Von: mk
Rom – Buchstäblich in letzter Minute wurde im Haushaltsausschuss der Abgeordnetenkammer noch ein Antrag genehmigt der den Verwaltungsüberschuss von Land und Gemeinden sicherstellt.
Die SVP-Abgeordneten Daniel Alfreider und Manfred Schullian zeigen sich zufrieden über die Maßnahmen, die zugunsten Südtirols in das Haushaltsgesetz eingeflossen sind. „Die Verhandlungen rund um das Haushaltsgesetz sind jedes Jahr besonders intensiv. Nicht nur, weil eine Woche lang Tag und Nacht fast ununterbrochen Sitzungen stattfinden, sondern vor allem weil jede Partei und jeder Abgeordnete diese Chance nützen wollen, um die eigenen Programmpunkte und Anliegen durchzusetzen. Und wir alle wissen, dass die gegenwärtigen Mittel des Staates sehr knapp sind.“
Das Haushaltsgesetz sieht grundsätzlich interessante Maßnahmen für Investitionen vor. “Für Südtirol galt diesmal neben unseren verschiedensten Anliegen das Hauptaugenmerk den Gemeinden und dem Landeshaushalt. Durch eine gute Zusammenarbeit der SVP-Parlamentarier von Kammer und Senat sowie Landeshauptmann Arno Kompatscher ist es uns gelungen, eine Absicherung der Verwaltungsüberschüsse von Land und Gemeinden zu erreichen,“ so SVP-Fraktionssprecher in der Abgeordnetenkammer, Daniel Alfreider, im Namen seiner Kollegen Manfred Schullian, Albrecht Plangger und Renate Gebhard.
Südtirol und das Trentino können 2017 je 70 Millionen Euro und 2018-2030 je 50 Millionen an Überschüssen pro Jahr und Provinz behalten. Macht unterm Strich 1,45 Mrd. Euro, die im Lande bleiben.
Zudem ist es gelungen, die Steuererleichterungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken in Berggebieten wieder einzuführen, die seit dem 01.01.2014 abgeschafft worden waren. „Durch diese Steuererleichterung wird der Zukauf von landwirtschaftlichem Grund nun auch für Nebenerwerbsbauern wieder möglich“, so Manfred Schullian.
Der vom Haushaltsauschuss genehmigte Entwurf des Haushaltsgesetzes wird nun durch das Plenum der Abgeordnetenkammer geschleust. Da die Regierung mit der Genehmigung des Gesetzes die Vertrauensfrage verknüpft hat, sind keine Änderungen mehr möglich. Im Anschluss muss das Gesetz auch vom Senat genehmigt werden.