Von: mk
Bozen/Rom – Am heutigen 13. Juli hat im Plenum des Senats die Abstimmung über die Umwandlung des viel diskutierten Impfdekrets der Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin begonnen.
Der Senat hat einige wichtige Neuerungen genehmigt. So wurden die Zahl der Pflichtimpfungen von zwölf auf zehn gesenkt und die ursprünglich bei Impfverweigerung vorgesehene Meldung an den Staatsanwalt betreffend den Entzug der elterlichen Gewalt und eine mögliche Zwangsimpfung der Kinder aus dem Dekret gestrichen.
Neu eingeführt wird die Pflicht des Sanitätsbetriebs, die Eltern vor einer Verhängung von Sanktionen zu einem Informations- und Aufklärungsgespräch einzuladen. Zusätzlich wurden die Verwaltungsstrafen für jene Eltern, die die Impfpflicht nicht befolgen, weiter gesenkt. Ursprünglich sah das Dekret eine Geldstrafe von 500 bis 7500 Euro vor, nun wird es eine Geldstrafe von mindestens 100 und maximal 500 Euro sein. Im Fall der Nichtimpfung bleibt allerdings der Ausschluss aus den Kindergärten aufrecht. Falls der Kinder- oder Vertrauensarzt allerdings eine Gefährdung für die Gesundheit des betroffenen Kindes attestiert, besteht keine Impfpflicht. Die Impfpflicht wird auf die minderjährigen unbegleiteten Nicht-EU-Bürger ausgeweitet.
„Wir haben die Frage der Impfpflicht auch mit unserer Kollegin Sen. Prof.Elena Cattaneo diskutiert, die eine ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet ist. Es steht für uns außer Frage, dass es eine Impfpflicht geben muss. Die sofortige Einführung drakonischer Sanktionen um die Impfquote zu heben waren allerdings nicht sinnvoll und wurden nun vom Senat deutlich gesenkt. Wir haben für diese Abänderungen gestimmt, da das Gesetz damit ausgewogener wird. Auch wurde den meisten Verbesserungsvorschlägen des Südtiroler Landtages Rechnung getragen. Wir haben mehr Aufklärung und eine Reduzierung der Strafmaßnahmen gefordert, und dies wurde nun im Senat berücksichtigt“, so die Senatoren Karl Zeller, Francesco Palermo und Hans Berger.
Die Abstimmung über die weiteren Artikel des Dekrets wird am Dienstag fortgesetzt. Danach wird das Dekret in der Abgeordnetenkammer behandelt.
Pöder: Geldstrafen zu reduzieren, reicht nicht
“Die heute von Senat beschlossene Reduzierung der Geldstrafen im Impfdekret auf 100 bis 500 Euro pro Jahr pro Kind sind ein Schritt, aber der Zwang bleibt und auch das Kindergartenverbot bleibt aufrecht”, kritisiert der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder (BürgerUnion).
Auch zehn Pflichtimpfungen seien immer noch zu viel, meint der Abgeordnete.
Besonders heftig kritisiert Pöder die SVP-Senatoren um Karl Zeller: “Die SVP hat gegen noch niedrigere Strafen gestimmt und Karl Zeller hat in seiner Rede graduell höhere Bestrafung von Eltern verlangt, die sich mit einer niedrigeren Geldstrafe nicht zum Impfen ihrer Kinder zwingen lassen. Zellers Haltung ist eines Südtirolers unwürdig und zum Schämen, er redet einem Zwangsstaat das Wort.”