Von: luk
Bozen – Nachdem der II. Gesetzgebungsausschuss (Sitzung vom 4. April) ihr positives Gutachten gegeben hat, und der IV. Gesetzgebungsausschuss(Sitzung vom 14. April) eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt hat, hat heute auch der III. Gesetzgebungsausschuss die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel des Landesgesetzentwurfes Nr. 41/25 „Wohnreform 2025“ (Landesrätin Ulli Mair) geprüft.
Es handelt sich dabei um die Artikel 41 bis 52, die den III. TITEL „GASTGEWERBLICHE BETRIEBE“ bilden. Dazu gehören der 1. ABSCHNITT Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, „Gastgewerbeordnung“, der 2. ABSCHNITT Änderung des Landesgesetzes vom 11. Mai 1995, Nr. 12, „Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen“ und der 3. ABSCHNITT Änderung des Landesgesetzes vom 19. September 2008, Nr. 7, „Regelung des „Urlaub auf dem Bauernhof“. Diese Artikel betreffen unter anderem den Standort von Streuhotels, die Regelung, Meldung der Tätigkeit, Betriebsführung und Überwachung der Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen sowie die Regelung des „Urlaub auf dem Bauernhof“. In der nächsten Sitzung, die für den 5. Mai angesetzt ist, werden auch die Artikel des IV. TITEL „SCHLUSSBESTIMMUNGEN“ geprüft.
Wie der Ausschussvorsitzende Harald Stauder erklärt, „herrschte in der Kommission große Einstimmigkeit über die behandelten Punkte, und es wurde die grundsätzliche Ausrichtung geteilt, neue Privatzimmer stark einzuschränken, wobei bereits genehmigte beibehalten werden, mit dem Ziel, Wohnraum für Einheimische zu sichern.“
Der Ausschuss nahm auch den Antrag von Paul Köllensperger (Team K) auf eine Anhörung zum Thema Wirtschaft an: Vertreter von Wirtschaft und wirtschaftsnahen Institutionen sollen angehört werden, um sich ein Bild zu verschaffen über die Entwicklung der Wirtschaft in Europa und deren Auswirkungen auf Südtirol.
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