Von: mk
Bozen/Trient – Zu Beginn der heutigen Regionalratssitzung erinnerte Regionalratspräsident Thomas Widmann an Giorgio Grigolli, den ehemaligen Präsidenten der Region, der vor kurzem gestorben ist, und an den ehemaligen Regionalratspräsidenten Diego Moltrer, der vor zwei Jahren verstorben ist.
Erster Punkt auf der Tagesordnung war der Gesetzentwurf Nr. 85: Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2016–2018(eingebracht vom Regionalausschuss). Mit diesem Entwurf sollen Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer an den Einheitsfonds für übertragene Befugnisse überwiesen und die Verwendung eines Teils des neu ermittelten Verwaltungsüberschusses festgelegt werden. Weder zur Generaldebatte noch zur Artikeldebatte gab es Wortmeldungen.
Da der Entwurf in der nach Provinzen getrennten Abstimmung unter den Südtiroler Abgeordneten nicht die erforderliche absolute Mehrheit fand (17 Ja, zwölf Nein, zwei Enthaltungen), wird er an das zuständige Schlichtungsorgan überwiesen.
Beschlussantrag Nr. 45, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Fasanelli, Borga und Giovanazzi betreffend Ressourcen, die für den Wiederaufbau der vom Erdbeben in Mittelitalienbetroffenen Gebiete benötigt werden sowie die Gelder, die für Vorsorgemaßnahmen in erdbebengefährdeten Zonen und zur Abwendung hydrogeologischer Risiken notwendig sind. Diese Mittel sollten nicht vom EU-Stabilitätspakt berücksichtigt und vom nächsten Beitrag Italiens an den EU-Haushalt abgezogen werden, erklärte Alessandro Urzì (gemischte Fraktion). Generell sollten die Beiträge von katastrophengefährdeten Ländern an die EU verringert, die von Italien derzeit nicht genutzten Mittel aus EU-Fonds für diese Zwecke werden. Falls es nicht zu positiven Verhandlungen über den italienischen Haushalt kommt, sollte Italien gegenüber der EU ankündigen, dass man die Mittel für Katastrophenvorsorge vom Beitrag an die EU abziehen werde, so die Einbringer. Er könne das Anliegen teilen, erklärte Präsident Arno Kompatscher, zweifle aber, dass man damit etwas erreiche. Denn die Diskussion zwischen Italien und EU über den Haushalt betreffe auch andere Themen, wie etwa die Migration. Grundsätzlich sei es richtig, dass Sonderlasten besonders berücksichtigt würden.
Der beschließende Teil des Antrags wurde (ohne Punkt 3 zur allgemeinen Abänderung der Beitragskriterien) angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 31: Antrag an den Regionalrat, den Regionalausschuss zu ermächtigen, von der Volksbefragung unter den Wählern der Gemeinden Klausen und Villanders im Zusammenhang mit dem Antrag auf Neufestlegung der Grenze zwischen der Gemeinde Klausen und der Gemeinde Villanders abzusehen (eingebracht auf Antrag des Regionalausschusses). Die kleine Grenzänderung betreffe nicht die ganze Bevölkerung, erklärte Ass. Josef Noggler, daher könne man von einer Volksabstimmung absehen. Der Vorschlag wurde bei zehn Enthaltungen angenommen.
Begehrensantrag Nr. 5, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Borga, Giovanazzi, Fasanelli und Civettini, mit dem das Parlament und die italienische Regierung aufgefordert werden, wirksame Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung der pathologischen Spielsucht zu ergreifen, indem unter Verwendung der Gesundheitskarte der Höchstbetrag des Spieleinsatzes auf der Grundlage des persönlichen Einkommens eines jeden Spielers festgelegt werden soll, wobei gegebenenfalls jene Personen, die Sozialbeiträge erhalten oder die in öffentlichen Gesundheitsanstalten aufgrund von Krankheiten, die mit dem Glücksspiel in Verbindung stehen, behandelt werden, ausgeschlossen werden sollen. Der Regionalrat möge das römische Parlament und die italienische Regierung auffordern, dass wirksame Schutzmechanismen erarbeitet werden, um den verschiedenen Formen der pathologischen Spielsucht vorzubeugen, indem durch die Benutzung der Gesundheitskarte der zu spielende Höchstbetrag in Bezug auf das individuelle Einkommen eines jeden Spielers festgelegt wird und gegebenenfalls jene Spieler vom Spiel ausgeschlossen werden, die Sozialleistungen erhalten oder in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen wegen der mit dem Glücksspiel verbundenen Pathologien behandelt werden.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) wies auf die staatlichen Einnahmen durch das Glücksspiel hin, ebenso auf die sog. Totems, mit denen viele Bestimmungen umgangen werden könnten. “Es ist demnach zweckmäßig, die Maßnahmen zur Verbeugung der pathologischen Spielsucht zu verstärken, wobei nicht gegen das physische Angebot der Spiele auf dem Gebiet angekämpft werden soll, sondern vielmehr versucht wird, den Spieler selbst zu schützen, indem Instrumente ausfindig gemacht werden, die bestimmten sozialen Gruppen den Zugang zum Glücksspiel untersagen oder entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten einschränken. Dieses Ziel könnte durch die Benutzung der Gesundheitskarte, die jeder Bürger besitzt, erreicht werden, mittels welcher der zu spielende Höchstbetrag in Bezug auf das Einkommen oder der Ausschluss vom Spiel für jene, die irgendeine Form der Einkommensergänzung oder andere Sozialleistungen erhalten oder jene, die bereits wegen einer zwanghaften Spielsucht in Behandlung sind, festgelegt werden könnte.”
