Von: mk
Bozen – Der Haushaltsvoranschlag für den Zeitraum 2025-2027 des Landes umfasst ein Gesamtvolumen von 7,92 Milliarden Euro. Der dritte Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat den Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher heute genehmigt. „Der Haushaltentwurf hat eine starke sozialpolitische Ausrichtung. Er ist ausgewogen, führt die solide Haushaltspolitik der letzten Jahre fort und sorgt damit für Stabilität“, so der Vorsitzende des 3. Gesetzgebungsausschusses und der SVP-Fraktion Harald Stauder.
Die größten Posten des Landeshaushaltes sind das Gesundheitswesen mit 22 Prozent, der Bildungsbereich mit 15 Prozent, für Jugend, Sport und Freizeit mit rund 13 Prozent, der Familien und Sozialbereich mit gut zehn Prozent, institutionelle und Verwaltungsdienste mit neun Prozent und die öffentliche Mobilität mit fast neun Prozent der Geldmittel. „Damit ist der Haushalt sehr ausgewogen. Zudem gilt es zu anzumerken, dass das Land Südtirol im Wesentlichen schuldenfrei ist“, unterstreicht Stauder.
Der Haushaltsentwurf 2025–2027 sieht einige bedeutende sozialpolitische Maßnahmen vor; unter anderem 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Altersarmut. Diese sollen in Form von Ergänzungsleistung an Bezieherinnen und Beziehern von niedrigen Renten, die von der Inflation besonders getroffen wurden, ausbezahlt werden.
Ein zentraler Aspekt des Haushalts ist die Bereitstellung von insgesamt 450 Millionen Euro für Kollektivvertragsverhandlungen über die kommenden drei Jahre. Diese Summe steht im neuen Haushaltsvoranschlag 2025–2027 für das Personal des BÜKV und der Schulen staatlicher Art zur Verfügung. „Dies ist eine Investition in die Kaufkraft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie wird das Wachstum der lokalen Wirtschaft fördern und soziale Ungleichheiten abbauen“, ist Stauder überzeugt.
Weiters sind im Haushaltsvoranschlag einige Reformen im Steuerbereich vorgesehen, die darauf abzielen, verantwortungsvolle Unternehmen, Familien und ältere Personen zu unterstützen, um ein nachhaltiges und gerechteres Wirtschaftssystem zu fördern. Stauder: „Wesentlich dabei sind die Anpassungen bei der IRAP und der IRPEF. IRAP-Senkung für Betriebe, die mehr Lohn zahlen, höhere Freibeträge für Kinder beim IRPEF-Zuschlag, Senkung der Uni-Gebühr und Erhöhung der GIS für Kurzzeitvermieter, auch diese Maßnahmen weisen in Richtung sozialer Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung. Dieser Haushaltsentwurf basiert auf Stabilität und einer mehrjährigen Programmierung der Geldmittel. Neben der Finanzierung der Kernleistungen der öffentlichen Verwaltung werden Investitionen in die soziale Gerechtigkeit und in die Entwicklung des Territoriums gezielt gefördert.“
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