Von: ka
Bozen – Dank eines Änderungsantrags der Grünen Fraktion im Landtag wurde ein Artikel aus dem Haushaltsgesetz gestrichen, der das Landesgesetz „Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“ geändert hätte. Der Artikel sah vor, dass die Dienststellenkonferenz den Widerspruch eines oder mehrerer Ämter durch ‘mit einer angemessenen Begründung überwinden’ kann.
“Wie problematisch der Passus ist, wurde schon bei der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss deutlich. Allerdings wurde er trotzdem beibehalten. Nach weiteren Protesten wird unser Streichungsantrag jetzt angenommen. Späte, aber richtige Einsicht.”, erklärt die Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa.
Die aktuelle Regelung wird nun weiterhin sicherstellen, dass die in Fragen des Umweltschutzes geäußerten Bedenken der zuständigen Ämter bei der Projektbewertung von der Dienststellenkonferenz umfassend berücksichtigt werden.
Die Landtagsabgeordnete Madeleine Rohrer kommentierte: „Kompatscher hat leider wieder einmal bewiesen, dass seine Bekundungen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz wenig mehr sind als ein Schauspiel. Wenn es um konkrete Entscheidungen geht, braucht die aktuelle Landesregierung eine wirksame Kontrolle – sonst entscheidet sie wie ein Kind im Süßigkeitenladen, das nicht an morgen denkt“
„Diese Entscheidung bestätigt die Bedeutung einer verantwortungsvollen Umweltpolitik, die auf den Prinzipien von Transparenz und Zukunftssicherung basiert“, schließen die Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler.
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