Von: mk
Bozen – Am vergangenen 13. Oktober haben Land und Gewerkschaften den neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vorunterzeichnet. Heute hat die Landesregierung die Ermächtigung zur definitiven Unterzeichnung des Vertrages erteilt. Für den neuen Kollektivvertrag bzw. den Zeitraum von 2016 bis 2018 stellt die Landesregierung 125 Millionen zur Verfügung. Landeshauptmann Arno Kompatscher wies heute darauf hin, dass die notwendigen finanziellen Mittel bereits im Budgetentwurf für 2017 eingeplant seien. Personallandesrätin Waltraud spricht indes von “einem Ergebnis von großer Tragweite”, zumal dieser Vertrag eine klare Besserstellung für rund 40.000 Bedienstete des Landes, des Sanitätsbetriebes, der Gemeinden, Altersheime, Bezirksgemeinschaften, Kurverwaltungen und des Wohnbauinstitutes mit sich bringe. Dank vieler Treffen und intensiver Verhandlung sei es gelungen, den BÜKV als erste Provinz Italiens unter Dach und Fach zu bringen und eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Der BÜKV wird nun definitiv unterzeichnet und tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Bereits fest steht laut Informationen der Landespersonalabteilung, dass die öffentlich Bediensteten, für die der BÜKV gilt, noch heuer durchschnittlich 40 Euro brutto monatlich rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 ausbezahlt bekommen, das sind bis Ende des Jahres 240 Euro brutto. Dafür hat die Landesregierung bereits 15 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt. Ab dem 1. Mai 2017 wird es dann noch eine zusätzliche Gehaltsaufstockung von durchschnittlich 40 Euro brutto monatlich geben.
Besser abgesichert sei das öffentliche Personal auch durch die im BÜKV verankerten Vorsorgeleistungen, ist Landesrätin Deeg überzeugt. So erhöht sich der Arbeitgeberanteil für den Zusatzrentenfonds ab dem 1. Jänner 2017 um 1 Prozent, sofern auch die Bediensteten ihren Teil entsprechend anheben. Ab 1. Jänner 2018 wird ein ergänzender Gesundheitsfonds für gesundheitliche Leistungen eingerichtet. Die Details dazu werden in einem eigenen Abkommen festgelegt. Im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages wurden bereits Geldmittel für den Gesundheitsfonds eingeplant. Den Familien kommt die Anhebung der Elternzeit zugute. Diese konnte bisher für Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren in Anspruch genommen werden. Mit dem neuen Vertrag wurde die Elternzeit bis zum Alter der Kinder von zwölf Jahren ausgedehnt.