Von: luk
Vahrn/Brixen – Die Regionalregierung hat den Gesetzentwurf zur Neudefinition der Grenze zwischen den Gemeinden Brixen und Vahrn im Bereich von St. Elisabeth auf Vorschlag des Regionalassessors für örtliche Körperschaften, Franz Locher, genehmigt. Diese Entscheidung folgt den Beschlüssen der jeweiligen Gemeinderäte, die ihre Zustimmung gegeben haben.
Die Abänderung der Gemeindegrenze wurde notwendig, da sich einige Immobilien im Bereich der St. Elisabeth-Siedlung auf Vahrner Gemeindegebiet befinden, Nebenflächen sich aber auf Brixner Gebiet befinden. Diese Situation hat zu erheblichen bürokratischen Schwierigkeiten für die Eigentümer geführt, weshalb eine Verwaltungsvereinfachung durch die Grenzänderung als sinnvoll erachtet wurde.
Da keine Einwohner von einem meldeamtlichen Wechsel betroffen sind, war gemäß Artikel 302 des Kodex der örtlichen Körperschaften kein beratendes Referendum erforderlich. Die Änderung wurde zudem der obligatorischen Stellungnahme des Rates der Gemeinden von Trient und Bozen unterzogen, die ein positives Gutachten abgegeben haben.
„Die betroffenen Flächen, die bisher als Nebenflächen im Gemeindegebiet von Brixen registriert waren, werden nun der Gemeinde Vahrn zugewiesen“, erklärt Assessor Locher. „Dieser Schritt wurde auf Wunsch der Eigentümer eingeleitet, da die bisherige Situation aus bürokratischer Sicht nicht mehr tragbar war. Die Grenzänderung wird eine Aktualisierung des Katasters und des Grundbuchs mit sich bringen, jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Bürgerdienste haben“.
Die Regionalregierung hat daher den Gesetzentwurf genehmigt, der nun zur endgültigen Verabschiedung dem Regionalrat vorgelegt wird.
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