Benedikter kritisiert Caramaschi

„Herr Bürgermeister, Volldampf für Bauen im Gebauten“

Samstag, 04. Januar 2025 | 18:13 Uhr

Von: mk

Bozen – Mit seiner Forderung nach „Wohnbau im Grünen“ missachtet Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi sein eigenes Regierungsprogramm unter dem Titel: „Bozen steht für eine umweltgerechte und klimagerechte Stadtentwicklung“. Das findet zumindest Rudi Benedikter, Gemeinderat der Grünen. Für ihn bedeutet das Regierungsprogramm: Stadtentwicklung nach den Grundsätzen Bauen im Gebauten, Verdichten statt Vernichten sowie Bestanderhebung des Leerstandes.

Caramaschi vergesse sogar das „Einheitliche Strategiedokument der Gemeinde 2025-2027 („D.U.P.“) mit dessen seinem erklärtem Ziel “Conservazione del Verde agricolo e monitoraggio e valorizzazione delle aree verdi“ und den Grünraumplan der Stadt Bozen (“Piano Urbano del Verde”) sowieso, kritisiert Benedikter.

„Wohnbauexpansion ins Grüne ist aus Gründen des Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutzes definitiv undenkbar. Das Land und die Gemeinde Bozen haben gesetzliche Instrumente in der Hand, um kurzfristig 1600 Wohnungen zu schaffen, ohne einen einzigen Quadratmeter Grün  versiegeln zu müssen!“, behauptet das Gemeinderatsmitglied.

Die großangelegte Studie SBETTI/MORELLO 2017-2023 zu Bozens Stadtentwicklung komme zum Ergebnis: Insgesamt 71 Brachflächen oder ungenützte Gebäude gibt es auf dem Gemeindegebiet (25 „Brachflächen“, zehn davon im Besitz der öffentlichen Hand, und 46 leerstehende Gebäude, zwölf in öffentlichem Besitz). Bei den Flächen handle es sich einerseits um die Ex-Handwerkerzone Drusus-Allee – Huberkaserne – 550 freie Gemeinde-Wohnungen – 562 freie WOBI-Wohnungen – leerstehende, unverkaufte Neubauwohnungen – und um das Riesenareal der Otto-Huber-Kaserne in der Drusus-Allee, das bereits vor zwei Jahren auf das Land Südtirol übergegangen ist. „Insgesamt ein Potential vom 1.600 Wohnungen!“, so Benedikter.

Dazu brauche es aber eine aktive Wohnungspolitik der öffentlichen Hand: Das geltende Landesgesetz für Raum und Landschaft 2018 – in seiner aktuellsten Fassung LG Nr. 9 vom 1.Juni 2023 – biete mit den Artikeln 19 und 40 alle gesetzlichen Instrumente, um bei solchen Gebieten „60 Prozent der Fläche zur Hälfte des Marktwertes zu erwerben und die so erworbenen  Flächen dem geförderten Wohnbau und/oder Wohnungen mit Preisbindung vorzubehalten“ (Art. 19, Abs.3).

„Genau dies ist zu tun. Die Politik muss nur wollen“, so Benedikter.

Bezirk: Bozen

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