Andreas Pöder (Team Autonomie – BürgerUnion) unterstützte den Antrag und verwies auf das richtungweisende Landesgesetz, das Dieter Steger vorangebracht habe und das im Großen und Ganzen bei Gericht standgehalten habe. Ein totales Verbot sei leider nicht machbar, denn der Staat verdiene angeblich 16 Mrd. Euro am Glücksspiel, und die autonomen Provinzen verdienten mit – rund 40 Mio. Euro – gäben aber nur ein paar Hunderttausend für die Prävention aus.
Das Anliegen unterstützte grundsätzlich auch Dieter Steger (SVP), aber die Zuständigkeit dafür liege nicht beim Regionalrat. Bei diesem Thema könnten die beiden Länder aktiv werden. Es brauche viel Prävention, aber letztlich auch Verbote.
Präsident Arno Kompatscher verwies auf die Maßnahmen auf Landesebene und auf die derzeitige Diskussion in der Staat-Regionen-Konferenz. Die Regierung wolle einen Mindeststandard an Schutz vorgeben. Er bezweifle aber, dass der Einsatz der Gesundheitskarte rechtlich machbar sei, dies sollte man zuvor prüfen. Kompatscher schlug vor, den Antrag in diesem Sinne zu ändern.
Alessandro Urzì zeigte sich mit dieser Änderung einverstanden. Walter Kaswalder (PATT) bekannte sich zum Grundanliegen, wies aber auf die beschränkten Handlungsmöglichkeiten hin: Der Staat verdiene am Glücksspiel. Man sollte eigentlich an das Parlament appellieren, diese Geißel zu verbieten. Der Antrag wurde mit 43 Ja und fünf Enthaltungen angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 28: Zurückweisung des Antrags auf Zusammenschluss durch Angliederung der Gemeinde Samone an die Gemeinde Castel Ivano aufgrund der nicht allgemeinen Zustimmung anlässlich der in genannten Gemeinden am 20. März 2016 durchgeführten Volksbefragung (Artikel 32 des Regionalgesetzes vom 7. November 1950, Nr. 16 mit seinen späteren Änderungen) (eingebracht auf Antrag des Regionalausschusses). Der Vorschlag wurde nach einer Erläuterung durch Ass. Noggler bei fünf Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 42, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle, auf dass der Regionalausschuss alle notwendigen Schritte in die Wege leite, damit die Anzahl der Sitzungen des Regionalrats auf maximal 4 pro Jahr reduziert wird. Der Regionalrat werde oft als Verlängerung des Trentiner Landtags für Debatten missbraucht und sei für die Südtiroler Abgeordneten uninteressant, erklärte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit). Fernziel sei natürlich die Auflösung des Regionalrats, eine Zusammenarbeit zwischen Bozen und Trient könne direkt oder über die Euregio erfolgen. Andreas Pöder (BU) stimmte zu, der Antrag sollte jedoch an das Präsidium gerichtet werden, nicht an die Regierung. Sven Knoll (STF) nahm diese Anregung auf. So wie die Sitzungen derzeit ablaufen würden, seien sie einer Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern abträglich. Vier Sitzungen seien für das Wichtigste genug, bei Bedarf könne man auch Sondersitzungen einschieben. Für die Abgeordneten seien die Regionalratssitzungen eine überflüssige Pflichtübung.
