Von: pf
Bozen – Der Landeshaushaltsvoranschlag 2017 sowie die beiden Begleitgesetze wurden heute (27. Dezember) im Amtsblatt veröffentlicht. Sie treten morgen in Kraft.
Als Landesgesetz Nr. 28 waren die Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für die Finanzjahre 2017, 2018 und 2019, das so genannte Stabilitätsgesetz 2017, am 16. Dezember vom Landtag genehmigt und am 22. September vom Landeshauptmann ausgefertigt worden. Heute wurde der Gesetzestext im Amtsblatt der Region Nr. 52, Beiblatt Nr. 4, veröffentlicht.
Auch der Haushaltsvoranschlag des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2017 und für den Dreijahreszeitraum von 2017 bis 2019 ist als Landesgesetz Nr. 29 im heutigen Amtsblatt zu finden.
Dasselbe gilt für das Landesgesetz Nr. 27, das Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2017 enthält. In diesem Finanzgesetz zum Haushaltsvoranschlag finden sich zahlreiche neue Bestimmungen zum Wohnbau über die Raumordnung bis hin zum Handel und dem Landespersonal.
Die drei Gesetze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also morgen, Mittwoch, 28. Dezember, in Kraft.