Von: mk
Bozen – Ab Ende August erhalten Eltern mit Kindern von null bis 16 Jahren das Informationsschreiben des Sanitätsbetriebes, welches entweder die fehlenden Impfungen auflistet oder alle vorhandenen Impfungen bestätigt. Die gute Nachricht: Durch die Übergangsbestimmung sind für das Schuljahr 2017/18 alle Kinder zum Besuch der Kleinkindbetreuung sowie der Schule berechtigt.
Die Eltern können beruhigt sein: Das Schreiben, das sie ab Ende August vom Sanitätsbetrieb erhalten, gilt als Dokumentation zum Besuch von Kleinkindbetreuung und Schule, auch wenn nicht alle vorgesehenen Pflichtimpfungen gemacht worden sind.
Im Schuljahr 2017/18 gelten nämlich die vorgesehenen Übergangsbestimmungen. D.h. das Schuljahr 2017/18 beginnt für alle Kinder ohne Einschränkungen.
Das Informationsschreiben, gilt als Bestätigung, dass das Kind alle Pflichtimpfungen bereits hat oder als Bestätigung, dass das Kind im Laufe des Schuljahres für die ausständigen Impfungen vorgemerkt ist (der Vormerktermin wird dann im Laufe der nächsten Monate mitgeteilt).
Der Brief muss in den Einrichtungen der Kleinkindbetreuung bis 10. September und in der Schule bis 31. Oktober abgegeben werden.
Die Einhaltung der Impfvorschriften ist für die Aufnahme in den Kindergarten und Kleinkinderbetreuungsdienst für Kinder von null bis sechs Jahren) eine Voraussetzung, für die Schulen hingegen nicht.
In den Schulen muss der Nachweis über die Erfüllung der Impfpflicht aber trotzdem abgegeben werden, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
Im Laufe der nächsten Monate erhalten die Eltern dann einen zweiten Brief mit der Einladung zum Impftermin. Wenn sie dann nicht reagieren, erhalten die Eltern einen dritten Brief mit der Einladung zum Impfgespräch und anschließender Impfung.