Die Abgeordneten seien vielleicht zu sehr an die Arbeit in den Landtagen gewöhnt, meinte Alessandro Urzì (gemischte Fraktion). Daran, dass der Regionalrat nicht mehr viel zu behandeln habe, seien aber auch gewisse Parteien schuld. Er warnte LH Kompatscher davor, den Extremisten immer mehr nachzugeben.
Hans Heiss (Grüne) teilte die Einschätzung Knolls zur Arbeit des Regionalrats, die Wirkung sei narkotisierend. Auch den Vorschlag, die Zahl der Sitzungen zu reduzieren, könne man teilen. Aber bei den Prämissen des Antrags gehe man weit auseinander, wenn die Reduzierung der Sitzungszahl nur als Vorstufe zur Abschaffung gemeint sei. Die Region habe vom Autonomiestatut her eine wichtige Rolle, sie sei nicht mehr die frühere Zwangsgemeinschaft, sondern begünstige die Zusammenarbeit. In dieser Form sei die Region aber überholt, sie sollte in ein schlankes Organ der Zusammenarbeit umgewandelt werden.
Es wäre Aufgabe der Regionalregierung, für mehr Inhalte zu sorgen, meinte Marino Simoni (Progetto Trentino) und lehnte den Antrag ab, der auch beleidigend werde, wenn er vom “sogenannten Trentino” spreche. Das Trentino habe sich übrigens bereits vor Südtirol für eine Autonomie eingesetzt. Das Problem sei nicht die die Zahl der Sitzungen, es seien die mangelnden Inhalte.
Walter Blaas (Freiheitliche) bekannte sich zur Abschaffung der Region, sie müsse sich oft mit Dingen befassen, die in den beiden Ländern ganz unterschiedlich seien. Er unterstützte den Antrag ohne Vorbehalte.
Dieter Steger (SVP) meinte, man solle nicht gleich die Zahl der Sitzungen vorschreiben: Es sollten so viele wie nötig sein. Die Forderung an sich, die Zahl der Sitzungen zu verringern, sei nicht politisch, sondern praktisch zu sehen. Er wandte sich gegen den Hintergedanken des Vorstoßes. Man sei dabei, für die Region eine neue Rolle zu finden, die nicht mehr so sehr eine parlamentarische Plattform sein sollte, sondern auf die Herausforderungen der Zeit besser reagieren können sollte. Man sollte über die Region nicht ideologisch reden, sondern darüber, wie sie für die Bürger nützlich sein könne. Allein schon aus ökonomischen Zwängen werde man die Zusammenarbeit weiter suchen. Den Prämissen werde er nicht zustimmen, den beschließenden Teil sollte man optimieren, in dem Sinne, dass die Arbeit effizienter sein sollte.
Rodolfo Borga (Amministrare e Civica Trentina) wandte sich gegen den Vorwurf, die Trentiner hätten ihre Autonomie nur gestohlen, sowie gegen weitere Aussagen in den Prämissen. Die Reduktion auf ein Mindestmaß an Sitzungen sei auch ein Affront gegen den Regionalratspräsidenten. Borga wandte sich auch gegen den Formulierungsvorschlag von Steger, der nur ein Vorwand sei. Vor allem die Trentiner sollten diesen Vorschlag nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Claudio Cia (Lega Nord-Forza Italia) teilte Borgas Einwände. Mit diesem Antrag wolle man den Regionalrat delegitimieren, als leere Schachtel. Aber dazu habe man sie selbst gemacht. Wenn der Regionalrat selbst sage, dass seine Sitzungen Zeitverschwendung seien, dann werde das Urteil der Bürger über diese Institution nicht weniger negativ sein, und Renzi werde kein Problem haben, die Region abzuschaffen.
Präsident Arno Kompatscher erklärte, den Antrag in der vorliegenden Form nicht annehmen zu können. Er müsse erstens an das Präsidium gerichtet werden, sodann sei es nicht sinnvoll, eine genaue Zahl festzulegen, drittens könne man das politische Ziel dahinter nicht teilen. Was er aber annehmen könne, sei die Anregung, den Sitzungskalender zu optimieren. Er schlage eine Neufassung vor, mit der das Präsidium aufgefordert wird, zusammen mit den Fraktionssprechern den Sitzungskalender zu optimieren, wobei die Gesetzgebungsfunktion Vorrang haben solle.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) äußerte Bedenken zur Zulässigkeit der neuen Formulierung. Die Arbeit des Regionalrats werde von der Geschäftsordnung geregelt, nicht durch Präsidiumsbeschlüsse. Hier bestehe eindeutig die Absicht, den Regionalrat auch in seiner Funktion auszuhöhlen.
