Von: mk
Bozen – In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung einem neuen Zusatzvertrag für Südtirols Hausärzte zugestimmt. Zusätzliche neun Millionen Euro sollen die wohnortnahe Betreuung, die Vernetzung der Hausärzte, die Öffnungszeiten der Arztpraxen und deren personelle Ausstattung verbessern.
“Wir sind auf der Zielgeraden”, sagte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung mit Blick auf die langen Verhandlungen. Vorrangiges Ziel des neuen Vertrages sei eine vernetzte Zusammenarbeit der Hausärzte untereinander, aber auch von Hausärzten und Krankenhäusern. Auf diese Weise solle zum Beispiel gewährleistet werden, dass die Patienten von 8 bis 20 Uhr betreut werden, erklärte Stocker. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen sei dies besonders wichtig. “Zum einen stärken wir so die wohnortnahe Betreuung, gleichzeitig wollen wir auf diesem Weg aber auch die Notaufnahmen entlasten”, erklärte sie.
Darüber hinaus sieht der neue Landeszusatzvertrag eine Unterstützung für Hausärzte vor, die Sprechstundenhilfen und Krankenpflegepersonal einstellen, die Grenze von 20 Prozent für die programmierte Hausbetreuung wurde aufgehoben, und Jungärzte bekommen eine Art Starthilfe: “Wer weniger als 1000 Patienten hat, wird mit 800 Euro im Monat unterstützt, Ärzte mit weniger als 500 Patienten erhalten sogar 1200 Euro zusätzlich”, so die Landesrätin.
Allein in die Einführung dieser neuen Form der vernetzten Gruppenmedizin investiert das Land 3,8 Millionen Euro, insgesamt werden zusätzliche 9 Millionen in die wohnortnahe Betreuung investiert.
Gut zwei Jahre lang verhandelten die Delegation des Landes und die vier Hausärztegewerkschaften, nachdem eine der Gewerkschaften, die FIMMG (Federazione Italiana dei Medici di Medicina Generale), den Landeskollektivvertrag der Hausärzte angefochten und damit die verpflichtende Anwendung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages durchgesetzt hatte. Unterzeichnet werden soll der Vertrag am 19. Juli um 17.30 Uhr im Ressort, in Kraft tritt die neue Regelung mit 1. August.