Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Nachmittag Anträge von Grünen, Süd-Tiroler Freiheit und Team Autonomie behandelt.
Beschlussantrag Nr. 693/16: Wahrung des Rechtes auf Asyl (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss am 24.10.2016). Dazu haben die Einbringer einen Ersetzungsantrag vorgelegt, mit dem sie die Rücknahme der Rundschreiben der Landesregierung vom 29. September und 3. Oktober zur Aufnahme von schutzbedürftigen Personen fordern, eigene Aufnahmezentren für diese Personen, ein Sonderprogramm in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft, den Ausbau des Erstaufnahmezentrums am Bozner Bahnhof, die Aktualisierung des Registers der aufnahmeberechtigten Personen, die Verteilung der Flüchtlinge im ganzen Land, die Suche nach weiteren Hilfsorganisationen, die Unterstützung privater Aufnahme, einen Maßnahmenkatalog, der mit allen beteiligten Organisationen inklusive der Stadt Bozen erarbeitet wird, schließlich die Klärung der Frage, wer für die Flüchtlinge außerhalb der Quote zuständig ist.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies darauf hin, dass die mit dem Staat verhandelte Quote noch nicht erreicht sei, wie LR Stocker gestern mitgeteilt habe. Er verwies auch auf den tödlichen Unfall eines jungen Migranten, der auf einem Missverständnis beruhe; man hätte ihm sagen müssen, dass er ein Recht auf Weiterreise nach Deutschland hatte. Die vom Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen hätten eine Klärung und Verbesserung des derzeitigen Aufnahmesystems zum Ziel.
Das Land biete für die Aufnahme nicht nur Betten, betonte LR Martha Stocker, sondern auch etwa medizinische und psychologische Versorgung. Für “vulnerable” bzw. schutzbedürftige Personen werde die Aufnahme natürlich auch außerhalb der Quote gewährt, die UN-Konvention werde eingehalten. Wenn der genannte Jugendliche das Recht zur Weiterreise gehabt hätte, dann wäre es auch Aufgabe seines Bruders gewesen, ihn darüber zu informieren. Man habe nicht die Möglichkeit, alle aufzuhalten, die von Bozen weg wollten. Das Land arbeite bereits eng mit allen institutionellen Ansprechpartnern zusammen, und das funktioniere. Die Kinderanwaltschaft könne eine beratende Funktion haben. Das genannte Register sei Zuständigkeit der Quästur. Um Aufnahmezentren in den einzelnen Gemeinden bemühe man sich bereits seit geraumer Zeit, und es gelinge, aber es sei nicht überall leicht. Man sei auch dabei, neue Akteure neben Caritas und Volontarius zu suchen. Die Aufnahme in Privatwohnungen sei rechtlich nicht vorgesehen. Zur Flüchtlingsaufnahme gebe es bereits viele Koordinierungstische, es brauche noch nicht weitere. Zur Zuständigkeit für Flüchtlinge außerhalb der Quote, betonte Stocker, dass das Asylrecht Zuständigkeit und Aufgabe des Staates sei.
Die Antwort klinge nach Gummiwand, bemerkte Dello Sbarba, er glaube nicht, dass alles in Ordnung sei. So habe z.B. die Caritas kein Geld mehr um für alle in der Mensa Brot zu kaufen, was bereits zu Handgreiflichkeiten geführt habe. Am Bahnhof gebe es keinen Kulturmediator, aber viele Flüchtlinge würden nicht einmal Englisch können. Familien mit einer schutzbedürftigen Person würden getrennt. Für die Aufnahme in Privatwohnungen gebe es z.B. in Vicenza ein Abkommen zwischen Privaten und dem Präfekten – eine rechtliche Grundlage müsse es also geben.
Der Antrag wurde in mehreren Teilabstimmungen zu den einzelnen Punkten mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 706/16: Nein zum Markuslöwen und der römischen Wölfin vor dem faschistischen Siegesdenkmal (eingebracht von den Abg. Knoll, Zimmerhofer und Atz Tammerle am 14.11.2016). Der Landtag wolle beschließen: 1) Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich entschieden dagegen aus, dass der Markuslöwe und die römischen Wölfin vor dem faschistischen Siegesdenkmal in Bozen wieder aufgestellt werden. 2) Der Landtagspräsident wird beauftrag, die Haltung des Süd-Tiroler Landtages dem Bürgermeister, der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat von Bozen mitzuteilen.
