Von: ka
Bozen/Rom – Mit ihrer „konstruktive Enthaltung“ erkennen die Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei die verschiedenen positiven Maßnahmen des italienischen Haushaltsgesetzes 2025 an, mit denen die Regierung das, wenn auch geringe, Wachstum festigen, die Beschäftigung ankurbeln und die Steuerbelastung strukturell und langfristig senken will.
Die italienische Abgeordnetenkammer in Rom hat in der heutigen Freitagnacht das Haushaltsgesetz 2025 verabschiedet und damit die Ausrichtung der gesamtstaatlichen Politik für das nächste Jahr festgelegt. Mit der sogenannten „manovra“ will die Regierung langfristige Steuererleichterungen festlegen, den sog. betrieblichen „Welfare“ stärken sowie stabile Beschäftigungsverhältnisse und die Integration von Frauen und Jugendlichen in den Arbeitsmarkt fördern.
Im Zentrum der Debatte der vergangenen Wochen standen daher die Senkung der Steuerlast, die Vereinfachung der IRPEF-Steuersätze sowie verschiedene Maßnahmen für Selbständige und Angestellte, so Dieter Steger, der für die SVP die Arbeiten in der Kommission verfolgt hat.
Mit ihrer Stimmenthaltung erkennt die Südtiroler Volkspartei diese Ausrichtung der italienischen Regierung an, insbesondere was die angestrebte Senkung der Steuerbelastung betrifft, so Dieter Steger in seiner Stimmabgabeerklärung.
Auch seien einige wichtige autonomiepolitische Anträge u.a. in den Bereichen Personal und Finanzen angenommen worden. Dieses Haushaltsgesetz ist ein Mix aus notwendigen und vielfach auch nützlichen Maßnahmen, eine langfristige, strategische Vision in wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen fehlt jedoch, bemängelt Dieter Steger.
Manfred Schullian zeigt sich erfreut über die Annahme der Anträge betreffend die Befreiung von den Hypothekargebühren anlässlich der Löschungen von Fruchtgenuss- und anderen Realrechten im Grundbuchsystem sowie anlässlich der Löschungen von Sozialbindungen und Bindungen des konfektionierten Wohnbaus.
SVP-Fraktionssprecherin Renate Gebhard verweist hingegen in erster Linie auf die familienpolitischen Maßnahmen im Haushaltsgesetz, wobei sie sich dabei noch stärkere Maßnahmen gewünscht hätte. Sie erkennt aber an, dass es angesichts der rigorosen Vorgaben vonseiten der Europäischen Union zweifelsohne nicht leicht war, eine Ausdehnung der Elternzeit (Entlohnung von 80% auf 3 Monate ausgedehnt), eine Verlängerung des Kita-Bonus (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 3.000,00 je nach Einkommen), einen Geburtenbonus (von € 1.000,00, einkommensabhängig) und verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Frauen- und Jugenderwerbstätigkeit zu finanzieren. Auf der anderen Seite seien diese EU-Vorgaben richtig und wichtig in Hinblick auf die nächsten Generationen, die dann die Last einer hohen Verschuldung tragen müssen, so Gebhard. Daher wertet sie diese Maßnahmen als Schritt in die richtige Richtung.
Nicht zuletzt merkt Dieter Steger an, dass die Arbeitsweise der vergangenen Wochen bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes am heutigen Freitag kurz vor Weihnachten „so schwierig war wie noch nie.“
Das Haushaltsgesetz muss nach Weihnachten noch vom Senat genehmigt werden, damit es am 01. Jänner 2025 in Kraft treten kann. Die Regierung wird auch im Senat die Vertrauensfrage stellen, so dass keine Abänderungen mehr möglich sein werden.
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