Von: bba
Bozen – Der Rat der Region Trentino-Südtirol hat sich gestern mit dem Kodex der örtlichen Körperschaften befasst und einige wichtige Neuerungen besprochen und beschlossen. Unter anderem wurde die Höchstgrenze für genehmigte Aufträge und Tätigkeiten der Bediensteten neu definiert.
„Bisher lag diese Grenze der insgesamt bezogenen Vergütungen bei 20.000,00 Euro brutto jährlich. Jetzt wird diese Obergrenze auf 30.000,00 Euro angehoben“, erklärt der Erstunterzeichner des entsprechenden Änderungsantrags Helmuth Renzler.
Über das Regionalgesetz, welches den Kodex der örtlichen Körperschaften regelt, wurde bei der gestrigen Regionalratssitzung heiß diskutiert. Diese sogenannte Gemeindeordnung regelt die Zuständigkeiten der Gemeinden.
Ein Diskussionspunkt der gestrigen Debatte war die Höchstgrenze für genehmigte Aufträge und Tätigkeiten der Bediensteten. „Die bisherige Höchstgrenze war zu niedrig, weshalb eine Erhöhung vorgeschlagen und im Regionalrat nun mehrheitlich angenommen wurde“, fasst Helmuth Renzler zusammen.
Neue Höchstgrenze für genehmigte Aufträge und Tätigkeiten
Der vom Regionalrat angenommene Änderungsantrag betreffend die Erhöhung der Höchstgrenzen für Bedienstete für genehmigte Aufträge und Tätigkeiten wurde von neun Regionalratsabgeordneten mit unterzeichnet, wobei der Abgeordnete Helmuth Renzler diesen Antrag als Erstunterzeichner eingebracht hat.
“In den Personalordnungen der Gemeinden müssen bei der Regelung der Unvereinbarkeit und bei der Ämterhäufung einheitliche Grundsätze und Kriterien berücksichtigt werden. Die für genehmigte Aufträge und Tätigkeiten, einschließlich der Aufträge betreffend die wirtschaftlich-finanzielle Prüfung, insgesamt bezogenen Vergütungen durften bisher jährlich den Bruttobetrag von 20.000,00 Euro nicht überschreiten. Mit der Annahme des Änderungsantrags wurde dieser Betrag nun auf 30.000,00 Euro angehoben“, fasst Renzler zusammen.