“Wenn nun Repliken wieder aufgestellt werden, wird genau diese Ideologie des Faschismus fortgeführt, es ist dies ein Affront für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung in Süd-Tirol”, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), der ausdrücklich die Gegenstimme der Bozner SVP lobte. In diesem Fall gehe es nicht einmal um echte faschistische Relikte, sondern um Disneylandfaschismus. Bei der Renovierung des Bahnhofs Meran habe man den Doppeladler hingegen nicht wieder aufgestellt, ähnliche Beispiele gebe es auch von der Franzensfeste und vom Postamt Meran. Die Grünen hätten der 50.000 Euro teuren Wiederaufstellung von Löwe und Wölfin zugestimmt, sich aber beschwert, dass für Sozialausgaben Geld fehle. Auch viele Italiener in Bozen seien gegen diesen Faschismus.
Beim Juncker-Besuch hätten sich Italiener durch den landesüblichen Empfang nicht vertreten gefühlt, meinte Andreas Pöder (BürgerUnion), aber durch die faschistischen Symbole fühlten sie sich wohl vertreten, daher habe er gesagt, dass ihre Traditionen nicht präsentabel seien. Interessant sei hier auch die Position der Linken, des PD.
Pius Leitner (Freiheitliche) kündigte seine Zustimmung an. Er wies darauf hin, dass LR Tommasini, der von der SVP verlange, keine Anträge der Rechtsopposition mit ethnischem Inhalt mehr anzunehmen, den Saal verlassen habe, und dass Bürgermeister Caramaschi, der Löwe und Wölfin wieder aufstellen wolle, nach der Verfassungsreform Südtirol im Senat vertreten werde. Wenn man dauernd Öl ins Feuer gieße, werde es früher oder später eine Reaktion geben.
Es tue ihm leid, wenn Teile der Stadt diese Symbole bräuchten, um sich wohl zu fühlen, erklärte Dieter Steger (SVP). Er verwies aber darauf hin, dass die Frage die Gemeinde Bozen betreffe, und man wisse, wer dort in der Mehrheit sei. Man könnte nun mit diesem Antrag die Faust zeigen, aber er halte nichts von diesen Anträgen, wie er sie von der STF gewohnt sei, die den Konflikt nur vergrößern würden. Es gebe nur zwei Lösungen: Entweder es passiere gar nichts oder man mache Kompromisse. Mit diesem Antrag löse man gar nichts, daher werde man ihm nicht zustimmen.
Er sei nicht glücklich über die Wiederaufstellung, erklärte Hans Heiss (Grüne), aber es seien eigentlich keine faschistischen Symbole, sie bezögen sich auf Venedig und Rom, wenn sie auch im faschistischen Geist aufgestellt wurden. Die Wiederaufstellung bedeute nicht die Rückkehr des Faschismus. Das Denkmal sei nun ein Nachdenkmal über die Geschichte, und diesen Weg habe die Mehrheit in der Stadt beschritten, auch beim Duce-Relief. Es gebe kleinere Rückschläge, aber im Trend eine Distanzierung vom Faschismus.
Diese Geschichte sei kein Lausbubenstreich, meinte Bernhard Zimmerhofer (STF), es gehe um eine Ideologie, die zu verurteilen sei. Vizebürgermeister Baur habe übrigens nicht dagegen gestimmt, sondern sich an der Abstimmung nicht beteiligt. Er plädierte dafür, die regelmäßigen Treffen zwischen Land und Stadt Bozen auszusetzen, bis die Frage geklärt ist. Caramaschi sollte dem Landtag darüber Bericht erstatten, und auch die EU wäre einmal zu informieren.
In Bozen tickten die Uhren einfach anders, meinte Walter Blaas (F), es heiße immer noch “Siegesdenkmal” und “Siegesplatz”. Die Grünen und Linken hätten mit dieser Geschichte einen viel lockereren Umgang als mit der Südtiroler Geschichte.
Brigitte Foppa (Grüne) verwahrte sich gegen diesen Vorwurf, man bemühe sich um eine Aufarbeitung der Geschichte, man verteidige sie nicht. Die grüne Stadträtin habe sich in der vergangenen Amtsperiode für eine Lösung zum Siegesdenkmal eingesetzt, und es sei gelungen, es zu entschärfen. In Bozen gebe es nur wenige, die solche Symbole für ihre Identität brauchten.
Der Antrag sei nur ein Muskelspiel, urteilte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). Man sollte auf solche Provokationen, die nur auf den Bauch zielten, gar nicht eingehen. Es sei eine Geschichtsfälschung, wenn man die italienischen Symbole rundum als faschistisch ansehe. Der Löwe von Venedig und die römische Wölfin hätten mit dem Faschismus nichts zu tun.
Mit Mehrheitsbeschlüssen seien solche Themen nicht zu lösen, meinte LH Arno Kompatscher. Unter solchen Voraussetzungen sei es nicht zu verwundern, dass sich einzelne Vertreter einer Volksgruppe durch einen landesüblichen Empfang brüskiert fühlten oder wenn andere den Italienern das Heimatrecht absprächen. Manche würden ständig provozieren, andere würden sich bei jeder Gelegenheit beleidigt fühlen. Erst wenn man den Mehrwert der Anwesenheit mehrerer Volksgruppen entdecke, dann werde auch ein richtiges Zusammenleben möglich.
Sven Knoll (STF) betonte, er habe nie von den Italienern verlangt, dass sie sich den Südtirolern anpassen; er fordere von ihnen, dass sie Sprache und Kultur der Südtiroler anerkennen. BM Caramaschi habe ursprünglich nicht vorgehabt, Löwe und Wölfin wieder aufzustellen, sei aber von rechten Kreisen dazu getrieben worden. Wenn die deutsche Bevölkerung dagegen protestiere, dann werde das als Provokation bewertet. Knoll kritisierte in diesem Zusammenhang die widersprüchliche Position der Grünen. Der Landtag sei sicher zuständig, zu diesem Thema eine Stellungnahme abzugeben, sonst heute auch nicht über Armenien reden dürfen. Knoll ersuchte um namentliche Abstimmung.
Der Antrag wurde mit neun Ja und 21 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 707/16: Register der Auslandsitaliener (AIRE): Austausch mit im Ausland ansässigen Südtirolern (eingebracht von der Abg. Artioli am 14.11.2016). Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, – einen verstärkten Austausch mit der im Ausland ansässigen Bevölkerung des Landes Südtirol zu fördern; – eine engere Zusammenarbeit zugunsten der Migranten, die in ihre Länder zurückkehren möchten, zu fördern.
Von der Auswanderung sei heute nicht mehr Süditalien am stärksten betroffen, sondern der Alpenbogen, berichtete Elena Artioli (Team Autonomie) und lieferte entsprechende Zahlen. “Auch das Land Südtirol ist mit einem Phänomen konfrontiert, das de facto das regelmäßige Abwechseln von Aus- und Rückwanderung unterbricht und die bisher geltenden Gleichgewichte gefährdet. Dabei wird aus einer ursprünglich wertvollen Chance eine einseitige und daher nachteilige Mobilität. Einerseits wird die Abwanderung zum Problem, da es sich meist um junge Menschen handelt, die ihre Ausbildung im Inland absolviert haben und dann ins Ausland ziehen; gleichzeitig erleben wir die Einwanderung einer Generation, die in vielen Fällen keine Schulbildung genossen hat. Zentrales Thema sollte in unserem Land dabei eine Mobilität in beide Richtungen sein, die eine Bereicherung und einen Austausch ermöglicht und nicht nur in der Abwanderung ohne Rückkehr besteht.”
Sven Knoll (STF) wandte ein, dass viele Studenten sich nicht in das AIRE-Register einschreiben wollten, weil sie z.B. bei Wahlen nicht zum Südtiroler Wahlkreis gerechnet würden und kein deutschsprachiges Informationsmaterial bekommen würden.
Das Land halte regen Kontakt mit den Organisationen der Südtiroler in der Welt, erklärte LR Martha Stocker. Man biete ihnen auch Informationsbroschüren über die Ereignisse im Land, auch über anstehende Wahlen. Den Einwand von Knoll werde sie überprüfen. Das Land gebe den Heimatfernen jedenfalls Hilfestellungen, die auch über die Information hinaus gingen.
Die Unterstützung einer Organisation, des KVW, sei nicht genug, replizierte Elena Artioli. Man sollte die Rückreise für die Wahl wieder unterstützen.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Neutrale Verbände, Studentenwohnungen, Geschichtsbewusstsein, Kochkurse
Im Landtag wurden außerdem Anträge von der 5 Sterne Bewegung, Grünen, Freiheitlichen, Team Autonomie diskutiert.
Beschlussantrag Nr. 708/16: Vereine und Wahlen (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Leitner und Heiss am 14.11.2016); die Landesregierung möge verpflichtet werden, 1. das Verbot der Finanzierung, Bevorzugung und Bewerbung von Parteien und Kandidaten jeglicher Wahlliste vorzusehen; 2. angemessene und konkret anwendbare Sanktionen für Organisationen und Verbände, die Landesbeiträge erhalten und sich nicht an das Verbot laut Punkt 1 halten, einzuführen; 3. vorzusehen, dass Funktionäre der Vereine, die mit öffentlichen Beiträgen vom Land Südtirol finanziert werden, verpflichtend von ihrem Amt zurücktreten müssen, falls sie gewählt werden.
