Von: luk
Bozen – Aufatmen bei den Hausfrauen? Die Gesetzgebungskommission des Regionalrats hat am Montag beschlossen, dass die Hausfrauenrente doch an die Inflation angepasst wird – zumindest teilweise. Zuvor hatte es Proteste der Opposition und der Gewerkschaften gegeben. Nun ist doch Bewegung in die Sache gekommen.
Aus dem Regionalrat heißt es dazu wie folgt:
Die erste regionale Gesetzgebungskommission hat den von Regionalassessor für Vorsorge Carlo Daldoss eingebrachten Änderungsantrag zum regionalen Nachtragshaushalt 2024–2026 zugunsten der Hausfrauen genehmigt.
Der neu eingeführte Artikel 1-bis zielt im Rahmen eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Haushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol darauf ab, Kontinuität und Stabilität der wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahme für Hausfrauen zu gewährleisten.
Der Antrag ändert den Artikel 3 des Regionalgesetzes Nr. 2 aus dem Jahr 2024. Mit der Änderung wird festgelegt, dass Empfängerinnen und Empfänger nach dem 31. Dezember 2024 weiterhin die wirtschaftliche Unterstützung erhalten, wie es der Artikel 8-bis des Regionalgesetzes Nr. 3 von 1993 vorsieht. Ab 1. Januar 2025 unterliegt diese Unterstützung jedoch nicht mehr der jährlichen Inflationsanpassung.
„Ich möchte eines klarstellen: Es besteht kein Grund zur Besorgnis, aber es wäre falsch zu leugnen, dass es ein Problem gibt“, erklärte Assessor Daldoss. „Die Region ist sich der Lage bewusst und ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die komplexe Situation konkret anzugehen. Diese Maßnahme ist das Ergebnis einer sorgfältigen Arbeit und genauer Abstimmung. Wir möchten damit sicherherstellen, dass die erworbenen Rechte der Hausfrauen geschützt werden, ohne den regionalen Haushalt zusätzlich zu belasten. Die wirtschaftliche Unterstützung bleibt bestehen und stellt ein grundlegendes Schutznetz für viele Familien in unserer Region dar. Es wird jedoch ein Ansatz gewählt, welcher die langfristige Tragfähigkeit des öffentlichen Haushalts respektiert.“
Die genehmigten Bestimmungen werden durch finanzielle Mittel der Provinzen finanziert, welche im Artikel 10 des Regionalgesetzes Nr. 3 von 1993 vorgesehen sind. Damit werden keine zusätzlichen Belastungen für den regionalen Haushalt generiert.
„Uns liegen die Bedürfnisse der schwächsten Bevölkerungsgruppen sehr am Herzen. Gleichzeitig ist dies eine Entscheidung für finanzielle Sparsamkeit und Verantwortung“, schloss Daldoss.
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7 Kommentare auf "Hausfrauenrenten: Zum Teil doch Inflationsanpassung"
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Rentenkürzung um 30% bei den Politikern dafür 20% hausfrauenrente hoch
die Hausfrauen Rente wird gekürzt, während die Politiker Pensionen saftig erhöht werden .das Volk ist nur mehr Mittel zum Zweck zum schämen
Nun, die nötigen Einsparungen sind wohl sofort finanziert, wenn die Beschlüsse zu den Abgeordnetenrenten revidiert werden – dann können die Hausfrauen locker bezahlt werden.
Also mutig voran, liebe Regionalabgeordnete! Die Hausfrauen brauchen das Geld – Ihr nicht
Wie oft lässt sich der Südtiroler noch von seinen gewählten Politikern auf den Kopf…..??? Aber Hauptsache keine Veränderung, könnte ja besser werden?!
@gutergeist Südtirol sind gewohnheits Tiere dass kann noch Jahrzehnte so laufen.Bei uns gelten solche Regeln wie Was der Bauer nicht kennt…
Das kann auch keiner abstreiten…
Naja ich für meinen Teil hoffe dass Südtirol endlich aufwacht.
Wird nähmlich höchste Zeit für Veränderung den unsere lieben Politiker geht es schon lange nicht mehr um das Volk.
Wenn ich mich richtig erinnere, war die Hausfrauenrente ein Zuckerle für sehr wenige, oder?
…in zivilisierten Ländern werden alle Renten automatisch an Inflation angeglichen…