Von: Ivd
Bozen – In diesen Tagen hat der Verfassungsgerichtshof in Rom ein richtungsweisendes Urteil zu einer Bestimmung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft veröffentlicht. Mit dem Urteil werden die Enteignungsblockade und die Ausstellung der Gemeinnützigkeitserklärung für private Grundstücke von Seiten der öffentlichen Verwaltung von zehn auf fünf Jahre herabgesetzt.
Der Wirtschaftsverband hds begrüßt in einer Stellungnahme diese Entscheidung der Höchstrichter. „zehn Jahre, die von der öffentlichen Verwaltung, auch noch verlängert werden können, waren für ein Enteignungsverfahren eindeutig eine viel zu lange Zeit“, kommentiert hds-Präsident Philipp Moser, der sich nun eine Beschleunigung der Enteignungsverfahren erwartet.
Bisher konnten öffentliche Verwaltungen Grundstücke oder Immobilien mit einem einfachen Verwaltungsakt für zehn Jahre stilllegen, ohne einen Cent an den Eigentümer zu zahlen. „Die Folge: Private konnten ihr Eigentum nicht nutzen, nicht weiterentwickeln und oft auch nicht verkaufen“, meint der hds.
Grundsätzlich sei die Möglichkeit der Enteignung von Privateigentum zum Wohl der Gesellschaft nachvollziehbar und oftmals auch notwendig, so der hds. Moser: „Wenn sich die öffentliche Hand für eine Enteignung entscheidet, muss sie Verantwortung übernehmen – und zahlen!“
„Das Urteil setzt hier ein klares Zeichen für mehr Fairness“, so Moser. „Während Private bei einer Baukonzession innerhalb von drei Jahren – mit maximal zwei Jahren Verlängerung – liefern müssen, konnte die Verwaltung bislang nach Belieben blockieren. Das ist nicht verhältnismäßig.“
Folgen für neues Ötzi-Museum in Bozen
Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Urteil aufgrund eines Rekurses beim Enteignungsverfahren der Immobilie Ex-Enel-Gebäude an der Drususbrücke in Bozen gefällt – dort, wo das neue Ötzi-Museum entstehen soll. Der Privateigentümer hatte hier Rekurs eingelegt. hds-Präsident Philipp Moser begrüßt auch hier, dass nun die Umsetzung des neuen Museumsquartier eine wesentliche Beschleunigung erfährt.
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