Von: mk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss des Landtages ist heute Vormittag unter dem Vorsitz von Anna Scarafoni zusammengetreten. Beschlossen wurde unter anderem, dass Landtagsabgeordnete künftig im Fall eines Rechtsstreits gegen das Land ihr Mandat nicht mehr zurücklegen müssen. Damit wird auch die Vita-Abgeordnete Renate Holzeisen ihr Mandat nicht verlieren.
Holzeisen hatte in drei Fällen ein Verfahren gegen das Land angestrengt, nachdem Strafen gegen sie verhängt worden waren, weil sie in drei Fällen bei Kundgebungen gegen Corona-Maßnahmen keine Maske getragen hatte.
Behandelt wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 27/24 „Änderung des Landesgesetzes vom 19. September 2017, Nr. 14, ‚Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung‘“ (vorgelegt vom Abgeordneten Arnold Schuler): Die Gründe für die Nichtwählbarkeit und Unvereinbarkeit der Landtagsabgeordneten sind in Artikel 8 (Gründe der Nichtwählbarkeit zum Landtagsabgeordneten) und Artikel 9 (Gründe der Unvereinbarkeit mit dem Amt eines Landtagsabgeordneten) des Landesgesetzes Nr. 14/2017 aufgeführt. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe l) des Landeswahlgesetzes bezieht sich insbesondere auf die Unvereinbarkeit einer Person, die „als Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit der Region oder mit den Provinzen Bozen und Trient einen Rechtsstreit anhängig hat. […]“.
„Sinn und Zweck dieses Unvereinbarkeitsgrundes ist es“, heißt es im Begleitbericht des Einbringers, „zu gewährleisten, dass der Mandatsträger bei der Ausübung seines Mandats uneigennützig handelt, und zu verhindern, dass ein Interessenkonflikt entsteht, d. h. ein Konflikt zwischen dem vorrangigen öffentlichen Interesse, das mit dem Mandat verbunden ist, und dem persönlichen Interesse des Mandatsträgers.“ Um eine uneingeschränkte Ausübung des in Artikel 24 der Verfassung anerkannten Rechts auf Verteidigung für die in den Landtag gewählten Abgeordneten zu gewährleisten, “wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe l) des Landeswahlgesetzes Nr. 14 vom 19. September 2017, wonach ein anhängiger Rechtsstreit als Grund für die Unvereinbarkeit mit dem Mandat eines/einer Landtagsabgeordneten gilt, aufzuheben“, so der Begleitbericht weiter.
“Der Gesetzentwurf”, berichtete Vorsitzende Scarafoni, “wurde einstimmig gebilligt.” Vor der Abstimmung habe die Abgeordnete Renate Holzeisen (Vita), die Mitglied des I. GGA ist und sich in Rechtsstreit mit dem Land befindet, den Saal verlassen. “In der Diskussion wurde u.a. auch festgehalten, dass die Änderung, so wie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen, ebenso auf andere gewählte Versammlungen – wie etwa die Gemeinden – ausgedehnt werden sollte. Doch diese Aufgabe obliegt nicht dem Landtag”, ergänzte Scarafoni.
In der Sitzung wurde zudem der Antrag des Abgeordneten Alex Ploner (Team K) auf Anhörung von Lehrpersonen und Schulführungskräften zur Situation an Südtirols Schulen weiter behandelt. “Wir haben heute den Termin für die Anhörung auf Mitte November festgelegt und beschlossen, dass wir vorab eine Tagesordnung definieren werden, die auf Themenvorschläge der Anzuhörenden basieren wird, sodass auf die Beiträge präzise Antworten gegeben werden können”, erklärte Scarafoni. Bei der nächsten Sitzung des I. Gesetzgebungsausschusses am 22. Juli werde man sich diesbezüglich weiter abstimmen. Und Alex Ploner fügte an, dass er vorgeschlagen habe, auch die Sicht der Schülerinnen und Schüler zu hören und deshalb – neben Lehrpersonen und Schulführungskräften von Ober- und Berufsschulen und von Kindergärten sowie nicht unterrichtendem Personal – die Schülerbeiräte zur Anhörung einzuladen. “Dazu haben wir heute allerdings noch keine Entscheidung getroffen”, so Ploner.