Bernhard Zimmerhofer (STF) legte selbst eine neue Formulierung vor. Demnach solle das Präsidium in Absprache mit dem Fraktionssprecherkollegium den Sitzungskalender so optimieren, dass das notwendige Mindestmaß an Sitzungen erreicht wird. (Die weitere Behandlung des Antrags wurde auf Nachmittag vertagt.)
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 32: Zurückweisung des Antrags auf Errichtung der neuen Gemeinde „Cavalese Castello Molina di Fiemme“ durch den Zusammenschluss der Gemeinden Castello-Molina di Fiemme und Cavalese aufgrund der nicht allgemeinen Zustimmung anlässlich der in genannten Gemeinden am 22. Mai 2016 durchgeführten Volksbefragung (Artikel 32 des Regionalgesetzes vom 7. November 1950, Nr. 16 mit seinen späteren Änderungen) (eingebracht vom Regionalausschuss).
Der Antrag wurde, nach einer Erläuterung durch Ass. Josef Noggler, ohne Debatte angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 33: Zurückweisung des Antrags auf Errichtung der neuen Gemeinde „Malè Val di Sole“ durch den Zusammenschluss der Gemeinden Caldes, Croviana und Malè, der auch den Gemeinden Cavizzana und Terzolas offen steht, aufgrund der nicht allgemeinen Zustimmung anlässlich der in genannten Gemeinden am 22. Mai 2016 durchgeführten Volksbefragung (Artikel 32 des Regionalgesetzes vom 7. November 1950, Nr. 16 mit seinen späteren Änderungen) (eingebracht vom Regionalausschuss). Der Antrag wurde ohne Debatte angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 34: Zurückweisung des Antrags auf Zusammenschluss durch Angliederung der Gemeinde Sfruz an die Gemeinde Predaia aufgrund der nicht allgemeinen Zustimmung anlässlich der in genannten Gemeinden am 22. Mai 2016 durchgeführten Volksbefragung (Artikel 32 des Regionalgesetzes vom 7. November 1950, Nr. 16 mit seinen späteren Änderungen) (eingebracht vom Regionalausschuss). Der Antrag wurde ohne Debatte angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 35: Zurückweisung des Antrags auf Errichtung der neuen Gemeinde „Dro Drena“ durch den Zusammenschluss der Gemeinden Drena und Dro aufgrund der nicht allgemeinen Zustimmung anlässlich der in genannten Gemeinden am 22. Mai 2016 durchgeführten Volksbefragung (Artikel 32 des Regionalgesetzes vom 7. November 1950, Nr. 16 mit seinen späteren Änderungen) (eingebracht vom Regionalausschuss).
Rodolfo Borga fragte, ob es neue Anläufe zu einer Fusion gebe, eventuell mit einer Senkung des Quorums. Der Wunsch bestehe, aber die Regionalregierung habe nicht die Absicht, das Quorum zu senken, antwortete Ass Josef Noggler. Der Vorschlag wurde mit 36 Ja und sieben Enthaltungen angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 36: Zurückweisung des Antrags auf Errichtung der neuen Gemeinde „Alta Val di Non“ durch den Zusammenschluss der Gemeinden Castelfondo, Fondo, Malosco und Ruffrè-Mendola aufgrund der nicht allgemeinen Zustimmung anlässlich der in genannten Gemeinden am 22. Mai 2016 durchgeführten Volksbefragung (Artikel 32 des Regionalgesetzes vom 7. November 1950, Nr. 16 mit seinen späteren Änderungen) (eingebracht vom Regionalausschuss). Wie Ass. Noggler berichtete, hätten in der Gemeinde von Donato Seppi nur 3 Stimmen gefehlt. Der Vorschlag wurde mit 39 Ja bei sechs Enthaltungen angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 37: Zurückweisung des Antrags auf Errichtung der neuen Gemeinde „Maddalene“ durch den Zusammenschluss der Gemeinden Bresimo, Cis, Livo und Rumo aufgrund der nicht allgemeinen Zustimmung anlässlich der in genannten Gemeinden am 22. Mai 2016 durchgeführten Volksbefragung (Artikel 32 des Regionalgesetzes vom 7. November 1950, Nr. 16 mit seinen späteren Änderungen) (eingebracht vom Regionalausschuss). Der Vorschlag wurde mit 41 Ja bei 5 Enthaltungen angenommen.
Die Sitzung wird am Nachmittag wiederaufgenommen.