione di esche o bocconi avvelenati” (Bestimmungen zum Verbot der Verwendung und des Besitzes von Giftködern) um zwölf Monate verlängert. Diese Verordnung ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten und stellt eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Tiere und der öffentlichen Gesundheit dar; die tödlichen Köder gefährden gleichermaßen Haustiere und wild lebende Tiere und sind auch eine Gefahr für den Menschen, insbesondere für Kinder sowie für die Umwelt.
Damit allerdings die Bestimmungen der Verordnung ihr Ziel erreichen, ist es unerlässlich, dass diese in ein Gesetz aufgenommen werden, sodass sie endgültig und bis zu deren Aufhebung Gültigkeit erlangen und bei Zuwiderhandeln entsprechende Strafen verhängt werden können. Einige Regionen Italiens, z. B. Toskana, Umbrien und Apulien, haben bereits ein entsprechendes Gesetz erlassen.
„Wir sind der Meinung, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes auch in Südtirol maßgeblich zur Vorbeugung und Bekämpfung von Vergiftungen sowie zu einem wirksameren Schutz der Tiere, der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit beitragen würde“, erklären die Grünen auf einer Pressekonferenz.
Der vorliegende Gesetzentwurf besteht aus zehn Artikeln: Artikel 1 beschreibt die Zielsetzung des Gesetzes, es legt das Verbot des Besitzes, des Auslegens und der Zubereitung jedweder Substanz, die dem Lebewesen, das sie einnimmt, Schaden zufügt, fest. Er verpflichtet außerdem die Tierbesitzer, den Vorfall den zuständigen Behörden zu melden.
Artikel 2 beschreibt die Vorgehensweise, welche die spezialisierten Unternehmen für die Rattenvertilgung befolgen müssen.
Artikel 3 beschreibt die Aufgaben des Tierarztes, falls er bei Vergiftungen eingreifen muss; dazu gehört auch die Pflicht, das Versuchsinstitut für Tierseuchenbekämpfung zu benachrichtigen.
Artikel 4 beschreibt die Aufgaben des Versuchsinstituts für Tierseuchenbekämpfung, die von der Obduktion des toten Tieres bis hin zur Untersuchung der entnommenen Proben reichen.
Artikel 5 beschreibt die Aufgaben des Landes, das ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet ist, die verwendeten gefährlichen Wirkstoffe aufzulisten.
Artikel 6 beschreibt die Aufgaben der Bürgermeister, in deren Gemeinden sich die Vorfälle ereignet haben. Eine der Hauptaufgaben ist die Absperrung des Fundortes innerhalb von zwölf Stunden nach Auffinden des Köders.
Artikel 7 beschreibt die Aufgaben der Koordinierungsstelle, die Koordinierung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Vorbeugung, Bekämpfung und Überwachung des Phänomens, um eine einheitliche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Artikel 8 listet die Sanktionen auf. Artikel 9 beschreibt und regelt die Anwendung der Sanktionen und die Überwachung. Artikel 10 betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes.