Von: mk
Meran – Für das Haus Burgund ist eine Lösung gefunden: Die Betreuungseinrichtung soll nicht mehr als Seniorenheim gelten. Die Auszahlung des Pflegegeldes ist möglich.
Das „Haus Burgund“ ist eine von der Sozialgenossenschaft „Haus Sonnenschein“ in Meran geführte Betreuungseinrichtung für pflegebedürftige Senioren. Die Tätigkeit der Einrichtung entspricht jener eines Alters- und Pflegeheimes, wie mehrere Urteile festgeschrieben haben, auch wenn sich die Einrichtung nicht als solches bezeichnet hat. Da für das Gesetz aber die effektiv ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend ist, sind die für Alters- und Pflegeheime vorgesehenen Standards für Betreuung und Sicherheit einzuhalten. In diesem Zusammenhang hatte das Land mit April 2017 die Auszahlung des Pflegegeldes an die Hausbewohner zunächst eingestellt, um dann unter der Voraussetzung einer Anpassung der Tätigkeit an die gesetzlichen Bestimmungen die Weiterzahlung bis Juli 2017 zu verfügen.
Um die Einrichtung ordnungsgemäß führen zu können, bestehen zwei Möglichkeiten, die bereits vor geraumer Zeit aufgezeigt wurden: Die Einrichtung kann entweder an die Standards der Alters- und Pflegeheime angepasst werden oder der Dienstes wird verändert und eingeschränkt, dass er nicht mehr jenem eines Alters- und Pflegeheims entspricht und folglich auch nicht mehr die vorgesehene Akkreditierung und die damit verbundenen Auflagen gelten.
Die Landesabteilung Soziales und das Sozialressort der Gemeinde Meran haben in den letzten Monaten intensive Gespräche mit der Sozialgenossenschaft geführt. Diese Gespräche haben zu einer Reihe von Vorgaben geführt, um dem „Haus Burgund“ den eindeutigen Charakter eines Alters- und Pflegeheimes zu nehmen. Dabei geht es unter anderem um die Aufnahmekapazität, den Pflegebedarf der aufgenommenen Personen, die vollständige Eigenfinanzierung durch Bewohner und Angehörige, sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Brandschutz und Hygiene für die ausgeübte Tätigkeit.
Durch diese Anpassungen fällt der Dienst nicht mehr eindeutig in die Vorgaben zur Akkreditierung von Seniorenwohnheimen und es ist auch wieder eine Auszahlung des Pflegegeldes an die Anspruchsberechtigten möglich, da diese als an ihrem Wohnsitz lebend betrachtet werden können. Die Führung des Hauses erfolgt auch in Zukunft ausschließlich über die Eigenfinanzierung der Nutzer, ohne öffentliche Finanzierung, und in voller Verantwortung der Mitglieder der Sozialgenossenschaft.
Der Verwaltungsrat der Sozialgenossenschaft „Haus Sonnenschein“ hat der Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgaben bereits verbindlich zugestimmt. Die Sozialressorts des Landes und der Gemeinde Meran rechnen damit, dass die Sozialgenossenschaft diese Auflagen nun konsequent und kontinuierlich einhält.