“Vereine, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, müssen sich davon abhalten, in irgendeiner Weise am Wahlkampf teilzunehmen, z. B. durch Wahlempfehlungen oder durch die Bereitstellung von Werbeflächen für Kandidaten auf Infoblättern und Websites”, erklärte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung). Für die Tourismusvereine sei es bereits verboten, nun sei das Verbot auch auf die anderen Vereine auszudehnen.
Brigitte Foppa (Grüne) betonte, dass es auch die entsprechenden Sanktionen brauche. In den letzten Jahren habe sich in dieser Sache durchaus etwas getan. Manche Vereine würden Kandidaten mehrerer Parteien unterstützen, das sei demokratischer, aber noch nicht die richtige Lösung.
Die mächtigen Vereine unterstützten immer die Mehrheit, meinte Andreas Pöder (BürgerUnion), zum Glück gehe die Rechnung bei den Wählern nicht immer auf. Der Handwerkerverband habe bei den Gemeindewahlen auch Kandidaten anderer Parteien unterstützt, der Bauernbund nicht.
Das Thema sei seit den 90-er Jahren aktuell, bemerkte Pius Leitner (Freiheitliche), damals hätten bestimmte Verbandszeitungen sogar bezahlte Wahlwerbung anderer Parteien abgelehnt. Die Verbände dürften nicht Vorfeldorganisationen der Parteien werden.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte den Antrag. Wer von einem Verein unterstützt werde, könne nicht alle vertreten. Punkt 3 des Antrags werde übrigens auf Verwaltungsräte bereits angewandt.
Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) meinte, dass jeder Abgeordnete Interessen vertrete und aus einem bestimmten Bereich komme. Diese Vielfalt sei gut. Sie sei dem Lobbyismus auch kritisch gegenüber gestanden, aber die Lobbys bestimmten die Richtung. Der Antrag sei zu vage formuliert.
Vor zwanzig Jahren hätte dieses Thema eine ganz andere Bedeutung gehabt, meinte LH Arno Kompatscher. Wenn man den Antrag annehmen würde, dürfte ein Schützenkommandant nicht mehr an politischen Podiumsdiskussionen teilnehmen. Man sollte nicht Vereinsfunktionäre vom politischen Leben ausschließen. Der Antrag sei anachronistisch wie die Bestimmung zur “Par Condicio”. Dann dürfte sich eine Elki-Vorsitzende oder der Vertreter eines Bildungsausschusses nicht mehr zu Gemeindewahlen äußern.
Im Wahlgesetz sei dieses Prinzip enthalten, aber es fehle die Sanktion, konterte Paul Köllensperger. Vereine sollten nicht öffentliche Gelder für Wahlwerbung verwenden dürfen. Er schlug vor, in Punkt 3 die “Vereine” durch “Verbände” zu ersetzen, denn gemeint seien eigentlich die großen Verbände, die sich aus dem Wahlkampf heraushalten sollten. Das bedeute nicht, dass die Mitglieder nicht Stellung nehmen dürfen.
Der Antrag wurde mit 15 Ja und 18 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 609/16: Gewerblich genutzte Immobilien: begünstigter Mietzins bei Aufnahme einer neuen Gewerbetätigkeit und Umwandlung in Wohngebäude für junge Menschen und Studenten (eingebracht von der Abg. Artioli am 17.5.2016). Die Behandlung des Antrags war bereits im Juni begonnen worden.
Er könne den Antrag in dieser Form nicht annehmen, da aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar, erklärte LR Christian Tommasini, aber das Thema sei aktuell.
Die Stadt Wien habe eine solche Maßnahme getroffen, erwiderte Elena Artioli (Team Autonomie), damit könne eine Stadt wiederbelebt werden. Ansonsten müsse man sich mit leeren Lokalen und schmutzigen Vitrinen abfinden, was kein Aushängeschild sei.
Der Antrag wurde mit dre Ja, 17 Nein bei 13 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 622/16: Erhebung über die Geschichtskenntnisse der Südtiroler Schüler (eingebracht von den Abg. Stocker S., Blaas, Leitner, Mair, Oberhofer und Tinkhauser am 15.6.2016). Der Antrag wurde bereits im September diskutiert.
Der Antrag wurde, in einer von Sigmar Stocker (Freiheitliche) vorgelegten Neufassung, mit 29 Ja und einem Nein genehmigt.
Beschlussantrag Nr. 206/14: Kochkurse an Südtirols Schulen: Gesunde Ernährung frühzeitig erlernen (eingebracht von den Abg. Stocker S., Blaas, Leitner, Mair, Oberhofer und Tinkhauser am 20.8.2014). Auch dieser Antrag war bereits diskutiert worden.
Eine neue Formulierung, vorgelegt von Sigmar Stocker (Freiheitliche) wurde mit 27 Ja und einer Enthaltung genehmigt.