Von: mk
Bozen – Die BürgerUnion forderte am heutigen Mittwoch im Rahm einer Pressekonferenz von der Landesregierung und dem Sanitätsbetrieb sowie den Schulbehörden, Kindergartenverantwortlichen und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen den sofortigen Stopp und Aussetzung der Impf-Datenvorlage in Schulen, Kindergärten und Kitas – und zwar in erster Linie aus Gründen des Datenschutzes und des derzeit herrschenden Informationsmangels.
Gleichzeitig forderte die BürgerUnion Eltern von Schulkindern auf, keinerlei Dokumente und Daten in den Schulen abzugeben. Eltern von Kindergartenkindern, Kita-Kindern, Tagesmütterkindern sowie das Personal von Kindergärten, Kitas usw. auf solle aktiven Widerstand gegen den Impf-Daten-Horror leisten, betonte der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder.
„Wir rufen zum Schutz der Privatsphäre unserer Kinder im Rahmen des Impfzwangs und der Datenabgabe in Schulen, Kindergärten und Kitas auf. Aus Datenschutzgründen und als Zeichen gegen die Verletzung der Privacy-Bestimmungen zum Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten sollten Eltern von Schulkindern in den Schulen nicht die vom Sanitätsbetrieb verschickten Dokumente über Impfstatus der Kinder oder Bescheinigungen über mögliche Krankheiten der Kinder abgeben. Und die Eltern von Kindergarten- oder Kitakindern oder Tagesmütterkindern sollten, wenn überhaupt, nur geschwärzte Briefe in versiegelten Umschlägen abgeben, also Unterlagen in denen alle Hinweise auf Impfstatus oder Gesundheitsdaten des Kindes gelöscht wurden. Das Personal von Schulen und Kindergärten und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen soll über Gewerkschaften oder andere Möglichkeiten die gesamte Impf-Datenabgabe in Frage stellen und auch bei Unklarheiten Widerstand leisten. Der Sanitätsbetrieb soll alle verschickten Impf-Dokumentations- oder Vormerk-Briefe zurücknehmen, weil darin widersprüchliche und unwahre bzw. manipulative Aussagen enthalten sind“, erklärte Pöder.
Für Schulkinder gebe es keinerlei Konsequenzen, wenn die Unterlagen in Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschulen für bis zu 16 Jahre alte Schüler nicht wie vorgeschrieben, bis zum 31. Oktober abgegeben werden. Die Schüler dürften in jedem Fall die Schulen besuchen, heuer und auch alle Folgejahre, egal ob Dokumente abgegeben werden oder nicht und auch unabhängig davon, ob sie alle Pflichtimpfungen haben oder nicht.
Auch die Geldstrafen von 100 bis 500 Euro gebe es nicht wegen der eventuellen Nicht-Vorlage der Dokumente, sondern wegen der Nicht-Erfüllung der Impfpflicht. Wer also die Unterlagen in den Schulen nicht abgibt, kriege deswegen keine Strafe und die Kinder dürften in die Schule gehen. Vorteil davon sei, dass niemand in den Schulen oder auch eventuell bei kleineren Dörfern dann im ganzen Dorf über den Impfstatuts oder Gesundheitsstatus des Kindes Bescheid weiß.
Das Fazit der BürgerUnion lautet: „Geben Eltern von Schülereltern die Unterlagen über Impfstatus, Krankheit oder Gesundheit der Kinder nicht in den Schulen ab, dann können die Schüler trotzdem immer zur Schule gehen und es gibt rein für diesen Verweigerungsakt keine Strafen. Die Geldstrafen greifen erst dann, wenn Eltern nicht alle vorgeschriebenen neun bzw. zehn Pflichtimpfungen an ihren Kindern vornehmen lassen. Das hat mit der Dokumentation nichts zu tun.“
Beim Kindergarten und Kitas und überhaupt bei Kleinkinderbetreuungsstrukturen sei die Thematik etwas komplexer: „Dort ist die Abgabe der Dokumentation bis 10. September Voraussetzung dafür, dass die Kinder in Kindergarten und Kita in diesem Jahr dürfen. Vormerkungen zum Impfen und im Falle der Nichtbeachtung der Vormerkungen die Einladung zum Impfgespräch folgen dann erst in den Herbst-und Wintermonaten. Die Geldstrafen gibt es auch hier für die Nicht-Beachtung der Impfpflicht.“
Die BürgerUnion rät den Eltern in Kindergärten und Kitas, vor der Abgabe irgendeines Dokuments eine ausführliche Datenschutzerklärung einzuholen. „Die Kindergartenverantwortlichen oder Kita- und Kinderhortverantwortlichen sollen ausführlich erklären, welche Personen mit den abgegebenen Daten in Verbindung kommen, was genau im jeweiligen Büro mit den Daten passiert, welche Datenschutzvorkehrungen getroffen wurden, um die hochsensiblen Gesundheitsdaten zu sichern, wie gewährleistet wird, dass niemand, aber auch niemand in der Schule oder der Dorfgemeinschaft über den Impfstatus oder Gesundheitsstatus eines Kindes Bescheid weiß“, so Pöder.
