Finanzpolizei sieht Verstoß

Hat LH Kompatscher das Wahlkampf-Kostenlimit gesprengt?

Donnerstag, 01. Februar 2024 | 09:53 Uhr

Von: luk

Bozen – Heute soll es endlich soweit sein: Die neue Landesregierung soll im Südtiroler Landtag gewählt werden. Nachdem sich gestern Mehrheit und Opposition eine stundenlange Debatte geliefert haben, hat sich die Abstimmung auf heute verschoben.

Indes sorgt der Wahlkampf von vor fünf Jahren laut Medienberichten für neue Aufregung: Demnach hat die Finanzpolizei hat dem Landtag eine mögliche Überschreitung des Wahlkampf-Kostenlimits durch Landeshauptmann Arno Kompatscher gemeldet.

Es geht um Wahlkampfspesen in Höhe von 100.000 Euro aus dem Jahr 2018. Bei einer Bestätigung der Überschreitung könnte eine Geldstrafe von etwa 200.000 Euro drohen. Der Landtag müsste ein Verwaltungsverfahren eröffnen. Strafrechtlich relevant wäre eine Überschreitung des 100.000-Euro-Limits allerdings nicht.

Das Landtagspräsidium muss nun entscheiden, ob es ein Verfahren einleitet oder die Angelegenheit zu den Akten legt.

Landeshauptmann Arno Kompatscher selbst hat bisher keinen Bescheid erhalten und äußert sich zuversichtlich, dass es sich um einen Fehler handelt, wie er der Nachrichtenagentur Ansa erklärt. Er betont, dass alle Instanzen bisher seine rechtmäßige Handlung bestätigt hätten und vermutet, dass es sich um Spesen für die Wahlwerbung seiner Partei handelt. Auf dieser Wahlwerbung sei er abgedruckt worden, aber gemeinsam mit den anderen Kandidaten, so Kompatscher weiter.

Landeshauptmann Kompatscher hatte für das Jahr 2018 angegeben, 10.370,50 Euro für den persönlichen Wahlkampf ausgegeben zu haben.

 

Bezirk: Bozen