Von: mk
Bozen – Bei der Vergabe von Stellen für das Hilfspersonal an Schulen werden zusätzliche Tätigkeiten berücksichtigt. Die Landesregierung hat neue Kriterien erlassen.
Damit der Schulbetrieb gut funktioniert, sind viele fleißige Hände notwendig, auch jene des Hilfspersonals. Darunter fallen etwa die Schulwarte, Reinigungshilfen oder Hausmeister. Auf Vorschlag von Personallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute neue Kriterien zur Aufnahme und zum Ersatz des Hilfspersonals erlassen. Eingeführt wurde ein Zusatzkoeffizient für Tätigkeiten, die über die Reinigung hinaus anfallen, wie etwa die Aufsicht der Schüler, der Portier- und Fotokopierdienst oder die Lehrmittelverwahrung, sodass bei 400 Schülern eine Vollzeitstelle zugewiesen werden kann. Dabei darf das Höchstausmaß von zwei Vollzeitstellen nicht überschritten werden.
“Mit den neuen Kriterien tragen wir den Arbeitsbedingungen des Hilfsbedarfs und der besonderen Bedürfnissen der Schulen Rechnung”, so Landesrätin Deeg. Denn das Hilfspersonal leiste einen sehr wichtigen Dienst für das gute Funktionieren des Schulbetriebes und trage zum positiven Arbeitsklima bei. Vorgeschlagen hat die Landesregierung heute auch weitere Maßnahmen, welche die Rahmenbedingungen des Hilfspersonales verbessern sollen, wie ein besonderes Augenmerk auf die Qualität, Effizienz, Ergonomie und Innovation der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (z.B. Geräte, Arbeits- und Reinigungsmittel, Arbeitsbekleidung) und spezifische Fortbildungskurse für das Hilfspersonal und die Koordinatoren, um die Kompetenz und Professionalität des Personals zu fördern und die Organisation und Teamfähigkeit zu optimieren. Die neuen Kriterien wurden von einer Arbeitsgruppe bestehend aus den verschiedenen Interessensvertretern (Gewerkschaften, ASSA, ANP, Berufsschulen und dem Landesamt für Schulpersonal) erarbeitet. Dabei wurden die Stellensituation und Arbeitsbedingungen des Hilfspersonals insgesamt analysiert, insbesondere auch in Hinblick auf die Einsparungsbestimmungen der vergangenen Jahre und unter Berücksichtigung der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit.