Von: mk
Bozen – Investoren und Landesregierung haben in den Medien beteuert, der Bozner Flugplatz werde „nie ein großer internationaler Flughafen werden“, sondern „klein bleiben“. Gleichzeitig heißt es, dass die Startbahn verlängert wird. Der Heimatplfegeverband ist strikt dagegen. Wenn die Landesregierung dies zulasse, werde sie offen rechtsbrüchig, heißt es in einer Aussendung.
Der Ausbau der Flugplatzstruktur und die Erweiterung des Flugbetriebes seien laut Verband unter verschiedenen Aspekten rechtswidrig: Einerseits stelle dies einen Verstoß gegen Umwelt- und Klimaziele des Landes und der EU dar.
„Alpenkonvention/Verkehrsprotokoll“ und „Klimaschutzplan Südtirol 2050“ (Beschluss der Landesregierung Nr. 940 vom 20.06.2011) würden beide als konkrete Zielvorgabe für die lokale Politik weniger Flugverkehr beinhalten. Zudem habe sich die Stadt Bozen als Mitglied im EU-Bürgermeisterkonvent verpflichtet, bis 2020 die CO2-Emissionen auf ihrem Gemeindegebiet um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.
Im Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention steht: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Umweltbelastungen des Flugverkehrs einschließlich des Fluglärms soweit wie möglich zu senken (…) und, Abs.2: „(….)soweit wie möglich den Neubau von Flughäfen und den erheblichen Ausbau von bestehenden Flughäfen im Alpenraum zu begrenzen.“
Und über das „soweit wie möglich“ entscheide einzig und allein das Land Südtirol aufgrund seiner autonomen Kompetenzen, erklärt der Heimatpflegeverband. Die Autonome Provinz Bozen habe beim Thema Flughafen Bozen ein von Verfassung, Autonomiestatut, Staatsdekreten (und Rechtsprechung) abgesichertes Mitsprachrecht – das de facto ein Entscheidungsrecht sei.
Anderseits orten die Heimatpfleger einen möglichen Verstoß gegen die Rechtslage nach dem Volksentscheid 2016. „Da der Landesgesetzentwurf „Bestimmungen zum Flughafen Bozen“ Nr. 60/2015 bei der Volksbefragung insgesamt verworfen wurde, fehlt dem jetzigen Manöver jede Rechtsgrundlage. Mit dem Nein zum Landesgesetz-Entwurf Nr. 60/2015 wurde nicht nur die öffentliche Finanzierung des Flugplatzes durch das Land (Art. 3) abgelehnt, sondern auch Artikel 2 (‚Entwicklungsziele‘), mit der darin enthaltenen Kategorie 2/C (‚kommerzieller Flugbetrieb‘) und dem darin enthaltenen ‚Flughafenentwicklungskonzept 2015‘. Das Land kann die ABD zwar verkaufen – und sich auch sonst aus der Finanzierung des Flugplatzes zurückziehen –, aber nur auf der Rechtsgrundlage die durch die Volksbefragung 2016 geschaffen wurde: Kein Ausbau der Flugplatzinfrastruktur und des Flugbetriebes“, argumentiert der Heimatpflegeverband.
Dazu komme die „Wettbewerbsverzerrung und potenzielle Verschleuderung von öffentlichem Gut“ im Zusammenhang mit der Ausschreibung zum ABD-Verkauf. Deshalb habe es auch eine Beschwerde der Südtiroler Umweltverbände (AVS, Dachverband, Heimatpflegeverband u.a.) vom 22.02.2019 an die Nationalen Anti-Korruptions-Behörde ANAC und an die Wettbewerbsbehörde AGCM gegeben.
Eine Verlängerung der Startbahn sei auch ein „urbanistischer Willkürakt der Landesregierung gegenüber dem Bauleitplan-Änderungsbeschluss der Gemeinde Leifers“. Die Gemeinde Leifers habe dagegen Rekurs der Gemeinde Leifers an das Verwaltungsgericht wegen offenkundiger Verletzung urbanistischer Verfahrensnormen eingereicht.
„Der Bozner Flugplatz wir nur dann „klein bleiben“, wenn der Volksentscheid 2016 respektiert wird und die Startbahn nicht ausgebaut wird. Dies fordern wir im Interesse des Klimaschutzes, des Umweltschutzes und – ausdrücklich – im Interesse der Heimatpflege, erklären die Landesobfrau des Heimatpflegeverbandes und der rechtliche Fachberater im Heimatpflegeverband, RA Dr. Rudi Benedikter, abschließend.