Von: mk
Bozen – „Künftig ist die Vertretung der deutschen und ladinischen Minderheit in beiden Kammern des Parlaments gewährleistet“, sagt SVP-Obmann Philipp Achammer. „Auch in der Abgeordnetenkammer werden in Südtirol, wie bereits im Senat, drei Ein-Personen-Wahlkreise eingeführt – wobei gemäß einer Sonderregelung die regionale Sperrklausel von 20 Prozent nicht gilt.“
Nach der Genehmigung durch die Abgeordnetenkammer hat der Senat heute das neue Wahlgesetz („Rosatellum bis“) endgültig verabschiedet. „Bei den Parlamentswahlen im Frühjahr 2018 muss also nicht mehr mit zwei völlig verschiedenen, nicht koordinierten Systemen gewählt werden“, sagt Philipp Achammer. Dies hätte die Regierungsbildung weiter erschwert. Dank richtet der Obmann an die SVP-Parlamentarier in Rom: „Ihnen ist es gelungen, ins Wahlgesetz eine wichtige Sonderregelung für die Region Trentino-Südtirol und die Minderheiten einzubauen.“
Ein Drittel der Parlamentssitze (109 Senatoren und 232 Kammerabgeordnete) werden künftig in Ein-Personen-Wahlkreisen vergeben (also mit Mehrheitswahlsystem). Die restlichen Parlamentarier werden über eine Verhältniswahl in Mehr-Personen-Wahlkreisen gewählt (mit Wahlhürde). „Gab es für den Senat bereits drei Südtiroler Einer-Wahlkreise, so sind jene drei für die Abgeordnetenkammer neu“, sagt Philipp Achammer. Wichtig sei diesbezüglich, dass die entsprechende Liste die regionale Sperrklausel von 20 Prozent nicht erreichen müsse.