Von: mk
Bozen – Auch wenn die Landesregierung versichert hat, dass die die Ernennung des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Thomas Schael, rechtmäßig war, lässt die Opposition im Südtiroler Landtag nicht locker.
„Wenn die Ernennung des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes unrechtmäßig war, dann riskiert jedes Landesregierungsmitglied aus eigener Tasche rund 100.000 Euro an Schadenersatz zahlen zu müssen“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, überzeugt.
Am 9. Juni 2015 fasste die Landesregierung den Beschluss, Thomas Schael zum Generaldirektor zu ernennen. „Wie man heute weiß, waren die Voraussetzungen Schaels für den Posten zumindest fraglich wenn nicht sogar nicht vorhanden“, meint Pöder.
Mit dem Beschluss wurden Schael rund 240.000 Euro als Gehalt genehmigt, 218.000 plus 15 Prozent Aufwertung. Seit seiner Ernennung hat Schael über 700.000 Euro verdient. „Sollte die Ernennung nicht rechtmäßig gewesen sein, würde der Rechnungshof wohl von der Landesregierung das Geld zurückfordern. Bei einer unrechtmäßigen Ernennung Schaels müsste inklusive Zinsen wohl jedes der acht Landesregierungsmitglieder rund 100.000 Euro aus der eigenen Tasche in die Landeskassen zahlen. Kein Wunder, dass die Landesregierung auf Biegen und Brechen an Schaels Ernennung festhält“, so Pöder. Aber diesbezüglich sei noch lange nicht das letzte Wort gesprochen, fügt der Landtagsabgeordnete hinzu.
Im Rahmen der Medienkonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung am Dienstag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher hingegen erklärt, dass der abschließende Bericht eingelangt sei. Wie erwartet habe festgestellt werden können, dass zum Zeitpunkt der Ernennung alle Voraussetzungen gegeben waren.
Die nationalen Verzeichnisse der Personen, die für die Besetzung der Stellen der Generaldirektoren der Sanitätsbetriebe geeignet sind, seien erst im August 2016 eingeführt worden.