Förderung regionaler Produkte

„Herkunftskennzeichnung der Lebensmittel von Rom nicht angefochten“

Freitag, 07. Juli 2023 | 16:32 Uhr

Von: mk

Bozen – Das Gesetz zur Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung, das unlängst im Landtag beschlossen worden ist, kann nun umgesetzt werden. Der Ministerrat hat auf Vorschlag des Ministers für regionale Angelegenheiten und Autonomie, Roberto Calderoli, das Gesetz der autonomen Provinzen zur Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung geprüft und beschlossen, dieses nicht anzufechten.

„Heute ist ein guter Tag für Südtirols Bauern und für die Förderung unserer regionalen Produkte“, zeigt sich der Einbringer des Gesetzes, Landtagsabgeordneter Manfred Vallazza mehr als zufrieden. „Ich bin überglücklich, dass gestern Abend bestätigt worden ist, dass der Ministerrat das Gesetz durchgewunken hat.“

Der Verabschiedung des Gesetzes im Mai des heurigen Jahres gingen zahlreiche Gespräche, unter anderem auch kontroverse Diskussionen voraus. „All dies hat viel Zeit und Geduld beansprucht. Ich war zu jedem Zeitpunkt felsenfest davon überzeugt, dass wir es schaffen. Im Gegensatz zu anderen Parteien, die der Meinung waren, dass dieses Gesetz angefochten werden würde, habe ich nie am Erfolg gezweifelt. Viele waren der Meinung, dass das Gesetz in Staatsangelegenheit eingreifen würde“, sagt Abgeordneter Vallazza.

Er selber war stets überzeugt von seiner Gesetzesinitiative und der Möglichkeit, den Handlungsspielraum ausnutzen zu können. Daher hat er sich trotz des Gegenwindes nicht abbringen lassen, weiterzumachen: „Wir haben uns stets im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit bewegt und unser Ziel erreicht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.“

Nun werde es konkret und die Umsetzungsphase mit Informationskampagnen könne gestartet werden. Es sollen indessen Informationsstellen eingerichtet werden, damit in weiterer Folge die Kontrollen gestartet werden können.

Das Landesgesetz, welches am 11. Mai 2023 im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde, tritt am 90. Tag nach seiner Veröffentlichung und somit Anfang August in Kraft.

Bezirk: Bozen