Von: mk
Bozen – “Die SVP hat ein Kompatscher-Problem beim Wahlgesetz, dieses Problem ist allerdings technisch kaum mehr lösbar, außer sie verschiebt den Wahltermin”, zeigt sich der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, überzeugt.
Nachdem mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Bürgermeister Franz Kompatscher gleich zwei Kompatscher auf der SVP-Kandidatenliste stehen, befürchtet man Stimmenverluste für den Landeshauptmann, wenn Wähler nur den Nachnamen „Kompatscher“ auf den Stimmzettel hinschreiben. Denn damit wäre die Vorzugsstimme nicht eindeutig zuzuordnen und wäre für beide Kandidaten verloren. Mit Christa Ladurner und Jasmin Ladurner stehen auch zwei Damen mit demselben Nachnamen auf der Liste.
“Das reine Hinschreiben der Kandidatennummer ist seit der Wahlrechtsreform ungültig, diese Wahlrechtsreform hat die SVP allerdings selbst eingebracht und beschlossen. In der SVP denkt man jetzt darüber nach, noch schnell das Landtagswahlgesetz zu ändern, um das Kompatscher-Problem zu lösen. Allerdings halte ich das – technisch gesehen – für kaum machbar, weil es für das Landtagswahlgesetz eine dreimonatige Aussetzungsfrist gibt. Aber vielleicht denkt man in der SVP auch darüber nach, den Wahltermin nach hinten zu verschieben, also um einen Monat in den November”, so der Abgeordnete der BürgerUnion.
Das Landtagswahlgesetz sei laut Autonomiestatut ein Satzungsgesetz, ebenso wie etwa das Volksabstimmungsgesetz. Dafür gelte nach der Genehmigung durch den Landtag eine dreimonatige Sperrfrist, innerhalb der dieses Gesetz nicht in Kraft treten könne.
“Wenn die SVP jetzt das Landtagswahlgesetz schnell ändern will, dann muss sie den Gesetzentwurf einbringen, der muss im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt werden. Danach gilt eine 15-Tage-Frist für die Einbringung von Minderheitenberichten. Und dann erst könnte die Neuerung mit der Lösung des ‚Kompatscher-Problems‘ Mitte Juli oder in der zweiten Julihälfte im Landtag selbst behandelt und beschlossen werden. Dann würde eine dreimonatige Sperrfrist gelten und die Neuerung würde erst wenige Tage vor der Landtagswahl am 21. Oktober in Kraft treten, oder gar erst nachher. Außer es würde noch schnell von sieben Landtagsabgeordneten oder von rund 8.000 Bürgern eine Volksabstimmung verlangt. Dann wäre das Inkrafttreten ohnehin hinfällig und es gäbe nach der Landtagswahl irgendwann im nächsten Frühjahr eine Volksabstimmung. Einzig wenn diese Minireform des Landtagswahlgesetzes von der Zweidrittelmehrheit des Landtages genehmigt würde, dann würde eine Volksabstimmung wesentlich erschwert. Die dreimonatige Aussetzungsfrist bliebe aber in jedem Fall“, rechnet Pöder.
Doch auch wenn das Landtagswahlgesetz kurz vor der Landtagswahl in Kraft treten würde, wäre die Wahl in jedem Fall anfechtbar, ist die BürgerUnion überzeugt. “Denn wie soll man die Wähler vorher darüber aufklären, wie denn nun gewählt wird: Nur mit Hinschreiben des Namens oder auch mit der Nummer? Die Wahlwerbung wäre nicht einfach und würde für Verwirrung sorgen. In diesem Fall bliebe wohl nur die Verschiebung des Wahltermins in den November. Die Lösung des Kompatscher-Problems der SVP sehe ich ziemlich aussichtslos, die SVP hat sich mit dem neuen Wahlgesetz selbst ein Ei gelegt”, so Pöder.