Im äußersten Fall sollten alle Impfdaten im Schreiben mit einem Stift geschwärzt und das Schreiben in einen versiegelten Umschlag gegeben werden – d.h. den Umschlag solle man zukleben, auf allen Klebestellen unterschreiben und darüber noch einen durchsichtigen Klebestreifen anbringen.
„Die Verletzung der Privacy-Bestimmungen in Sachen Gesundheitsdaten können als Straftaten verfolgt werden und es drohen laut dem staatlichen Privacy-Dekret 196/2003 Geldstrafen bis hin zu über 100.000 Euro, je nach Vergehen“, erklärt die BürgerUnion.
„Privacy-Verletzungen werden wir nicht hinnehmen, alle Schulen, Kigas, Kitas und alle betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen schon vorab durch Informationen usw. und dann natürlich nach Entgegennahme der Unterlagen zu beachten. Wir werden die Verantwortlichen für Datenschutzverletzungen in jedem Fall schonungslos zur Verantwortung ziehen. Gleichzeitig nehmen wir das Schul- und Kiga-Personal in Schutz, das nur für die Umsetzung des Impfgesetzes missbraucht wird, ganz nebenbei für eine Arbeit, die nur der Sanitätsbetrieb machen dürfte. Leider kommt das Schul- und Kindergarten- sowie Kitapersonal ungewollt zum Handkuss. Deshalb sollten sich dort alle über die Gewerkschaften gegen die Umsetzung dieses Dekretes wehren“, betont die BürgerUnion.
Das Personal in Schulen, Kindergärten und Kitas müsse plötzlich mit hunderten hochsensiblen Gesundheitsdaten umgehen – eine Aufgabe, für die es weder ausgebildet noch ausgerüstet sei. Da müsse kein Vorsatz dahinter sein, wenn plötzlich in einem Dorf jeder weiß, welchen Impfstatus Kinder haben oder welche Krankheiten Kinder haben, die eine Impfung ausschließen, betont Pöder.
Schreiben des Sanitätsbetrieb
Der Sanitätsbetrieb verschickt jetzt die Schreiben mit dem Impfstatus der Kinder oder den Vormerkungsankündigungen für die nicht gemachten Impfungen. Darin seien laut BürgerUnion absolut widersprüchliche Angaben enthalten. In den Schreiben werde mitgeteilt, dass die Abgabe des Schreibens für den Besuch der Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschulen erfolgen muss. „Das ist falsch und manipulativ. Auch ohne Abgabe des Schreibens dürfen alle Kinder diese Schulen besuchen“, so die BürgerUnion.
Die von 2001 bis 2016 geborenen Kinder müssten neun Pflichtimpfungen machen, die 2017 geborenen zehn. Bei manchen Jahrgängen, für die neun vorgesehen wären, seien im Schreiben des Sanitätsbetriebes aber auch zehn Pflichtimpfungen angesprochen, kritisiert die BürgerUnion. Die Partei fordert den Sanitätsbetrieb auf, seine Schreiben zurückzuziehen und die Prozedur zu stoppen.
Die Eigenerklärung des Schul- und Sanitätspersonals
Das Personal von Schule und Sanität müsste innerhalb 31. Oktober 2017 mit Eigenerklärung den eigenen Impfstatus erklären. „Wenn man das nicht tut, sind im Gesetz keine Konsequenzen vorgesehen. Also: Das Personal sollte seine Daten ebenfalls schützen. Aber hier sollte man sich auf jeden Fall vorher mal mit den Gewerkschaften unterhalten. Wozu diese unsinnige Meldepflicht für Schul- und Sanitätspersonal besteht, ist unklar“, erklärt die BürgerUnion.