Von: mk
Bozen – Die Debatte um die Einschreibungen von „nicht-deutschen“ Kindern in die deutschen Kindergärten wirft für die Grünen im Südtiroler Landtag diverse Fragen in Zusammenhang auf die Südtiroler Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte auf. Es zeige sich in aller Deutlichkeit, auf wie vielen Widersprüchen und Scheinregelungen die Trennungspolitik fuße. Die sich nun abzeichnenden Maßnahmen, wie sie die SVP treffen will („Vorrang“ für „deutsche“ Kinder in deutschen Kindergärten und zentral gesteuerte Verteilung von „nicht deutschen“ Kindern auch auf Kindergärten, die weiter vom Familienwohnort entfernt liegen können), würden diese Linie fortführen. In zwei Landtagsanfragen sind die Grünen mehreren Fragen nachgegangen.
Die erste und wichtigste Frage für die Grünen, die ihrer Ansicht nach der gesamten Debatte überhaupt zugrunde liegt, lautet: „Wie wird die ‚Deutschheit‘ der Kinder festgestellt werden? Denn es kann wohl kaum an die Erhebung der Sprachkenntnisse von Kindern unter zwei Jahren gedacht werden. Erwägt man also die Eigenerklärung der Eltern? Wie will man deren eventuelle ‚Falscherklärungen‘ erkennen?“
Und da die Südtiroler Realität ja auch Familien kennt, in denen die Eltern unterschiedliche Sprachen sprechen, kommt es zur zweiten Frage: „Gelten Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, als ‚deutsch‘?“
Wenn man davon ausgeht, dass Eltern eine Eigenerklärung abgeben werden, dann ergibt sich für die Grünen die dritte Frage: „Was wird passieren, wenn sich nach Beginn des Schuljahres herausstellt, dass ein Kind etwa ‚nicht genug Deutsch‘ spricht? Entscheidet dann tatsächlich der Kindergartenbeirat gemäß Art. 22 des LG Nr.36/1976? Ob dieses Gremium, bestehend aus Kindergartenpersonal, Gemeinde- und Elternvertretungen, tatsächlich geeignet ist, über Ausschluss von Kindern aus Sprachgründen zu entscheiden, darf bezweifelt werden – etwa, dass Eltern über die Kinder anderer Eltern entscheiden dürfen oder müssen.“
Wenn man das Gremium des Kindergartenbeirats aus der Nähe betrachte, treffe man auf das Landesgesetz Nr. 36 aus dem Jahre 1976, in dessen Artikel 23 steht, dass die Mitglieder des Kindergartenbeirats „der dem Kindergarten entsprechenden Muttersprache angehören“ müssen.
Dazu ergeben sich für Grünen die weiteren Folgefragen: „Wie wird grundsätzlich festgestellt, welche ‚Muttersprache‘ die Mitglieder der Kindergartenbeiräte haben? Gelten Menschen, die mehrsprachig aufwachsen, als automatisch ‚muttersprachlich‘ im Sinne der genannten Norm? Wie wird die geforderte ‚Muttersprachlichkeit‘ garantiert, wenn keine ‚deutschen‘ Eltern in einem Kindergarten für die Vertretung zur Verfügung stehen?“
Eines steht für die Grünen fest: „Je länger man am Trennungsmodell im Südtiroler Bildungssystem festhält, desto mehr wird man sich in Widersprüchlichkeiten wie den hier angerissenen verstricken – und von einer echten, zukunftsweisenden Lösung entfernt bleiben.“