Von: mk
Bozen – Die Proteste und die Kritik an den diskriminierenden Kriterien des Weihnachtsgeldes haben die Regierung offensichtlich zu einem Umdenken veranlasst. Dies erklärt die Präsidentin der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, die das Thema in der Fragestunde des Senats mit Minister Giorgetti zur Sprache gebracht hat.
„Die ursprünglichen Kriterien waren aus drei Gründen problematisch. Erstens war der Bonus verheirateten Paaren mit Kindern vorbehalten, während nicht verheiratete Paare ausgeschlossen waren. Zweitens musste bei verheirateten Paaren ein Ehepartner zulasten des anderen eingetragen sein, was zu einer Benachteiligung der erwerbstätigen Frauen führte. Drittens war die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden ausgeschlossen: Der Bonus war nur in Fällen des alleinigen Sorgerechts vorgesehen, das heute eine sehr seltene Ausnahme ist und nur im Fall vom Tod eines Elternteils oder der Nichtanerkennung durch den Vater zur Anwendung kommt.
Dass es sich um eine symbolische Maßnahme gehandelt habe, bestätigte auch Minister Giorgetti in seiner Antwort: Von 16,5 Millionen Arbeitnehmern mit einem Einkommen von weniger als 28.000 Euro wären die 100 Euro nur an 1,1 Millionen Personen gegangen.
Nach den neuen Kriterien erhalten alle Eltern eines Kindes den Bonus, sofern das Haushaltseinkommen von 28.000 Euro nicht überschritten wird. „4,6 Millionen Menschen werden davon profitieren, auch wenn bei einer so niedrigen Einkommensgrenze Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, praktisch ausgeschlossen sind. Die Kehrtwende der Regierung ist positiv. Die alten Kriterien waren nicht nur zutiefst diskriminierend, sondern hätten auch einen gefährlichen Präzedenzfall für alle zukünftigen Maßnahmen zugunsten von Familien und Arbeitnehmern dargestellt“, erklärt Unterberger.
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