Von: luk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der vierte Gesetzgebungsausschuss im Landtag den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern bei Verabreichung in der Gemeinschaftsverpflegung einstimmig genehmigt. Bald wird die Angabe des Herkunftsortes dieser bestimmten Produkte verpflichtend sein. Zuwiderhandlung soll strafrechtlich geahndet werden.
Landtagsabgeordneter Manfred Vallazza, Erstunterzeichner und Einbringer der Initiative, ist zufrieden mit dem Ergebnis: „Das Gesetz befindet sich nun auf der Zielgeraden. Es ist ein wichtiger Meilenstein für die Südtiroler Bauern und die Produkte, die sie erzeugen. Die Kennzeichnung der Herkunft wird dem Stellenwert der Produkte einen weiteren Schub im positiven Sinne geben“.
Bewusstseinsbildung der Konsumenten
“Es ist im Interesse der Bauern sowie für bewusst konsumierende Verbraucher, Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln zu erhalten. Hierdurch wird nicht nur die Herkunft der Produkte nachvollziehbar gemacht. Sondern ermöglicht den Konsumenten, bewusst auf Produkte aus heimischer Erzeugung zuzugreifen. Bereits der Informationszugang führt zur Bewusstseinsbildung bei Konsumenten”, so Vallazza.
Stärkung der Landwirtschaft
“Die Lebensmittelkennzeichnung zielt auch darauf ab, den Wert der Produkte und indirekt die sozioökonomische Rolle der Landwirte zu stärken. Der zunehmend von Abwanderung und Schließung bedrohte Wirtschaftszweig, soll mit dieser Maßnahme ebenso gestärkt und landwirtschaftlich genutzte Gebiete gefördert werden. Landwirtschaftsbetriebe sind einerseits Arbeitsplätze im Land und sichern andererseits die Nahrungsmittelproduktion. Das ist besonders wichtig in Zeiten von Engpässen und Lieferschwierigkeiten, in denen sie auch für Unabhängigkeit sorgen“, ist Vallazza überzeugt.