Von: mk
Bozen/Brixen – Zufrieden vernimmt die grüne Landtagsfraktion die Nachricht, dass das Bozner Verwaltungsgericht die geplante Umgestaltung des Brixner Hofburggartens durch den Künstler André Heller vorerst gestoppt hat. Das Gericht hat dem Rekurs der Kammer der Architekten und Landtschaftplaner stattgegeben und den Beschluss der Gemeinde Brixen aufgehoben, mit dem der Gesellschaft “Büro André Heller GmbH” aus Wien der direkte Auftrag erteilt wurde, den Hofburggarten in Brixen zu gestalten und zu planen – ohne öffentlichen Wettbewerb.
Diese Vorgangsweise wurde von den Grünen, aber auch von Bürgerinitiativen von Anbeginn an kritisiert. „Wir erinnern daran, dass zu diesem Zweck das Vergabegesetz abgeändert- und kurzerhand ermöglicht wurde, den Auftrag für ‚einzigartige Kunstwerke‘ ohne vorherige Veröffentlichung zu vergeben, auch ohne Ermangelung von ‚vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen‘“, so Brigitte Foppa. Der ehemalige Landtagsabgeordnete der Grünen, Hans Heiss, hatte damals auf diesen Ad-Hoc-Passus aufmerksam gemacht.
„Nun kommt aber wieder Bewegung in die Causa Hofburggarten und man kann hoffen. Gerade die jetzige Zeit zeigt auf, wie wichtige es ist, Erholungsräume für alle Bürgerinnen und Bürger in der Nähe des Wohnorts, in der Stadt zu haben. Die Aufforderung geht also an die Regierenden und Verwalter, den Hofburggarten zu einem offenen, nachhaltigen und von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brixen gestalteten Platz für alle zu machen“, so die Abgeordneten der Grünen Fraktion.
Übrigens sollte die Schieflage der Vergabe ohne Veröffentlichung behoben werden, findet die Güne Fraktion. Sie hat dazu einen Landesgesetzentwurf eingebracht. Er wurde erst vor Kurzem im zuständigen Gesetzgebungsausschuss abgelehnt.